Rechtsprechung
BGH, 20.06.2018 - 4 StR 187/18 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 64 StGB, § 64 Satz 2 StGB, § 246a Abs. 1 Satz 2 StPO, § 358 Abs. 2 Satz 3 StPO
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach Annahme einer höheren als der tatsächlichen Rückfallgeschwindigkeit des Angeklagten seitens des Tatgerichts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 64 ; StPO § 358 Abs. 2 S. 3
Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach Annahme einer höheren als der tatsächlichen Rückfallgeschwindigkeit des Angeklagten seitens des Tatgerichts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 04.04.2019 - 3 StR 31/19
Umfang des Anfechtungswillen bei von der Staatsanwaltschaft eingelegtem …
Diese stellt einen Strafzumessungsgrund dar, der im Einzelfall bestimmenden Charakter haben kann (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 2009 - 2 StR 554/08, NStZ-RR 2009, 203; zur Bedeutung der Rückfallgeschwindigkeit bei der Strafzumessung auch: BGH, Beschluss vom 20. Juni 2018 - 4 StR 187/18, juris Rn. 2). - BGH, 11.12.2018 - 3 StR 378/18
Betäubungsmittelstrafrecht (Bestimmen eines Minderjährigen zur Förderung des …
Der Angeklagte hat die Nichtanwendung des § 64 StGB nicht von seinem Rechtsmittelangriff ausgenommen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2018 - 3 StR 563/17, juris Rn. 9; vom 20. Juni 2018 - 4 StR 187/18, juris Rn. 5).