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   BGH, 20.06.2018 - 5 StR 225/18   

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https://dejure.org/2018,21505
BGH, 20.06.2018 - 5 StR 225/18 (https://dejure.org/2018,21505)
BGH, Entscheidung vom 20.06.2018 - 5 StR 225/18 (https://dejure.org/2018,21505)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 2018 - 5 StR 225/18 (https://dejure.org/2018,21505)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung und Berechnung des Wertersatzes i.R.d. Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2
    Beweiswürdigung und Berechnung des Wertersatzes i.R.d. Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.06.1993 - 2 StR 47/93

    Vorliegen von Tateinheit bei mehreren Tathandlungen

    Auszug aus BGH, 20.06.2018 - 5 StR 225/18
    Dies ist rechtsfehlerhaft (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 1993 - 2 StR 47/93), weil ihm damit in der Sache das Fehlen eines Strafmilderungsgrundes (Nichtinverkehrbringen gehandelter Betäubungsmittel, vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 2017 - 3 StR 142/17 mwN) zur Last gelegt wird.
  • BGH, 22.09.2015 - 4 StR 152/15

    Erpressung (Begriff der Gewalt; konkludente Drohung durch schlüssiges Handeln:

    Auszug aus BGH, 20.06.2018 - 5 StR 225/18
    In diesem Zusammenhang weist der Senat darauf hin, dass bei einer Bewährungsversagung mangels besonderer Umstände im Sinne von § 56 Abs. 2 StGB nach ständiger Rechtsprechung die Frage der positiven Legalprognose nicht - wie hier - offen bleiben darf (vgl. nur BGH, Beschluss vom 22. September 2015 - 4 StR 152/15, NStZ-RR 2015, 373, 374 mwN).
  • BGH, 27.06.2017 - 3 StR 142/17

    Nicht-in-den-Verkehr-Gelangen von zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmten

    Auszug aus BGH, 20.06.2018 - 5 StR 225/18
    Dies ist rechtsfehlerhaft (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 1993 - 2 StR 47/93), weil ihm damit in der Sache das Fehlen eines Strafmilderungsgrundes (Nichtinverkehrbringen gehandelter Betäubungsmittel, vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 2017 - 3 StR 142/17 mwN) zur Last gelegt wird.
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