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   BGH, 20.07.1982 - 1 StR 389/82   

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https://dejure.org/1982,9934
BGH, 20.07.1982 - 1 StR 389/82 (https://dejure.org/1982,9934)
BGH, Entscheidung vom 20.07.1982 - 1 StR 389/82 (https://dejure.org/1982,9934)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 1982 - 1 StR 389/82 (https://dejure.org/1982,9934)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung mit unzureichender Begründung - Erfordernis einer umfassenden Prüfung, ob der Angeklagte in der Lage ist, ein Leben ohne die Begehung erheblicher, für die Allgemeinheit gefährlicher Straftaten zu führen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.05.1971 - 1 StR 40/71

    Voraussetzungen für die Einstufung als gefährlicher Hangtäter - Verhütung

    Auszug aus BGH, 20.07.1982 - 1 StR 389/82
    Für die Beurteilung, ob der Täter infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten für die Allgemeinheit gefährlich ist, kommt es in der Regel auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Hauptverhandlung an (BGHSt 24, 160, 164; BGH NJW 1976, 300; BGH, Urteile vom 2.5.1979 - 2 StR 99/79 - und vom 10.6.1980 - 1 StR 199/80).
  • BGH, 28.10.1975 - 1 StR 501/75

    Vergewaltigungen als Ausfluss eines Hanges - Entschluss zur operativen Entmannung

    Auszug aus BGH, 20.07.1982 - 1 StR 389/82
    Für die Beurteilung, ob der Täter infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten für die Allgemeinheit gefährlich ist, kommt es in der Regel auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Hauptverhandlung an (BGHSt 24, 160, 164; BGH NJW 1976, 300; BGH, Urteile vom 2.5.1979 - 2 StR 99/79 - und vom 10.6.1980 - 1 StR 199/80).
  • BGH, 02.05.1979 - 2 StR 99/79

    Rückgriff auf eine frühere richterliche Vernehmung aufgrund nachträglicher

    Auszug aus BGH, 20.07.1982 - 1 StR 389/82
    Für die Beurteilung, ob der Täter infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten für die Allgemeinheit gefährlich ist, kommt es in der Regel auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Hauptverhandlung an (BGHSt 24, 160, 164; BGH NJW 1976, 300; BGH, Urteile vom 2.5.1979 - 2 StR 99/79 - und vom 10.6.1980 - 1 StR 199/80).
  • BGH, 12.12.1979 - 3 StR 436/79

    Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung - Gefährlichkeit für die Allgemeinheit

    Auszug aus BGH, 20.07.1982 - 1 StR 389/82
    Es läßt sich nicht ausschließen, daß die Freiheitsstrafe niedriger ausgefallen wäre, wenn das Landgericht zugleich auf Sicherungsverwahrung erkannt hätte (BGH NJW 1968, 997, 998; BGH GA 1974, 175, 177; BGH NJW 1980, 1055, 1056) [BGH 12.12.1979 - 3 StR 436/79].
  • BGH, 10.06.1980 - 1 StR 199/80

    Anforderugen an Zulässigkeit der Verlesung eines richterlichen

    Auszug aus BGH, 20.07.1982 - 1 StR 389/82
    Für die Beurteilung, ob der Täter infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten für die Allgemeinheit gefährlich ist, kommt es in der Regel auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Hauptverhandlung an (BGHSt 24, 160, 164; BGH NJW 1976, 300; BGH, Urteile vom 2.5.1979 - 2 StR 99/79 - und vom 10.6.1980 - 1 StR 199/80).
  • BGH, 27.10.1981 - 5 StR 475/81

    Absehen von der Anordnung einer Sicherungsverordnung bei Vorliegen einer

    Auszug aus BGH, 20.07.1982 - 1 StR 389/82
    Anders kann es sein, wenn schon nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung die Gewißheit besteht, daß der Verurteilte nach der Verbüßung der Freiheitsstrafe nicht mehr gefährlich sein wird (BGH, Urt. vom 27.10.1981 - 5 StR 475/81).
  • BGH, 16.02.1968 - 4 StR 653/67

    Verurteilung wegen schweren Diebstahls - Vorliegen strafschärfender Gründe

    Auszug aus BGH, 20.07.1982 - 1 StR 389/82
    Es läßt sich nicht ausschließen, daß die Freiheitsstrafe niedriger ausgefallen wäre, wenn das Landgericht zugleich auf Sicherungsverwahrung erkannt hätte (BGH NJW 1968, 997, 998; BGH GA 1974, 175, 177; BGH NJW 1980, 1055, 1056) [BGH 12.12.1979 - 3 StR 436/79].
  • BGH, 05.02.1985 - 1 StR 833/84

    Ausschluss der Strafbarkeit wegen Strafvereitelung und Begünstigung bei

    Die Anordnung der Sicherungsverwahrung stand mithin im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters (BGH NJW 1972, 834, 835 [BGH 08.02.1972 - 1 StR 346/71]; 1976, 300 [LG Kempten 29.10.1975 - 4 T 105/75]; BGH, Urt. vom 2. Juli 1974 - 1 StR 613/73 - bei Holtz NDR 1976, 986; BGH, Beschl. vom 20. März 1980 - 2 StR 38/80 - bei Mösl NStZ 1981, 427; BGH StrVert 1982, 114; BGH, Urteile vom 22. Juni 1976 - 1 StR 295/76 - undvom 20. Juli 1982 - 1 StR 389/82 - sowieBeschlüsse vom 16. Dezember 1980 - 5 StR 666/80 - undvom 8. Januar 1985 - 5 StR 823/84; Hanack in LK 10. Aufl. § 66 Rdn. 28, 173; Stree in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. § 66 Rdn. 47; Horn in SK - September 1984 - § 66 Rdn. 27).

    Anders kann es sein, wenn schon nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung die Gewißheit besteht, daß der Verurteilte nach Verbüßung der Freiheitsstrafe nicht mehr gefährlich sein wird (BGH, Urt. vom 20. Juli 1982 - 1 StR 389/82; vgl. auch Stree a.a.O. § 66 Rdn. 57, 58).

  • BGH, 26.04.1983 - 1 StR 164/83

    Grundsätze über die Anordnung einer Sicherungsverwahrung

    Im Umfang der Aufhebung wurde die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen (Urteil vom 20.7.1982 - 1 StR 389/82).
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