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   BGH, 20.07.1993 - 4 StR 342/93   

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https://dejure.org/1993,5721
BGH, 20.07.1993 - 4 StR 342/93 (https://dejure.org/1993,5721)
BGH, Entscheidung vom 20.07.1993 - 4 StR 342/93 (https://dejure.org/1993,5721)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 1993 - 4 StR 342/93 (https://dejure.org/1993,5721)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.11.1989 - 1 StR 569/89

    Straftaten gegen die persönliche Freiheit: Entführung gegen den Willen des Opfers

    Auszug aus BGH, 20.07.1993 - 4 StR 342/93
    In einem solchen Fall besteht zwischen der versuchten Vergewaltigung und dem Raub Tateinheit (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 7).
  • BGH, 09.03.1993 - 5 StR 102/93

    Rüge der Verletzung formellen Rechts - Verbindung zweier Verbrechen der

    Auszug aus BGH, 20.07.1993 - 4 StR 342/93
    Da der Unrechts- und Schuldgehalt der Taten von der Änderung des Schuldspruchs nicht berührt wird, ist auszuschließen, daß die Strafkammer bei zutreffender rechtlicher Würdigung des Konkurrenzverhältnisses auf eine mildere Strafe erkannt hätte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 1993 - 4 StR 259/93 - und vom 9. März 1993 - 5 StR 102/93 - jeweils m.w.N.).
  • BGH, 19.05.1993 - 4 StR 259/93

    Verkehrsverstöße, die der Täter im Verlaufe eines einzigen, ununterbrochenen

    Auszug aus BGH, 20.07.1993 - 4 StR 342/93
    Da der Unrechts- und Schuldgehalt der Taten von der Änderung des Schuldspruchs nicht berührt wird, ist auszuschließen, daß die Strafkammer bei zutreffender rechtlicher Würdigung des Konkurrenzverhältnisses auf eine mildere Strafe erkannt hätte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 1993 - 4 StR 259/93 - und vom 9. März 1993 - 5 StR 102/93 - jeweils m.w.N.).
  • BGH, 26.08.1993 - 4 StR 326/93

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Unerlaubtes Ausüben der

    Schon im Hinblick darauf, daß die Strafkammer allein wegen der Vergehen gegen das Waffengesetz auf Einzelfreiheitsstrafen von je zwei Jahren sechs Monaten erkannt hat, schließt es der Senat mit Sicherheit aus, daß die Strafkammer bei zutreffender rechtlicher Würdigung des Konkurrenzverhältnisses auf eine mildere Strafe erkannt hätte (vgl. Senatsbeschluß vom 20. Juli 1993 - 4 StR 342/93 - m.w.N.).
  • BGH, 06.08.1998 - 4 StR 268/98

    Änderung des Schuldspruchs und Aufhebung der Einzelstrafen und Gesamtstrafen

    Da der Angeklagte die verschiedenen strafbaren Betätigungen unter Ausnutzung einer einheitlichen, während des gesamten Geschehens fortwirkenden Gewaltanwendung und Drohung vorgenommen hat, besteht Tateinheit zwischen der versuchten räuberischen Erpressung, der sexuellen Nötigung, der vorsätzlichen Körperverletzung (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 7; BGH, Beschluß vom 20. Juli 1993 - 4 StR 342/93) und der Vergewaltigung.
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