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BGH, 20.07.1998 - NotZ 35/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Sofortige Beschwerde - Notarsachen - Wahrnehmung der Beschwerdefrist - Beschluß des Oberlandesgerichtes
- Judicialis
BNotO § 111 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BNotO § 111 Abs. 4
Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde in Notarsachen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Celle, 03.11.1997 - Not 23/95
- BGH, 20.07.1998 - NotZ 35/97
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 210
- MDR 1999, 62
- BB 1999, 233
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 30.01.1991 - VIII ZB 44/90
Fristgerechte Begründung bei anderen Anschein erweckendem Eingangsstempel - …
Auszug aus BGH, 20.07.1998 - NotZ 35/97
Die Rechtslage ist insoweit nicht grundsätzlich anders als im streitigen Erkenntnisverfahren nach der Zivilprozeßordnung, wo sich das Gericht zwar (auch) im Wege des Freibeweises darum bemühen muß, die die Zulässigkeit eines Rechtsmittels begründenden Umstände zu ermitteln, eine gleichwohl verbleibende Unklarheit aber zu Lasten des Rechtsmittelführers geht (vgl. BGH, Beschl. v. 30. Januar 1991, VIII ZB 44/90, VersR 1991, 896). - BGH, 21.06.1965 - NotZ 3/65
Amtsenthebung eines Notars
Auszug aus BGH, 20.07.1998 - NotZ 35/97
Das ändert aber nichts daran, daß er als Beteiligter eines echten Streitverfahrens der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vgl. BGH, Beschl. v. 21. Juni 1965, NotZ 3/65, BGHZ 44, 65) die Tatsachen, die die Zulässigkeit und den inhaltlichen Erfolg seines Antrags begründen, vortragen muß und es zu seinem Nachteil ausschlägt, wenn die von Amts wegen anzustellenden Ermittlungen des Gerichts zu keinem Ergebnis führen. - BGH, 25.10.1982 - NotZ 15/82
Versäumung der Beschwerdefrist - Einreichung der Antragsschrift beim …
Auszug aus BGH, 20.07.1998 - NotZ 35/97
Auf den Eingang beim unzuständigen Oberlandesgericht Braunschweig kommt es nicht an (vgl. Senatsbeschl. v. 25. Oktober 1982, NotZ 15/82, DNotZ 1984, 186, 187). - BGH, 25.11.1996 - NotZ 8/96
Unterhalt des Deutschen Notarinstituts durch die Bundesnotarkammer; Erhebung …
Auszug aus BGH, 20.07.1998 - NotZ 35/97
Der Senat hat in einer Parallelsache mit Beschluß vom 25. November 1996 (NotZ 8/96, NJW 1997, 1239; die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde ist vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen worden, Beschl. der 2. Kammer des Ersten Senats v. 14. November 1997 - 1 BvR 247/97) entschieden, daß die Bundesnotarkammer befugt ist, das Deutsche Notarinstitut zu unterhalten und die Antragsgegnerin, sich an ihm zu beteiligen.