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BGH, 20.07.2004 - 5 StR 399/03 |
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
Art. 103 Abs. 1 GG i.V.m. § 33a StPO
Antrag auf Nachholung rechtlichen Gehörs (Erteilung von rechtlichem Gehör im Ermittlungsverfahren grundsätzlich über den Verteidiger) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Antrag eines Verurteilten auf Nachholung rechtlichen Gehörs; Verwertung von Tatsachen oder Beweisergebnissen, zu denen der Angeklagte nicht gehört worden ist; Mitteilung eines Verwerfungsantrags an einen Verteidiger; Notwendigkeit einer weiteren Mitteilung über einen ...
- Judicialis
StPO § 33a; ; StPO § 145a Abs. 1; ; StPO § 145a Abs. 3 Satz 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 3 Satz 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 33 § 349
Rechtliches Gehör für einen verteidigten Angeklagten im Revisionsverfahren - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.04.1987 - 3 StR 543/86
Antrag auf Nachholung des rechtlichen Gehörs
Auszug aus BGH, 20.07.2004 - 5 StR 399/03
Eine Benachrichtigung des Angeklagten selbst war, da es sich bei diesem Verwerfungsantrag nicht um eine Entscheidung im Sinne des § 145a Abs. 3 Satz 1 StPO handelt, nicht erforderlich (vgl. BGHR StPO § 33a Satz 1 Anhörung 1;… Meyer-Goßner, StPO 47. Aufl. § 349 Rdn. 15 m.w.N.).