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   BGH, 20.07.2006 - III ZR 280/05   

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https://dejure.org/2006,1938
BGH, 20.07.2006 - III ZR 280/05 (https://dejure.org/2006,1938)
BGH, Entscheidung vom 20.07.2006 - III ZR 280/05 (https://dejure.org/2006,1938)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 2006 - III ZR 280/05 (https://dejure.org/2006,1938)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines Umlegungsplans; Dispositionsbefugnis des Umlegungsausschusses über außerhalb des Umlegungsgebiets gelegene Grundstücke der Stadt; Verpflichtung einer Stadt zur Bereitstellung von landwirtschaftlichen Ersatzgrundstücken außerhalb des Umlegungsgebiets

  • Judicialis

    BauGB § 66; ; BauGB § 189

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 66 § 189
    Voraussetzungen der Rechtmäßigkeit des Umlegungsplans

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Verbesserung d. Agrarstruktur" im Umlegungsplan?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 168, 346
  • NVwZ 2007, 118
  • DVBl 2006, 1324
  • DÖV 2007, 77
  • BauR 2006, 1795 (Ls.)
  • BauR 2006, 2029
  • ZfBR 2007, 50
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.11.1983 - III ZR 131/82

    Zulässigkeit der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen in Hofnähe in

    Auszug aus BGH, 20.07.2006 - III ZR 280/05
    Ist aber - was auch die Revision nicht in Frage stellt - davon auszugehen, dass die Umlegung einen wirksamen Bebauungsplan mit dem oben beschriebenen Inhalt als Grundlage hat, und dass die Umlegung darüber hinaus auch, soweit es um den Zugriff in die (landwirtschaftlichen) Grundflächen des Beteiligten zu 1 im Umlegungsgebiet geht, erforderlich (§ 46 Abs. 1 BauGB) ist (vgl. zu diesem Gesichtspunkt Senatsurteil vom 10. November 1983 - III ZR 131/82 - DVBl. 1984, 337, 338), so sind sonstige Fehler, die die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Umlegungsplans als solchen begründet haben könnten, nicht ersichtlich.
  • BGH, 27.04.1981 - III ZR 71/79

    Rechtswidrigkeit einer Umlegung; Amtspflichtverletzungen der Mitglieder des

    Auszug aus BGH, 20.07.2006 - III ZR 280/05
    Zwar ist er ein Organ der Gemeinde, die auch die Haftung für Amtspflichtverletzungen der Ausschussmitglieder trägt (Senatsurteil vom 27. April 1981 - III ZR 71/79 - DVBl. 1981, 926, 927).
  • BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97

    Baulandumlegung

    Auszug aus BGH, 20.07.2006 - III ZR 280/05
    Da die Zuteilung entsprechend dem - in erster Linie auf den Ausgleich der privaten Interessen der beteiligten Grundeigentümer gerichteten (BVerfGE 104, 1, 10) - Sinn und Zweck der Umlegung "aus der Verteilungsmasse" zu erfolgen hat (§ 59 Abs. 1 BauGB), ist es im Ansatz nicht zu beanstanden, dass der Umlegungsausschuss dem Beteiligten zu 1 auf dessen Soll-Anspruch (§ 57 BauGB) ebenso wie allen anderen beteiligten Eigentümern ausschließlich Baugrundstücke im Umlegungsgebiet zugeteilt hat.
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