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   BGH, 20.07.2006 - IX ZR 77/05   

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https://dejure.org/2006,9372
BGH, 20.07.2006 - IX ZR 77/05 (https://dejure.org/2006,9372)
BGH, Entscheidung vom 20.07.2006 - IX ZR 77/05 (https://dejure.org/2006,9372)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 2006 - IX ZR 77/05 (https://dejure.org/2006,9372)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Beratungspflicht des Steuerberaters im Rahmen seines Dauermandats; Berechnung der Kirchensteuer nach wirksamen Kirchenaustritt auf Grundlage der so genannten Zwölftelmethode; Anrechnung der Körperschaftsteuer einer unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtigen ...

  • Judicialis

    KiStG NW § 3 Abs. 2; ; KiStG NW § 4 Abs. 2; ; ZPO § 287; ; EStG § 36 Abs. 2 Nr. 3 a.F.; ; KStG § 36 Abs. 10a n.F.; ; EStG § 51a Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KiStG § 36 Abs. 10a; BGB § 675
    Pflichten des Steuerberaters im Hinblick auf die Kirchensteuerbelastung von Gewinnausschüttungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kirchensteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 31.05.2005 - I R 107/04

    Körperschaftsteuerrechtliche Umgliederungsvorschriften sind verfassungsgemäß

    Auszug aus BGH, 20.07.2006 - IX ZR 77/05
    Unter bestimmten Voraussetzungen - je nach der Struktur des Eigenkapitals der Körperschaft und der persönlichen Steuersituation des Ausschüttungsempfängers - war das alte Körperschaftsteuerrecht für die Gesellschafter günstiger als das neue Recht (vgl. im Einzelnen BFH DStR 2005, 1686, 1687).
  • BGH, 11.05.1995 - IX ZR 140/94

    Verjährung des Ersatzanspruchs gegen einen Steuerberater; Geltung der

    Auszug aus BGH, 20.07.2006 - IX ZR 77/05
    Hierzu hat er den relativ sichersten Weg zu dem angestrebten steuerlichen Ziel aufzuzeigen und die für den Erfolg notwendigen Schritte vorzuschlagen (vgl. BGHZ 129, 386, 396; BGH, Urt. v. 15. Juli 2004 - IX ZR 472/00, WM 2005, 896).
  • BGH, 15.07.2004 - IX ZR 472/00

    Pflichten des Steuerberaters bei bevorstehender Änderung des Steuerrechts

    Auszug aus BGH, 20.07.2006 - IX ZR 77/05
    Hierzu hat er den relativ sichersten Weg zu dem angestrebten steuerlichen Ziel aufzuzeigen und die für den Erfolg notwendigen Schritte vorzuschlagen (vgl. BGHZ 129, 386, 396; BGH, Urt. v. 15. Juli 2004 - IX ZR 472/00, WM 2005, 896).
  • BFH, 24.10.1975 - VI R 123/72

    Kirchenrecht - Kirchensteuer - Anwendbarkeit kirchenrechtlicher Vorschriften -

    Auszug aus BGH, 20.07.2006 - IX ZR 77/05
    Ohne eine gesetzliche Grundlage durfte die Zwölftelmethode aber nicht uneingeschränkt angewandt werden (BFHE 117, 331, 337 zum früheren bremischen Kirchensteuerrecht; FG Münster EFG 1991, 215; Giloy/König, aaO S. 74).
  • OLG Köln, 12.11.2018 - 16 U 84/18

    Steuerberaterhaftung

    Den Pflichtenumfang bei möglicherweise bevorstehenden Gesetzesänderungen hat der Bundesgerichtshof wie folgt umschrieben (Urt. v. 15.7.2004 - IX ZR 472/00, NJW 2004, 3487 = DStR 2004, 1607; dazu auch BGH Urt. v. 20.7.2006 - IX ZR 77/05; BeckRS 2007, 10300; Gräfe/Lenzen/Schmeer, Steuerberaterhaftung, 6. Aufl., Rn. 243, 247 f.; Fischer/Vill/Fischer/Rinkler/Chab, Handbuch der Anwaltshaftung, 4. Aufl., § 2 Rn. 63; BeckOGK/Teichmann, Stand.
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