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   BGH, 20.07.2010 - 4 StR 291/10   

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https://dejure.org/2010,12940
BGH, 20.07.2010 - 4 StR 291/10 (https://dejure.org/2010,12940)
BGH, Entscheidung vom 20.07.2010 - 4 StR 291/10 (https://dejure.org/2010,12940)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 2010 - 4 StR 291/10 (https://dejure.org/2010,12940)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 62 StGB; § 67b Abs. 1 Satz 1 StGB
    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (korrekte Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes; Aussetzung der Vollstreckung der Unterbringung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 StGB, § 64 StGB, § 67b Abs 1 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Vorrang der Prüfung der Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 StGB, § 64 StGB, § 67b Abs 1 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Vorrang der Prüfung der Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung in eine Entziehungsanstalt unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeitsprüfung

  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Vorrang der Prüfung der Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung

  • ra.de
  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Vorrang der Prüfung der Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 62; StGB § 64
    Unterbringung in eine Entziehungsanstalt unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeitsprüfung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 692
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.03.1988 - 4 StR 97/88

    Vollstreckung der Unterbringung - Bewährung - Medikamentöse Behandlung -

    Auszug aus BGH, 20.07.2010 - 4 StR 291/10
    Als besonderer Umstand im Sinne des § 67b Abs. 1 Satz 1 StGB kommen auch Therapiebereitschaft und Bemühungen zur Aufnahme einer stationären Suchtbehandlung jedenfalls dann in Betracht, wenn die mit der Führungsaufsicht nach § 67b Abs. 2 StGB gegebenen Überwachungsmöglichkeiten und die Aussicht eines im Falle eines Weisungsverstoßes drohenden Widerrufs der Vollstreckungsaussetzung eine hinreichende Gewähr dafür bieten, dass sich der Angeklagte der beabsichtigten, die Gefahr weiterer Taten ausschließenden Entwöhnungsbehandlung unterzieht (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2001 - 4 StR 154/01, RuP 2002, 192; Beschluss vom 22. März 1988 - 4 StR 97/88, BGHR StGB § 67b Abs. 1 besondere Umstände 2).
  • BGH, 12.07.2001 - 4 StR 154/01

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Aussetzung der Vollstreckung

    Auszug aus BGH, 20.07.2010 - 4 StR 291/10
    Als besonderer Umstand im Sinne des § 67b Abs. 1 Satz 1 StGB kommen auch Therapiebereitschaft und Bemühungen zur Aufnahme einer stationären Suchtbehandlung jedenfalls dann in Betracht, wenn die mit der Führungsaufsicht nach § 67b Abs. 2 StGB gegebenen Überwachungsmöglichkeiten und die Aussicht eines im Falle eines Weisungsverstoßes drohenden Widerrufs der Vollstreckungsaussetzung eine hinreichende Gewähr dafür bieten, dass sich der Angeklagte der beabsichtigten, die Gefahr weiterer Taten ausschließenden Entwöhnungsbehandlung unterzieht (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2001 - 4 StR 154/01, RuP 2002, 192; Beschluss vom 22. März 1988 - 4 StR 97/88, BGHR StGB § 67b Abs. 1 besondere Umstände 2).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 20.07.2010 - 4 StR 291/10
    Dem steht nicht entgegen, dass allein der Angeklagte Revision eingelegt hat (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; vgl. BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5).
  • BGH, 21.04.1971 - 2 StR 82/71

    Anordnung der Unterbringung in eine Heilanstalt und Pflegeanstalt bei einer Tat

    Auszug aus BGH, 20.07.2010 - 4 StR 291/10
    Im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung sind die in der Norm als Bezugspunkte der Prüfung genannten Kriterien in einer Gesamtbetrachtung zusammenfassend zu würdigen und zur Schwere des mit der Maßregel verbundenen Eingriffs in Beziehung zu setzen (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 1971 - 2 StR 82/71, BGHSt 24, 134, 135; Urteil vom 6. Juni 2001 - 2 StR 136/01, NJW 2001, 3560, 3562).
  • BGH, 06.06.2001 - 2 StR 136/01

    Antrag auf Sicherungsverfahren

    Auszug aus BGH, 20.07.2010 - 4 StR 291/10
    Im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung sind die in der Norm als Bezugspunkte der Prüfung genannten Kriterien in einer Gesamtbetrachtung zusammenfassend zu würdigen und zur Schwere des mit der Maßregel verbundenen Eingriffs in Beziehung zu setzen (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 1971 - 2 StR 82/71, BGHSt 24, 134, 135; Urteil vom 6. Juni 2001 - 2 StR 136/01, NJW 2001, 3560, 3562).
  • BGH, 23.02.2021 - 1 StR 24/21

    Aussetzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung

    Insbesondere ist auch zu prüfen, ob die im Fall einer Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung nach § 67b Abs. 2 StGB kraft Gesetzes eintretende Führungsaufsicht und damit verbundene Überwachungsmöglichkeiten und die Aussicht eines im Fall eines Weisungsverstoßes drohenden Widerrufs der Vollstreckungsaussetzung nicht bereits eine hinreichende Gewähr dafür bieten, dass sich ein Betroffener der beabsichtigten, die Gefahr weiterer Taten ausschließender Behandlungen unterzieht (BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 2020 - 6 StR 108/20 Rn. 3 f.; vom 23. November 2010 - 5 StR 492/10 Rn. 12 und vom 20. Juli 2010 - 4 StR 291/10 Rn. 6).
  • BGH, 02.05.2019 - 3 StR 87/19

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (umfassende

    Die von der Nebenklage angeführte Entscheidung des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 20. Juli 2010 - 4 StR 291/10, NStZ 2010, 692 f.; vgl. auch SSWStGB/Kaspar, 4. Aufl., § 62 Rn. 31) gibt keinen Anlass zu abweichender Beurteilung; sie bezog sich auf einen Fall der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB, nicht aber auf die hier in Rede stehende Maßregel des § 63 StGB.
  • BGH, 22.11.2018 - 4 StR 356/18

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzungen einer begründeten

    Da das Gewicht des mit der Unterbringungsanordnung einhergehenden Eingriffs maßgeblich von der Frage der Vollstreckung der Maßregel abhängt, hätte die Strafkammer jedoch vorrangig prüfen müssen, ob die Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollstreckung der Unterbringung zur Bewährung nach § 67b Abs. 1 StGB vorliegen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juli 2010 - 4 StR 291/10, NStZ 2010, 692).
  • BGH, 08.07.2014 - 3 StR 287/14

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Unterbringungsanordnung (Subsidiarität;

    Soweit die Strafkammer die Auffassung vertritt, es beständen gegenüber der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt mildere Mittel, verkennt sie, dass im Falle der Gefährlichkeit des Täters für die Allgemeinheit die Notwendigkeit einer Unterbringungsanordnung grundsätzlich nicht durch minder einschneidende Mittel außerhalb des Bereichs der strafrechtlichen Maßregeln aufgehoben wird, weil bei den freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung das Subsidiaritätsprinzip nur für die Frage der Aussetzung der Vollstreckung, nicht aber für die Frage ihrer Anordnung gilt (vgl. BGH, Urteile vom 23. Februar 2000 - 3 StR 595/99, NStZ-RR 2000, 300, 301; vom 14. Februar 2001 - 3 StR 455/00, juris Rn. 8; vom 23. Juni 1993 - 3 StR 260/93, BGHR StGB § 63 Beweiswürdigung 1; vgl. zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Rahmen der Prüfung des § 64 StGB auch BGH, Beschluss vom 20. Juli 2010 - 4 StR 291/10, NStZ 2010, 692, 693).
  • LG Weiden/Oberpfalz, 07.06.2019 - 1 KLs 21 Js 10225/18

    Folgenreicher Denkzettel

    Da das Gewicht des mit der Unterbringungsanordnung einhergehenden Eingriffs maßgeblich von der Frage der Vollstreckung der Maßregel abhängt, ist im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung auch zu würdigen, ob eine Aussetzung der Vollstreckung in Betracht kommt, vgl. BGH, Beschluss vom 20.07.2010, Az: 4 StR 291/10.
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