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   BGH, 20.07.2010 - KZR 9/09   

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https://dejure.org/2010,2874
BGH, 20.07.2010 - KZR 9/09 (https://dejure.org/2010,2874)
BGH, Entscheidung vom 20.07.2010 - KZR 9/09 (https://dejure.org/2010,2874)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 2010 - KZR 9/09 (https://dejure.org/2010,2874)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 520 Abs 3 ZPO, § 520 Abs 5 ZPO
    Berufungsbegründung: Begründung durch Bezugnahme auf eine weder beglaubigte noch unterzeichnete Abschrift der Berufungsbegründungsschrift aus einem Parallelverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 520 Abs 3 ZPO, § 520 Abs 5 ZPO
    Berufungsbegründung: Begründung durch Bezugnahme auf eine weder beglaubigte noch unterzeichnete Abschrift der Berufungsbegründungsschrift aus einem Parallelverfahren

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Ordnungsgemäße Begründung einer Berufung durch Bezugnahme auf einen Schriftsatz aus einem anderen Verfahren (Parallelverfahren) in der Form einer beglaubigten Abschrift; Unterschrift eines vertretungsberechtigten Anwaltskollegen einer Anwalts-Partnerschaftsgesellschaft ...

  • rewis.io

    Berufungsbegründung: Begründung durch Bezugnahme auf eine weder beglaubigte noch unterzeichnete Abschrift der Berufungsbegründungsschrift aus einem Parallelverfahren

  • rewis.io

    Berufungsbegründung: Begründung durch Bezugnahme auf eine weder beglaubigte noch unterzeichnete Abschrift der Berufungsbegründungsschrift aus einem Parallelverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PartGG § 7 Abs. 4 S. 1, 2
    Ordnungsgemäße Begründung einer Berufung durch Bezugnahme auf einen Schriftsatz aus einem anderen Verfahren (Parallelverfahren) in der Form einer beglaubigten Abschrift

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Anträge und Bezugnahme auf Abschrift der Berufungsbegründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3660
  • NJW 2010, 3661
  • GRUR-RR 2010, 496 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 14.02.2006 - VI ZB 44/05

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung eines fristgebundenen

    Auszug aus BGH, 20.07.2010 - KZR 9/09
    Der Prozessbevollmächtigte bringt mit seiner Unterschrift zum Ausdruck, dass es sich bei dem Schriftsatz nicht nur um einen Entwurf, sondern um die von ihm willentlich in Verkehr gebrachte Urschrift der Berufungsbegründung handelt und dass er die volle Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes übernimmt (GmS-OGB, BGHZ 75, 340, 348 f.; GmS-OGB, BGHZ 144, 160, 162; BGHZ 37, 156; BGH, Urt. v. 10.5.2005 - XI ZR 128/04, NJW 2005, 2086, 2087; Beschl. v. 14.2.2006 - VI ZB 44/05, NJW 2006, 1521 Tz. 6).

    Demgemäß ist das Fehlen einer Unterschrift unschädlich, wenn sich aus anderen Anhaltspunkten eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr für die Urheberschaft und den Willen ergibt, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen (BGH, Beschl. v. 14.2.2006, aaO).

  • GemSOGB, 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78

    Revisionsbegründung einer Behörde - § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 164 Abs. 2 Satz 1

    Auszug aus BGH, 20.07.2010 - KZR 9/09
    Der Prozessbevollmächtigte bringt mit seiner Unterschrift zum Ausdruck, dass es sich bei dem Schriftsatz nicht nur um einen Entwurf, sondern um die von ihm willentlich in Verkehr gebrachte Urschrift der Berufungsbegründung handelt und dass er die volle Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes übernimmt (GmS-OGB, BGHZ 75, 340, 348 f.; GmS-OGB, BGHZ 144, 160, 162; BGHZ 37, 156; BGH, Urt. v. 10.5.2005 - XI ZR 128/04, NJW 2005, 2086, 2087; Beschl. v. 14.2.2006 - VI ZB 44/05, NJW 2006, 1521 Tz. 6).
  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BGH, 20.07.2010 - KZR 9/09
    Danach darf der Zugang zu der nach der Prozessordnung vorgesehenen Rechtsmittelinstanz nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (BVerfG NJW 1987, 2067).
  • BGH, 23.06.2005 - V ZB 45/04

    Anforderungen an die Unterzeichnung bestimmende Schriftsätze durch den

    Auszug aus BGH, 20.07.2010 - KZR 9/09
    Um das zu dokumentieren, genügt regelmäßig seine Unterschrift (BGH, Urt. v. 29.10.1997 - VIII ZR 141/97, NJW-RR 1998, 574, 575; Beschl. v. 23.6.2005 - V ZB 45/04, NJW 2005, 2709).
  • OLG Frankfurt, 20.01.2009 - 11 U 28/08

    Berufungsbegründung: Bezugnahme auf einen in einem anderen Rechtsstreit

    Auszug aus BGH, 20.07.2010 - KZR 9/09
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 1. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 20. Januar 2009 (11 U 28/08 [Kart]) aufgehoben.
  • BGH, 20.03.1986 - VII ZB 21/85

    Begleitschreiben zur Rechtsmittelbegründungsschrift

    Auszug aus BGH, 20.07.2010 - KZR 9/09
    Diese Voraussetzung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfüllt, wenn eine nicht unterschriebene Berufungsbegründung als eine fest mit einem unterschriebenen Anschreiben verbundene Anlage eingereicht wird (BGHZ 97, 251, 254; ebenso GrS BFHE 111, 278; vgl. auch BVerfGE 15, 288).
  • OLG Frankfurt, 20.01.2009 - 11 U 44/08
    Auszug aus BGH, 20.07.2010 - KZR 9/09
    Zugleich hat sie in einem Parallelrechtsstreit beantragt, die Beklagte zu verurteilen, es zu unterlassen, andere als von der Klägerin gelieferte Alugehäuse zu vertreiben (OLG Frankfurt am Main - 11 U 44/08 [Kart]).
  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 20.07.2010 - KZR 9/09
    Da die Klägerin im Verhandlungstermin trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht vertreten war, ist über die Revision durch Versäumnisurteil zu entscheiden, das aber inhaltlich nicht auf der Säumnis, sondern auf einer Sachprüfung beruht (BGHZ 37, 79, 81).
  • BGH, 09.09.2004 - I ZR 269/01

    Anforderungen an die Berufungsschrift; Zulässigkeit der Bezugnahme auf andere

    Auszug aus BGH, 20.07.2010 - KZR 9/09
    Ob darüber hinaus auch noch eine Verbindung der beiden Schreiben zu verlangen ist (anders BGH, Urt. v. 9.9.2004 - I ZR 269/01, juris), kann offen bleiben.
  • BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 610/62

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Vollzug von Untersuchungshaft

    Auszug aus BGH, 20.07.2010 - KZR 9/09
    Diese Voraussetzung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfüllt, wenn eine nicht unterschriebene Berufungsbegründung als eine fest mit einem unterschriebenen Anschreiben verbundene Anlage eingereicht wird (BGHZ 97, 251, 254; ebenso GrS BFHE 111, 278; vgl. auch BVerfGE 15, 288).
  • BGH, 29.10.1997 - VIII ZR 141/97

    Unterzeichnung der Berufungsbegründung durch einen postulationsfähigen

  • BGH, 24.05.1962 - II ZR 173/60

    Nicht unterzeichnete Berufungsbegründung

  • BGH, 10.05.2005 - XI ZR 128/04

    Anforderungen an die Unterzeichnung eines Computerfax

  • BFH, 05.11.1973 - GrS 2/72

    Handschriftliche Unterzeichnung der Revisionsbegründungsschrift - Entsendung

  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

  • BGH, 21.12.2010 - VI ZB 28/10

    Berufungsbegründung und eigenhändige qualifizierte elektronische Signatur

    Wird die Berufungsbegründung im Original oder per Fax eingereicht, muss sie als bestimmender Schriftsatz nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich von einem zur Vertretung bei dem Berufungsgericht berechtigten Rechtsanwalt eigenhändig unterschrieben sein (BGH, Beschluss vom 23. Juni 2005 - V ZB 45/04, NJW 2005, 2709; Versäumnisurteil vom 20. Juli 2010 - KZR 9/09, NJW 2010, 3661 Rn. 11 m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 11.12.2012 - 5 U 109/12

    Krankenhaustagegeldversicherung - Leistungsablehnung wegen Berufsunfähigkeit

    Der von dem Kläger ins Spiel gebrachte fest umrissener Prognosezeitraum von etwa drei Jahren, für den sich früher ein Teil der Obergerichte ausgesprochen hatte (OLG Köln VersR 1995, 284; OLG Hamm VersR 1992, 346; ebenso Tschersich a.a.O., Rdn. 42; Wriede a.a.O., Anm. G 57), ist mit dem Begriff der Erwerbsunfähigkeit "auf nicht absehbare Zeit" unvereinbar und daher auch kein tauglicher Entscheidungsmaßstab (BGH NJW 2010, 3660; Voit a.a.O., Rdn. 25; Wilmes a.a.O., Rdn. 27 f.).
  • LG Dortmund, 27.05.2014 - 1 S 199/13

    Anforderungen an eine Berufungsbegründung; Konkrete Auseinandersetzung mit den

    Die dabei vom OLG Düsseldorf zur Begründung herangezogenen BGH-Entscheidungen (KZR 9/09) und (XII ZB 182/04) betrafen einmal den Fall, dass die Bezugnahme auf eine beigefügte Berufungsbegründungsschrift eines Parallelverfahrens ausreichend sei, wenn der Prozessbevollmächtigte erkennbar die volle Verantwortung für die Ausführungen in der Abschrift übernehmen wolle, beziehungsweise den Fall, dass die Partei nicht ausdrücklich auf das zur Begründung der Berufung geeignete frühere Vorbringen Bezug nehmen müsse, wenn sich die entsprechende Bestimmung aus den Begleitumständen ergebe.
  • OLG Düsseldorf, 28.03.2013 - 6 U 118/12

    Auskunftsansprüche eines Kapitalanlegers gegen die Treuhänderin einer

    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die in einem Schriftsatz erfolgte Bezugnahme auf den Inhalt der beigefügten Abschrift der Berufungsbegründungsschrift in einem Parallelverfahren den gesetzlichen Anforderungen an die Berufungsbegründung genügt (BGH, Urt. v. 20. Juli 2010 - KZR 9/09, NJW 2010, 3661 f./juris Tz 12), wenn sich aus den Umständen ergibt, dass der Prozessbevollmächtigte die volle Verantwortung für die Ausführungen in der beigefügten Abschrift übernehmen wolle.
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