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   BGH, 20.07.2020 - NotSt (Brfg) 2/20   

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BGH, 20.07.2020 - NotSt (Brfg) 2/20 (https://dejure.org/2020,25667)
BGH, Entscheidung vom 20.07.2020 - NotSt (Brfg) 2/20 (https://dejure.org/2020,25667)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 2020 - NotSt (Brfg) 2/20 (https://dejure.org/2020,25667)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 2 BNotO, § 4 BeurkG, § 2 GrdstVG

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO § 14 Abs. 2; BeurkG § 4; GrdstVG § 2
    Genehmigung nach GrdstVG; Umgehungsgeschäft; Amtspflichtverletzung

  • Wolters Kluwer

    Genehmigungsbedürftigkeit des Verkaufs kleinerer die Freigrenze nicht überschreitender Flächen unter dem Gesichtspunkt des Umgehungsgeschäfts i.R.d. Veräußerung von Trennstücken eines die Freigrenze übersteigenden Grundstücks; Verletzung der Amtspflichten eines Notars ...

  • rewis.io

    Grundstücksverkauf: Umgehung der Genehmigungsbedürftigkeit bei planmäßiger Stückelung der Grundstücke; Amtspflichtverletzung des Notars bei Mitwirkung an derartigem Umgehungsgeschäft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Genehmigungsbedürftigkeit des Verkaufs kleinerer die Freigrenze nicht überschreitender Flächen unter dem Gesichtspunkt des Umgehungsgeschäfts i.R.d. Veräußerung von Trennstücken eines die Freigrenze übersteigenden Grundstücks; Verletzung der Amtspflichten eines Notars ...

  • datenbank.nwb.de

    Grundstücksverkauf: Umgehung der Genehmigungsbedürftigkeit bei planmäßiger Stückelung der Grundstücke; Amtspflichtverletzung des Notars bei Mitwirkung an derartigem Umgehungsgeschäft

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der Verkauf kleinerer, die Freigrenze nicht überschreitender Flächen unter dem Gesichtspunkt des Umgehungsgeschäfts nach § 2 GrdstVG genehmigungsbedürftig ist; zur Verletzung der notariellen Amtspflichten nach § 14 Abs. 2 BNotO, § ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 1278
  • WM 2021, 1157
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

    Auszug aus BGH, 20.07.2020 - NotSt (Brfg) 2/20
    Genehmigungsbedürftig nach § 2 GrdstVG ist unter dem Gesichtspunkt des Umgehungsgeschäfts auch der Verkauf kleinerer, die Freigrenze nicht überschreitender, Flächen, wenn Trennstücke eines die Freigrenze übersteigenden Grundstücks gleichzeitig oder nacheinander veräußert werden, die einzelnen Rechtsgeschäfte in einem inneren Zusammenhang stehen und nach einem einheitlichen Plan durchgeführt werden (Anschluss an BGH, Urteil vom 15. Oktober 1992 - IX ZR 43/92, NJW 1993, 648).

    Allerdings ist unter dem Gesichtspunkt des Umgehungsgeschäfts auch der Verkauf kleinerer, die Freigrenze nicht überschreitender Flächen genehmigungsbedürftig, wenn Trennstücke eines die Freigrenze übersteigenden Grundstücks gleichzeitig oder nacheinander veräußert werden, die einzelnen Rechtsgeschäfte in einem inneren Zusammenhang stehen und nach einem einheitlichen Plan durchgeführt werden (s. BGH, Urteil vom 15. Oktober 1992 - IX ZR 43/92, NJW 1993, 648 mwN; vgl. ferner BGH, Beschluss vom 24. April 1986 - BLw 14/85, AgrarR 1986, 211 f; Schleswig-Holsteinisches OLG, RNotZ 2007, 210, 211; OLG Rostock, NJW-RR 2015, 1238 f Rn. 10 und NJOZ 2015, 1767, 1768 Rn. 10; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 3968; Gutachten des Deutschen Notarinstituts, DNotI-Report 2011, 187, 189).

    (1) Die Genehmigungsbedürftigkeit nach § 2 GrdstVG unter dem Gesichtspunkt des Umgehungsgeschäfts wird für die Veräußerung kleinerer, die Freigrenze nicht überschreitender, Flächen, die aus der Zerlegung eines die Freigrenze übersteigenden Grundstücks gebildet worden sind, bereits seit Jahrzehnten in Rechtsprechung und Schrifttum behandelt und erläutert und musste dem Kläger daher auch bekannt sein (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 15. Oktober 1992 aaO S. 649 mwN).

  • OLG Rostock, 08.05.2015 - 3 W 94/14

    Grundbuchverfahren zur Eigentumsumschreibung: Prüfung der Erforderlichkeit einer

    Auszug aus BGH, 20.07.2020 - NotSt (Brfg) 2/20
    Allerdings ist unter dem Gesichtspunkt des Umgehungsgeschäfts auch der Verkauf kleinerer, die Freigrenze nicht überschreitender Flächen genehmigungsbedürftig, wenn Trennstücke eines die Freigrenze übersteigenden Grundstücks gleichzeitig oder nacheinander veräußert werden, die einzelnen Rechtsgeschäfte in einem inneren Zusammenhang stehen und nach einem einheitlichen Plan durchgeführt werden (s. BGH, Urteil vom 15. Oktober 1992 - IX ZR 43/92, NJW 1993, 648 mwN; vgl. ferner BGH, Beschluss vom 24. April 1986 - BLw 14/85, AgrarR 1986, 211 f; Schleswig-Holsteinisches OLG, RNotZ 2007, 210, 211; OLG Rostock, NJW-RR 2015, 1238 f Rn. 10 und NJOZ 2015, 1767, 1768 Rn. 10; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 3968; Gutachten des Deutschen Notarinstituts, DNotI-Report 2011, 187, 189).
  • BGH, 23.11.2015 - NotSt (Brfg) 4/15

    Disziplinarverfahren gegen einen Urkundsnotar: Notarpflicht zur Amtsverweigerung

    Auszug aus BGH, 20.07.2020 - NotSt (Brfg) 2/20
    Dies stellt ein Dienstvergehen dar (§ 95 BNotO; vgl. dazu zB Senat, Beschlüsse vom 23. November 2015 - NotSt(Brfg) 4/15, DNotZ 2016, 227, 228 f Rn. 17 und vom 8. April 2019 - NotSt(Brfg) 5/18, NJW-RR 2019, 1143, 1145 Rn. 16), welches die Verhängung der getroffenen Disziplinarmaßnahme rechtfertigt.
  • BGH, 24.04.1986 - BLw 14/85

    Genehmigungsbedürftigkeit eines Schenkungsvertrages über Grundstücke mit einer

    Auszug aus BGH, 20.07.2020 - NotSt (Brfg) 2/20
    Allerdings ist unter dem Gesichtspunkt des Umgehungsgeschäfts auch der Verkauf kleinerer, die Freigrenze nicht überschreitender Flächen genehmigungsbedürftig, wenn Trennstücke eines die Freigrenze übersteigenden Grundstücks gleichzeitig oder nacheinander veräußert werden, die einzelnen Rechtsgeschäfte in einem inneren Zusammenhang stehen und nach einem einheitlichen Plan durchgeführt werden (s. BGH, Urteil vom 15. Oktober 1992 - IX ZR 43/92, NJW 1993, 648 mwN; vgl. ferner BGH, Beschluss vom 24. April 1986 - BLw 14/85, AgrarR 1986, 211 f; Schleswig-Holsteinisches OLG, RNotZ 2007, 210, 211; OLG Rostock, NJW-RR 2015, 1238 f Rn. 10 und NJOZ 2015, 1767, 1768 Rn. 10; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 3968; Gutachten des Deutschen Notarinstituts, DNotI-Report 2011, 187, 189).
  • BGH, 08.04.2019 - NotSt (Brfg) 5/18

    Disziplinarische Ahndung der Mitwirkung an sogenannten Firmenbestattungen;

    Auszug aus BGH, 20.07.2020 - NotSt (Brfg) 2/20
    Dies stellt ein Dienstvergehen dar (§ 95 BNotO; vgl. dazu zB Senat, Beschlüsse vom 23. November 2015 - NotSt(Brfg) 4/15, DNotZ 2016, 227, 228 f Rn. 17 und vom 8. April 2019 - NotSt(Brfg) 5/18, NJW-RR 2019, 1143, 1145 Rn. 16), welches die Verhängung der getroffenen Disziplinarmaßnahme rechtfertigt.
  • OLG Schleswig, 12.09.2006 - 3 WLw 39/06

    Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts

    Auszug aus BGH, 20.07.2020 - NotSt (Brfg) 2/20
    Allerdings ist unter dem Gesichtspunkt des Umgehungsgeschäfts auch der Verkauf kleinerer, die Freigrenze nicht überschreitender Flächen genehmigungsbedürftig, wenn Trennstücke eines die Freigrenze übersteigenden Grundstücks gleichzeitig oder nacheinander veräußert werden, die einzelnen Rechtsgeschäfte in einem inneren Zusammenhang stehen und nach einem einheitlichen Plan durchgeführt werden (s. BGH, Urteil vom 15. Oktober 1992 - IX ZR 43/92, NJW 1993, 648 mwN; vgl. ferner BGH, Beschluss vom 24. April 1986 - BLw 14/85, AgrarR 1986, 211 f; Schleswig-Holsteinisches OLG, RNotZ 2007, 210, 211; OLG Rostock, NJW-RR 2015, 1238 f Rn. 10 und NJOZ 2015, 1767, 1768 Rn. 10; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 3968; Gutachten des Deutschen Notarinstituts, DNotI-Report 2011, 187, 189).
  • BGH, 13.11.2017 - NotZ(Brfg) 2/17

    Besetzung einer Notarstelle: Dreijähriger Anwärterdienst als

    Auszug aus BGH, 20.07.2020 - NotSt (Brfg) 2/20
    Eine Rechtssache weist dann besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten auf, wenn sie wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder der ihr zugrundeliegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht und sich damit von den üblichen Streitigkeiten deutlich abhebt (s. nur Senat, Beschluss vom 13. November 2017 - NotZ(Brfg) 2/17, DNotZ 2018, 469, 476 Rn. 29 mwN).
  • BGH, 14.03.2016 - NotSt (Brfg) 6/15

    Dienstvergehen eines Notars: Systematische Aufspaltung von Verträgen

    Auszug aus BGH, 20.07.2020 - NotSt (Brfg) 2/20
    Ein ausreichender Grund zur Verweigerung einer Beurkundung liegt indes, worauf auch das Oberlandesgericht zu Recht hingewiesen hat, stets vor, wenn der Notar mit der Vornahme der gewünschten Beurkundung gegen Amtspflichten verstößt (s. nur Senat, Urteil vom 14. März 2016 - NotSt(Brfg) 6/15, DNotZ 2016, 876, 878 Rn. 22 mwN).
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