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   BGH, 20.07.2022 - StB 29/22   

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https://dejure.org/2022,20277
BGH, 20.07.2022 - StB 29/22 (https://dejure.org/2022,20277)
BGH, Entscheidung vom 20.07.2022 - StB 29/22 (https://dejure.org/2022,20277)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 2022 - StB 29/22 (https://dejure.org/2022,20277)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 102 StPO, § 103 StPO, § 129 Abs 1 StGB
    Verdacht der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung von Räumlichkeiten einer nicht verdächtigen Person

  • IWW

    § 129 Abs. 1, § ... 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 2, 4 und 5, § 27 Abs. 1, §§ 52, 53 StGB, § 103 StPO, §§ 103, 105 StPO, § 102 StPO, § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 GVG, § 74a Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 GVG, § 103 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 110 Abs. 1 StPO, § 110 Abs. 3 Satz 2 StPO

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der Durchsuchung von Personen, Räumen und Fahrzeugen eines Beschuldigten wegen des Anfangverdachts der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung

  • rechtsportal.de

    Anordnung der Durchsuchung von Personen, Räumen und Fahrzeugen eines Beschuldigten wegen des Anfangverdachts der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung

  • datenbank.nwb.de

Papierfundstellen

  • NStZ 2022, 692
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Osnabrück, 10.11.2022 - 1 Qs 24/22

    Durchsuchung, Behörde, Durchsuchungsvoraussetzungen, Behördenprivileg,

    Ausreichend dafür ist zwar, dass die Beweismittel der Gattung nach näher bestimmt sind, ohne sie in allen Einzelheiten bezeichnen zu müssen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 20.07.2022 - StB 29/22 -, juris Rn. 14 f. mwN).
  • LG Nürnberg-Fürth, 07.11.2022 - 12 Qs 49/22

    Beschwerde, Arzt, Verteidiger, Durchsuchungsbeschluss, Vollziehung, Scheidung,

    Ein Anfangsverdacht setzt voraus, dass tatsächliche Umstände vorliegen, die in Verbindung mit kriminalistischer Erfahrung es möglich erscheinen lassen, dass eine Straftat begangen worden ist und dass der Verdächtige als deren Täter oder Teilnehmer in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juli 2022 - StB 29/22, juris Rn. 6; BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2022 - StB 40/22, juris Rn. 5; BVerfG, Beschluss vom 21. Juli 2022 - 2 BvR 1483/19, juris Rn. 17).
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