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   BGH, 20.08.1953 - 2 StR 810/52   

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https://dejure.org/1953,4658
BGH, 20.08.1953 - 2 StR 810/52 (https://dejure.org/1953,4658)
BGH, Entscheidung vom 20.08.1953 - 2 StR 810/52 (https://dejure.org/1953,4658)
BGH, Entscheidung vom 20. August 1953 - 2 StR 810/52 (https://dejure.org/1953,4658)
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  • BGH, 24.01.1952 - 3 StR 927/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.08.1953 - 2 StR 810/52
    Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat zwar in einer Entscheidung vom 24. Januar 1952 (BGHSt 2, 135, 137) ausgeführt, dass das Mitwirken zum Absatz eine Tätigkeit voraussetze, die für den Dieb ein Beginn des Absatzes ist.
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 20.08.1953 - 2 StR 810/52
    Diese Rüge ist unzulässig, weil die Revision weder Tatsachen noch Beweismittel angibt, die zu einer weiteren Aufklärung nach dieser Richtung drängten (BGHSt 2, 168).
  • BGH, 15.05.1952 - 4 StR 953/51
    Auszug aus BGH, 20.08.1953 - 2 StR 810/52
    Die Angeklagten sind nicht dadurch beschwert, dass die Tat nicht auch gleichzeitig als Begünstigung gewertet ist, was möglich gewesen wäre (BGHSt 2, 362).
  • RG, 03.01.1919 - II 506/18

    Begeht der Inhaber einer Schankwirtschaft eine Begünstigung seines Vorteils

    Auszug aus BGH, 20.08.1953 - 2 StR 810/52
    Sie bedeutet deshalb keine Abweichung von der überlieferten Rechtsprechung, dass jede den Absatz erleichternde und die Verwertung fördernde Hilfeleistung schon ein Mitwirken zum Absatz sein kann (RGSt 53, 179; 55, 58; GoltdArch 64, 122).
  • RG, 29.06.1920 - IV 599/20

    Kann Sachhehlerei nach § 259 StGB. von einem Verkaufskommissionär in der

    Auszug aus BGH, 20.08.1953 - 2 StR 810/52
    Sie bedeutet deshalb keine Abweichung von der überlieferten Rechtsprechung, dass jede den Absatz erleichternde und die Verwertung fördernde Hilfeleistung schon ein Mitwirken zum Absatz sein kann (RGSt 53, 179; 55, 58; GoltdArch 64, 122).
  • RG, 05.03.1934 - 2 D 1012/33

    Sind die Fahrgestell- und Motornummern sowie die Firmenschilder an

    Auszug aus BGH, 20.08.1953 - 2 StR 810/52
    Keine Bedenken bestehen gegen die Annahme einer Urkundenfälschung durch Veränderung der Fahrgestell- und Motornummern der gestohlenen Kraftfahrzeuge (RGSt 68, 94).
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