Rechtsprechung
BGH, 20.08.2010 - AnwZ (B) 99/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zurechnung eines Verschuldens des Verfahrensbevollmächtigten mit Blick auf das Stellen eines statthaften Antrags beim Anwaltsgerichtshof; Wiederholte Zufügung der Rechtsbehelfsbelehrung als Überspannung der Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Antragsgegners
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAO a.F. § 16 Abs. 5; BRAO § 215; VwGO § 68
Zurechnung eines Verschuldens des Verfahrensbevollmächtigten mit Blick auf das Stellen eines statthaften Antrags beim Anwaltsgerichtshof; Wiederholte Zufügung der Rechtsbehelfsbelehrung als Überspannung der Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Antragsgegners - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfall
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AGH Sachsen, 24.09.2009 - AGH 11/09
- BGH, 20.08.2010 - AnwZ (B) 99/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 14.12.2005 - IX ZB 138/05
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist
Auszug aus BGH, 20.08.2010 - AnwZ (B) 99/09
Die Gerichte sind regelmäßig nicht verpflichtet, die Partei oder ihren Bevollmächtigten telefonisch oder per Telefax davon zu unterrichten, dass ein fristgebundener Schriftsatz beim unzuständigen Gericht eingereicht wurde (BVerfG, NJW 2001, 1343; BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2005 - IX ZB 138/05, AnwBl. 2006, 213; v. 15. Dezember 2005 - VI ZB 15/05, AnwBl. 2006, 212). - BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05
Keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren durch Verweigerung der …
Auszug aus BGH, 20.08.2010 - AnwZ (B) 99/09
Diese Grundsätze gelten auch, wenn eine leicht und einwandfrei als fehlgeleitet erkennbare Rechtsbehelfsschrift bei einem bisher nicht befasst gewesenen Gericht eingeht und dessen Unzuständigkeit deshalb offensichtlich ist (BVerfG, NJW 2006, 1579). - BVerfG, 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00
Keine Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch …
Auszug aus BGH, 20.08.2010 - AnwZ (B) 99/09
Die Gerichte sind regelmäßig nicht verpflichtet, die Partei oder ihren Bevollmächtigten telefonisch oder per Telefax davon zu unterrichten, dass ein fristgebundener Schriftsatz beim unzuständigen Gericht eingereicht wurde (BVerfG, NJW 2001, 1343; BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2005 - IX ZB 138/05, AnwBl. 2006, 213; v. 15. Dezember 2005 - VI ZB 15/05, AnwBl. 2006, 212).
- BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93
Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche …
Auszug aus BGH, 20.08.2010 - AnwZ (B) 99/09
Ein Verschulden der Partei oder ihres Bevollmächtigten wirkt sich dann nicht mehr aus (BVerfGE 93, 99, 115 f.; BVerfG, NJW 2005, 2137, 2138; BGH, Beschl. v. 29. Mai 2002 - V ZB 11/02, BGHZ 151, 42, 44). - BVerfG, 17.03.2005 - 1 BvR 950/04
Verletzung des Anspruchs auf ein rechtsstaatliches, faires Verfahren durch …
Auszug aus BGH, 20.08.2010 - AnwZ (B) 99/09
Ein Verschulden der Partei oder ihres Bevollmächtigten wirkt sich dann nicht mehr aus (BVerfGE 93, 99, 115 f.; BVerfG, NJW 2005, 2137, 2138; BGH, Beschl. v. 29. Mai 2002 - V ZB 11/02, BGHZ 151, 42, 44). - BGH, 22.11.2005 - VI ZB 15/05
Pflichten des erstinstanzlichen Gerichts bei Einreichung von Schriftsätzen für …
Auszug aus BGH, 20.08.2010 - AnwZ (B) 99/09
Die Gerichte sind regelmäßig nicht verpflichtet, die Partei oder ihren Bevollmächtigten telefonisch oder per Telefax davon zu unterrichten, dass ein fristgebundener Schriftsatz beim unzuständigen Gericht eingereicht wurde (BVerfG, NJW 2001, 1343; BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2005 - IX ZB 138/05, AnwBl. 2006, 213; v. 15. Dezember 2005 - VI ZB 15/05, AnwBl. 2006, 212). - BGH, 29.05.2002 - V ZB 11/02
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung; Sicherung …
Auszug aus BGH, 20.08.2010 - AnwZ (B) 99/09
Ein Verschulden der Partei oder ihres Bevollmächtigten wirkt sich dann nicht mehr aus (BVerfGE 93, 99, 115 f.; BVerfG, NJW 2005, 2137, 2138; BGH, Beschl. v. 29. Mai 2002 - V ZB 11/02, BGHZ 151, 42, 44).