Rechtsprechung
BGH, 20.08.2013 - 3 StR 192/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 253 StGB; § 255 StGB; § 25 Abs. 2 StGB
Räuberische Erpressung (keine qualifizierte Nötigung durch die Drohung, den Hund des Opfers zu erschießen); Voraussetzungen der Mittäterschaft und Abgrenzung zur Beihilfe - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 255 StGB
Schwere räuberische Erpressung: Drohung mit Gewalt gegen Hund des Opfers als qualifiziertes Nötigungsmittel - Wolters Kluwer
Drohung mit Gewalt gegen ein Haustier als Nötigungsmittel zu einer räuberischen Erpressung
- rewis.io
Schwere räuberische Erpressung: Drohung mit Gewalt gegen Hund des Opfers als qualifiziertes Nötigungsmittel
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 255
- rechtsportal.de
StGB § 255
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
"dann muss dein Hund dran glauben” - reicht nicht für eine räuberische Erpressung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Drohung mit Gewalt gegen ein Haustier genügt nicht als Nötigungsmittel zu einer räuberischen Erpressung
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)
Die räuberische Erpressung
Verfahrensgang
- LG Neubrandenburg, 07.01.2013 - 6 KLs 1/11
- BGH, 20.08.2013 - 3 StR 192/13
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 34
- StV 2014, 287
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.11.1986 - 2 StR 577/86
Vereidigung eines Zeugen insoweit kein Tatbeteiligungsverdacht besteht - …
Auszug aus BGH, 20.08.2013 - 3 StR 192/13
Erforderlich ist aber, dass der Täter die Gefahr für Leib oder Leben deutlich in Aussicht gestellt, sie also genügend erkennbar gemacht hat; es genügt nicht, wenn das Opfer nur erwartet, der Täter werde ihn an Leib oder Leben gefährden (BGH bei Holtz MDR 1987, 281;… BGHR StGB § 249 Abs. 1 Drohung 1).Allein das Schaffen einer diffusen Atmosphäre der Einschüchterung ist keine qualifizierte Drohung i.S.d. § 255 StGB (BGH bei Holtz MDR 1987, 281).
- BGH, 16.10.2012 - 3 StR 385/12
Schwere Vergewaltigung (Erforderlichkeit der finalen Verknüpfung zwischen …
Auszug aus BGH, 20.08.2013 - 3 StR 192/13
Gleiches gilt für das Erkennen und Ausnutzen der Angst des Geschädigten durch die Angeklagten (UA S. 11), sofern diese - wie hier - weder ausdrücklich noch konkludent damit drohten, dem Geschädigten ans Leben zu gehen oder ihm eine erhebliche Körperverletzung zuzufügen (vgl. BGH NStZ 2013, 279). - BGH, 14.07.1987 - 4 StR 324/87
Erfüllung des Tatbestandes des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer bei bloßer …
Auszug aus BGH, 20.08.2013 - 3 StR 192/13
Erforderlich ist aber, dass der Täter die Gefahr für Leib oder Leben deutlich in Aussicht gestellt, sie also genügend erkennbar gemacht hat; es genügt nicht, wenn das Opfer nur erwartet, der Täter werde ihn an Leib oder Leben gefährden (BGH bei Holtz MDR 1987, 281; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Drohung 1). - BGH, 15.03.1984 - 1 StR 72/84
Zeitlicher Zusammenhang zwischen körperlichen Misshandlungen und sexuellen …
Auszug aus BGH, 20.08.2013 - 3 StR 192/13
Allein aus äußeren, dem Täter bekannten Umständen kann dies nicht - jedenfalls nicht ohne Weiteres - geschlossen werden (vgl. BGH NJW 1984, 1632;… Vogel in Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl., § 249 Rn. 14). - BGH, 12.06.2012 - 3 StR 166/12
Mittäterschaft (Anforderungen an die wertende Gesamtbetrachtung bei Tatbeiträgen …
Auszug aus BGH, 20.08.2013 - 3 StR 192/13
Erschöpft sich demgegenüber die Mitwirkung nach seiner Vorstellung in einer bloßen Förderung fremden Handelns, so stellt seine Tatbeteiligung Beihilfe (§ 27 Abs. 1 StGB) dar (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 12. Juni 2012 - 3 StR 166/12, NStZ 2013, 104 mwN).