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   BGH, 20.08.2020 - 3 StR 94/20   

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BGH, 20.08.2020 - 3 StR 94/20 (https://dejure.org/2020,33595)
BGH, Entscheidung vom 20.08.2020 - 3 StR 94/20 (https://dejure.org/2020,33595)
BGH, Entscheidung vom 20. August 2020 - 3 StR 94/20 (https://dejure.org/2020,33595)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 263a StGB; § 55 StGB; § 318 StPO
    Voraussetzungen des Computerbetrugs bei Bestellungen im Internet unter unbefugter Verwendung von Konto- bzw. Kreditkartendaten (Beeinflussung des Ergebnisses eines vermögensrelevanten Datenverarbeitungsvorgangs); Beschränkung der Revision; Gesamtstrafenbildung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erfolgreiche Revision gegen die Verurteilung wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Computerbetrugs; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Computerbetrugs durch Bestellvorgänge im Internet unter unbefugter Verwendung von Konto- bzw. ...

  • rewis.io

    Computerbetrug: Notwendige Urteilsfeststellungen zur vermögensmindernden Auswirkung eines Bestellvorgangs im Internet unter unbefugter Verwendung von Kreditkartendaten; Konkurrenzverhältnis bei mehreren Bestellvorgängen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 02.07.2020 - 2 StR 226/18

    Fälschung von Zahlungskarten, Schecks und Wechseln; Fälschung von Zahlungskarten

    Auszug aus BGH, 20.08.2020 - 3 StR 94/20
    Bestellvorgänge im Internet unter unbefugter Verwendung von Konto- bzw. Kreditkartendaten können grundsätzlich den Tatbestand des Computerbetrugs erfüllen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 2014 - 2 StR 658/13, NStZ 2014, 644, 645; vom 2. Juli 2020 - 2 StR 226/18, juris Rn. 12 f.; LKStGB/Tiedemann/Valerius, 12. Aufl., § 263a Rn. 58; Schönke/Schröder/Perron, StGB, 30. Aufl., § 263a Rn. 15; SKStGB/Hoyer, 9. Aufl., § 263a Rn. 44; Lackner/Kühl, StGB, 29. Aufl., § 263a Rn. 14b; Ullenboom, NZWiSt 2018, 26, 27 f.).

    Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass auf einen vermögensrelevanten Datenverarbeitungsvorgang Einfluss genommen wird, mithin keine natürliche Person, getäuscht über die Werthaltigkeit der synallagmatischen Forderung, über die Versendung der Ware bzw. der Erbringung der Dienstleistung entscheidet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 2014 - 2 StR 658/13, NStZ 2014, 644, 645; vom 2. Juli 2020 - 2 StR 226/18, juris Rn. 12 f.).

  • BGH, 17.06.2014 - 2 StR 658/13

    Betrug (Anforderungen an die Urteilsbegründung)

    Auszug aus BGH, 20.08.2020 - 3 StR 94/20
    Bestellvorgänge im Internet unter unbefugter Verwendung von Konto- bzw. Kreditkartendaten können grundsätzlich den Tatbestand des Computerbetrugs erfüllen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 2014 - 2 StR 658/13, NStZ 2014, 644, 645; vom 2. Juli 2020 - 2 StR 226/18, juris Rn. 12 f.; LKStGB/Tiedemann/Valerius, 12. Aufl., § 263a Rn. 58; Schönke/Schröder/Perron, StGB, 30. Aufl., § 263a Rn. 15; SKStGB/Hoyer, 9. Aufl., § 263a Rn. 44; Lackner/Kühl, StGB, 29. Aufl., § 263a Rn. 14b; Ullenboom, NZWiSt 2018, 26, 27 f.).

    Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass auf einen vermögensrelevanten Datenverarbeitungsvorgang Einfluss genommen wird, mithin keine natürliche Person, getäuscht über die Werthaltigkeit der synallagmatischen Forderung, über die Versendung der Ware bzw. der Erbringung der Dienstleistung entscheidet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 2014 - 2 StR 658/13, NStZ 2014, 644, 645; vom 2. Juli 2020 - 2 StR 226/18, juris Rn. 12 f.).

  • BGH, 28.11.1986 - 3 StR 499/86

    Zweck einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 20.08.2020 - 3 StR 94/20
    Denn für die Einbeziehungsfähigkeit ist darauf abzustellen, ob das Gericht, das zuerst eine Strafe verhängt hat, die früher verhängten Strafen hätte aburteilen können, wenn sie ihm bekannt gewesen wären (BGH, Beschluss vom 28. November 1986 - 3 StR 499/86, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 1).
  • BGH, 17.01.2018 - 4 StR 305/17

    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (Tatbestandsmäßigkeit bei Fehlen oder

    Auszug aus BGH, 20.08.2020 - 3 StR 94/20
    Das so manipulierte Ergebnis muss vermögensrelevant sein und unmittelbar zu einer Vermögensminderung führen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2018 - 4 StR 305/17, NStZ-RR 2018, 214, 215 mwN; LKStGB/Tiedemann/Valerius, 12. Aufl., § 263a Rn. 65 ff.).
  • BGH, 05.04.2017 - 2 StR 40/16

    Versuchter Betrug

    Auszug aus BGH, 20.08.2020 - 3 StR 94/20
    Mehrere Bestellungen an einem Tag können Teil einer einheitlichen Tat im Sinne einer natürlichen Handlungseinheit sein, sofern sie in einem engen zeitlichen Zusammenhang vorgenommen werden (BGH, Urteil vom 5. April 2017 - 2 StR 40/16, wistra 2017, 405 Rn. 11; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2011 - 3 StR 432/10, juris Rn. 8, 19; vom 21. Mai 2014 - 4 StR 70/14, juris Rn. 4 jeweils mwN).
  • BGH, 04.10.2001 - 4 StR 329/01

    Beweiswürdigung; Inbegriff der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 20.08.2020 - 3 StR 94/20
    Bei der Bemessung der Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren hat die Strafkammer überdies nicht berücksichtigt, dass die neu zu bildende Gesamtstrafe das Maß der früher schon gebildeten Gesamtstrafe (hier: zwei Jahre und sechs Monate) nicht unterschreiten darf (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 1954 - 3 StR 189/54, BGHSt 7, 180, 183; Beschluss vom 4. Oktober 2001 - 4 StR 329/01, juris; zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. November 2007 - 2 BvR 1995/07, juris; vgl. auch LK/Rissing-van Saan/Scholze, StGB, 13. Aufl., § 55 Rn. 31; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 55 Rn. 16; anders Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben/Bosch, StGB, 30. Aufl., § 55 Rn. 40).
  • BVerfG, 20.11.2007 - 2 BvR 1995/07

    Verfassungsrechtliche Grenzen der nachträglichen Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 20.08.2020 - 3 StR 94/20
    Bei der Bemessung der Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren hat die Strafkammer überdies nicht berücksichtigt, dass die neu zu bildende Gesamtstrafe das Maß der früher schon gebildeten Gesamtstrafe (hier: zwei Jahre und sechs Monate) nicht unterschreiten darf (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 1954 - 3 StR 189/54, BGHSt 7, 180, 183; Beschluss vom 4. Oktober 2001 - 4 StR 329/01, juris; zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. November 2007 - 2 BvR 1995/07, juris; vgl. auch LK/Rissing-van Saan/Scholze, StGB, 13. Aufl., § 55 Rn. 31; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 55 Rn. 16; anders Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben/Bosch, StGB, 30. Aufl., § 55 Rn. 40).
  • BGH, 18.12.2014 - 4 StR 468/14

    Beschränkung der Revision (Auslegung der Revisionsbegründung durch das

    Auszug aus BGH, 20.08.2020 - 3 StR 94/20
    Unter Berücksichtigung von Nr. 156 Abs. 2 RiStBV, wonach der Staatsanwalt seine Revision stets so rechtfertigen soll, dass klar ersichtlich ist, in welchen Ausführungen des angefochtenen Urteils er seine Rechtsverletzung erblickt und auf welche Gründe er seine Rechtsauffassung stützt, ist der Umfang des Anfechtungswillens ferner durch Auslegung zu ermitteln (vgl. BGH, Urteile vom 11. Juni 2014 - 2 StR 90/14, NStZ-RR 2014, 285; vom 18. Dezember 2014 - 4 StR 468/14, NStZ-RR 2015, 88; vom 29. November 2018 - 3 StR 405/18, juris Rn. 4, jeweils mwN).
  • BGH, 01.02.2011 - 3 StR 432/10

    Diebstahl (Beendigung; sukzessive Mittäterschaft); Bande (Tat als Ausfluss der

    Auszug aus BGH, 20.08.2020 - 3 StR 94/20
    Mehrere Bestellungen an einem Tag können Teil einer einheitlichen Tat im Sinne einer natürlichen Handlungseinheit sein, sofern sie in einem engen zeitlichen Zusammenhang vorgenommen werden (BGH, Urteil vom 5. April 2017 - 2 StR 40/16, wistra 2017, 405 Rn. 11; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2011 - 3 StR 432/10, juris Rn. 8, 19; vom 21. Mai 2014 - 4 StR 70/14, juris Rn. 4 jeweils mwN).
  • BGH, 21.05.2014 - 4 StR 70/14

    Bandendiebstahl (Bandenabrede zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl:

    Auszug aus BGH, 20.08.2020 - 3 StR 94/20
    Mehrere Bestellungen an einem Tag können Teil einer einheitlichen Tat im Sinne einer natürlichen Handlungseinheit sein, sofern sie in einem engen zeitlichen Zusammenhang vorgenommen werden (BGH, Urteil vom 5. April 2017 - 2 StR 40/16, wistra 2017, 405 Rn. 11; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2011 - 3 StR 432/10, juris Rn. 8, 19; vom 21. Mai 2014 - 4 StR 70/14, juris Rn. 4 jeweils mwN).
  • BGH, 11.06.2014 - 2 StR 90/14

    Beschränkung der Revision (Zulässigkeit einer Beschränkung)

  • BGH, 13.11.1997 - 4 StR 432/97

    Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern - Aussetzung der

  • BGH, 29.11.2018 - 3 StR 405/18

    Bestimmung des Wirkstoffgehalts im Betäubungsmittelstrafrecht (Maßgeblichkeit für

  • BGH, 16.12.1954 - 3 StR 189/54

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe - Entfallen der Strafaussetzung zur

  • BGH, 08.09.1999 - 3 StR 285/99

    Auf Ausspruch der Gesamtstrafe beschränkte Revision

  • BGH, 02.06.2021 - 3 StR 21/21

    Begriff der kriminellen Vereinigung (übergeordnetes gemeinsames Interesse;

    Wie sich aus der Revisionsbegründung ergibt (vgl. zur Auslegung BGH, Urteil vom 20. August 2020 - 3 StR 94/20, juris Rn. 20 mwN), greift die Beschwerdeführerin entgegen ihrem insofern weitergehenden Antrag die Einziehungsentscheidungen nicht an, soweit sie nicht von dem beanstandeten Schuldspruch in den Fällen 1 und 3 berührt werden.
  • BGH, 25.02.2021 - 3 StR 204/20

    Verurteilung wegen Inbrandsetzung einer zur Unterbringung von Flüchtlingen

    Denn der aufgezeigte Mangel betrifft lediglich die aufgrund einer Vorverurteilung angenommene Zäsur und nicht die festgesetzten Einzelstrafen (vgl. BGH, Urteil vom 20. August 2020 - 3 StR 94/20, juris Rn. 20).
  • BGH, 12.10.2022 - 4 StR 134/22

    Computerbetrug (unbefugte Verwendung von Daten: unbefugt, betrugsspezifische

    Bestellungen oder Buchungsvorgänge im Internet unter unbefugter Verwendung von Konto- bzw. Kreditkartendaten können zwar grundsätzlich den Tatbestand des Computerbetrugs erfüllen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2021 - 1 StR 67/21, NStZ-RR 2021, 214 (widerrechtliche Verwendung fremder Kreditkartendaten); Urteil vom 20. August 2020 - 3 StR 94/20 Rn. 12; je mwN).

    Mehrere Buchungen an einem Tag können Teil einer einheitlichen Tat im Sinne einer natürlichen Handlungseinheit sein, sofern sie in einem engen zeitlichen Zusammenhang vorgenommen werden (vgl. BGH, Urteil vom 20. August 2020 - 3 StR 94/20 Rn. 17 mwN).

  • BGH, 23.02.2021 - 1 StR 6/21

    Betrug (Vermögensschaden durch Täuschung über fehlenden Willen zur Vertragstreue:

    bb) Für die konkurrenzrechtliche Bewertung wird darüber hinaus in den Blick zu nehmen sein, ob und inwieweit bei der Einreichung von Erstattungsanträgen natürliche Handlungseinheiten vorliegen könnten, was bei am selben Tag beim selben Versicherer eingereichten Rechnungen und Rezepten selbst dann naheliegt, wenn diese in getrennten Sendungen beim Versicherer eingereicht wurden (vgl. zur natürlichen Handlungseinheit bei mehreren gleichartigen Tathandlungen, die in engem zeitlichen Zusammenhang vorgenommen werden: BGH, Urteil vom 20. August 2020 - 3 StR 94/20 Rn. 17 mwN).
  • BGH, 10.11.2020 - 5 StR 368/20

    Gewerbs- und bandenmäßiger Betrug/Computerbetrug (Carding; Wahlfeststellung)

    Deshalb liegt bei jedem Bestellvorgang nur ein gewerbs- und bandenmäßiger Computerbetrug (§ 263a Abs. 2 i.V.m. § 263 Abs. 5 StGB) vor (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juli 2020 - 2 StR 226/18; vgl. zum vorliegend betriebenen "Carding' mittels PayPal- und Kreditkartendaten auch Ceffinato, NZWiSt 2016, 464, 467; Ullenboom, NZWiSt 2018, 26 ff.; Harman, BKR 2018, 457, 463; vgl. zu Bestellvorgängen im Internet mittels im Darknet erworbener Kreditkartendaten auch BGH, Urteil vom 20. August 2020 - 3 StR 94/20 Rn. 12).
  • BGH, 17.08.2023 - 2 StR 215/23

    Darlegen der wesentlichen Grundzüge der Einlassungen der Angeklagten in

    An der erforderlichen Unmittelbarkeit der Vermögensminderung fehlt es namentlich dann, wenn der Datenverarbeitungsvorgang noch von einem Menschen in eine Vermögensdisposition umgesetzt werden muss und dabei einer Inhaltskontrolle unterzogen wird (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Juni 2014 - 2 StR 658/13, NStZ 2014, 644, 645; BGH, Beschluss vom 17. Januar 2018 - 4 StR 305/17, NStZ-RR 2018, 214, 215; Urteil vom 20. August 2020 - 3 StR 94/20, juris Rn. 11 f.).
  • LG Nürnberg-Fürth, 21.11.2023 - 18 KLs 105 Js 10084/20

    Zuständigkeit der allgemeinen Großen Strafkammer für Abrechnungsbetrug gegenüber

    In einer Konstellation, in der in einem Onlineportal unter Verwendung im Darknet erworbener Kreditkartendaten eines Dritten sowie von Anmeldedaten und Passwort für das Onlineportal einer weiteren Person Waren betrügerisch bestellt wurden, wird ausgeführt (BGH, Urteil vom 20.08.2020 - 3 StR 94/20): "Mehrere Bestellungen an einem Tag können Teil einer einheitlichen Tat im Sinne einer natürlichen Handlungseinheit sein, sofern sie in einem engen zeitlichen Zusammenhang vorgenommen werden." In einem anderen Fall hatte sich ein Arzt zur (zusammengefasst auch falschen) Abrechnung gegenüber den Patienten der (gutgläubigen) M. GmbH bedient, der er die - für die von ihm gewünschte Abrechnung erforderlichen - Daten übermittelte.
  • BGH, 04.07.2023 - 2 StR 98/23

    Schuldspruch wegen Computerbetrug in Tateinheit mit Fälschung beweiserheblicher

    a) Das Landgericht hätte nicht nur den zeitlichen Zusammenhang von mehreren am selben Tag vorgenommenen Bestellungen berücksichtigen und insoweit prüfen müssen, ob schon aus diesem Grund eine natürliche Handlungseinheit in Betracht kommt (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2022 - 4 StR 134/22; Beschluss vom 20. August 2020 - 3 StR 94/20).
  • BGH, 12.01.2023 - 1 StR 400/22

    Betrug (Konkurrenzen bei betrügerischer Nutzung eines Kundenkontos mit

    Mehrere Buchungen an einem Tag können Teil einer einheitlichen Tat im Sinne einer natürlichen Handlungseinheit sein, sofern sie in einem engen zeitlichen Zusammenhang vorgenommen werden (vgl. BGH, Urteil vom 20. August 2020 - 3 StR 94/20 Rn. 17 mwN).
  • LG Nürnberg-Fürth, 24.05.2023 - 18 KLs 104 Js 10095/22

    Zuständigkeit der allgemeinen Großen Strafkammer für Abrechnungsbetrug gegenüber

    In einer Konstellation, in der in einem Onlineportal unter Verwendung im Darknet erworbener Kreditkartendaten eines Dritten sowie von Anmeldedaten und Passwort für das Onlineportal einer weiteren Person Waren betrügerisch bestellt wurden, wird ausgeführt (BGH, Urteil vom 20.08.2020 - 3 StR 94/20): "Mehrere Bestellungen an einem Tag können Teil einer einheitlichen Tat im Sinne einer natürlichen Handlungseinheit sein, sofern sie in einem engen zeitlichen Zusammenhang vorgenommen werden." In einem anderen Fall hatte sich ein Arzt zur (zusammengefasst auch falschen) Abrechnung gegenüber den Patienten der (gutgläubigen) M. GmbH bedient, der er die - für die von ihm gewünschte Abrechnung erforderlichen - Daten übermittelte.
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