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   BGH, 20.09.1951 - 3 StR 180/51   

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https://dejure.org/1951,2831
BGH, 20.09.1951 - 3 StR 180/51 (https://dejure.org/1951,2831)
BGH, Entscheidung vom 20.09.1951 - 3 StR 180/51 (https://dejure.org/1951,2831)
BGH, Entscheidung vom 20. September 1951 - 3 StR 180/51 (https://dejure.org/1951,2831)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Tatbestandsmerkmal der Gewerbsmäßigkeit der Hehlerei als Absicht für die Grundlage des Lebensunterhalts erhaltenden Gewinnerzielung - Beihilfe zum Diebstahl bei Verabredung mit Dritten über die Beschaffung von Schuhen aus einem Lager durch die Dritten

 
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  • RG, 08.05.1929 - II 1368/28

    Auslieferung - Nachprüfung der Rechtmäßigkeit

    Auszug aus BGH, 20.09.1951 - 3 StR 180/51
    Mittäterschaft erfordert nur das gemeinsame Wollen der Tat in der Weise, dass jeder den Tatteil des anderen als eigenen will (RGSt 63, 215 [217]; 74, 24).
  • RG, 03.05.1932 - I 434/32

    1. Liegt Bandendiebstahl vor, wenn sich Mehrere zur Begehung eines fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 20.09.1951 - 3 StR 180/51
    Ausreichend ist sogar eine nur geistige Mitwirkung, durch die der eine Teilnehmer dem anderen, die Tatbestandsmerkmale verwirklichenden Genossen durch einen vor oder bei der Ausführung erteilten Rat zur Seite steht oder sonstwie seinen Täterwillen stärkt (RGSt 66, 236 [240]).
  • RG, 05.05.1930 - II 331/30

    1. Kann bei Verurteilung wegen fortgesetzter Hehlerei die Staatsanwaltschaft die

    Auszug aus BGH, 20.09.1951 - 3 StR 180/51
    Diese Einschränkung ist unzulässig und wirkungslos, weil die Gewerbsmässigkeit als straferhöhendes Merkmal des Regeltatbestandes der Hehlerei einen untrennbaren Bestandteil der Schuldfrage bildet, innerhalb deren eine Trennung der Anfechtung nicht statthaft ist (RGSt 64, 151).
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