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   BGH, 20.09.1961 - VIII ZR 85/60   

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https://dejure.org/1961,4266
BGH, 20.09.1961 - VIII ZR 85/60 (https://dejure.org/1961,4266)
BGH, Entscheidung vom 20.09.1961 - VIII ZR 85/60 (https://dejure.org/1961,4266)
BGH, Entscheidung vom 20. September 1961 - VIII ZR 85/60 (https://dejure.org/1961,4266)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 15.03.1905 - V 424/04

    Zur Auslegung des § 853 B.G.B.

    Auszug aus BGH, 20.09.1961 - VIII ZR 85/60
    Sie darf nicht die Arglisteinrede benutzen, um sich gegenüber dem Gegner ihren vertraglichen Verpflichtungen zu entziehen, ohne ihrerseits die Pflicht zur Rückgewähr des auf Grund des Vertrages, erlangten Vorteils anzuerkennen (RGZ 60, 294, 296; 130, 215).

    Andernfalls verstieße der Ausschluß gegen die guten Sitten und Treu und Glauben (RGZ 60, 294, 296; 142, 143).

  • RG, 07.11.1930 - VII 83/30

    Welche Anforderungen sind an das Verhalten desjenigen zu stellen, der die

    Auszug aus BGH, 20.09.1961 - VIII ZR 85/60
    Allerdings wird in Rechtsprechung und Schrifttum angenommen, der Getäuschte könne, wenn die für die Anfechtung vorgeschriebene Jahresfrist abgelaufen sei, noch die Leistung verweigern, sei es unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes oder in entsprechender Anwendung des § 853 BGB (RGZ 79, 194, 197; 130, 215), sei es mit dem Einwand der unzulässigen Rechtsausübung (BGB RGRK 11. Aufl. § 124 Anm. 5).

    Sie darf nicht die Arglisteinrede benutzen, um sich gegenüber dem Gegner ihren vertraglichen Verpflichtungen zu entziehen, ohne ihrerseits die Pflicht zur Rückgewähr des auf Grund des Vertrages, erlangten Vorteils anzuerkennen (RGZ 60, 294, 296; 130, 215).

  • RG, 07.10.1933 - V 195/33

    Gibt es Ausnahmen von der Regel, daß vertragsmäßiger Ausschluß der Aufrechnung

    Auszug aus BGH, 20.09.1961 - VIII ZR 85/60
    Andernfalls verstieße der Ausschluß gegen die guten Sitten und Treu und Glauben (RGZ 60, 294, 296; 142, 143).

    Seine Auffassung hat es in der Entscheidung RGZ 142, 143 damit begründet, der Verkauf und die Übergabe der Kaufsache seien in dem zu entscheidenden Fall ohne Anzahlung erfolgt, der Verkäufer habe daher verständlicherweise Sicherheit in der besonderen Vertragsgestaltung gesucht.

  • BGH, 30.05.1956 - IV ZR 30/56

    Eventuelle Widerklage

    Auszug aus BGH, 20.09.1961 - VIII ZR 85/60
    In der Entscheidung BGHZ 21, 13, 17 [BGH 30.05.1956 - IV ZR 30/56] ist ausgesprochen, daß die Frage der Sachdienlichkeit, wenn die bedingte Widerklage erst im Berufungsrechtszuge erhoben werde, besonders sorgfältig geprüft werden müsse.
  • RG, 29.03.1912 - VII 48/12

    Sittenwidrige Handlung; Drohung

    Auszug aus BGH, 20.09.1961 - VIII ZR 85/60
    Allerdings wird in Rechtsprechung und Schrifttum angenommen, der Getäuschte könne, wenn die für die Anfechtung vorgeschriebene Jahresfrist abgelaufen sei, noch die Leistung verweigern, sei es unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes oder in entsprechender Anwendung des § 853 BGB (RGZ 79, 194, 197; 130, 215), sei es mit dem Einwand der unzulässigen Rechtsausübung (BGB RGRK 11. Aufl. § 124 Anm. 5).
  • BGH, 27.10.1976 - VIII ZR 299/74

    Klage auf Zahlung des vereinbarten Entgelts für gelieferte Waren und Einwand

    Zur Frage der Treuwidrigkeit einer Berufung auf ein vertragliches Aufrechnungsverbot gegenüber einer Gegenforderung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung, wenn die im Fortsetzungszusammenhang begangene unerlaubte Handlung bereits festgestellt ist und der Streit nur um weitere Einzelakte des Delikts und die Höhe der Schadensersatzforderung geht (Im Anschluß an dasSenatsurteil vom 20. September 1961 - VIII ZR 85/60 = BB 1961, 1345).

    Auch der erkennende Senat hat unter Hinweis auf RGZ 142, 143 entschieden, daß die Berufung auf das vertragliche Aufrechnungsverbot keine unzulässige Rechtsausübung darstellt, wenn die aus angeblichem Betrug hergeleitete Gegenforderung "ganz undurchsichtig ist, so daß ihre Beachtung eine weitläufige Beweisaufnahme und damit die Hinausschiebung der Prozeßentscheidung zur Folge haben würde"(Senatsurteil vom 20. September 1961 - VIII ZR 85/60 = BB 1961, 1345).

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