Rechtsprechung
   BGH, 20.09.1974 - IV ZR 164/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,5922
BGH, 20.09.1974 - IV ZR 164/73 (https://dejure.org/1974,5922)
BGH, Entscheidung vom 20.09.1974 - IV ZR 164/73 (https://dejure.org/1974,5922)
BGH, Entscheidung vom 20. September 1974 - IV ZR 164/73 (https://dejure.org/1974,5922)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,5922) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Auseinandersetzung einer Innengesellschaft unter Ehegatten - Vermögensbildung durch mittellose Ehegatten - Verhandlungsgeschick und aktive Mitarbeit der Ehefrau - Alleineigentum des Ehemannes - Fehlen von Gesamthandvermögens - Verbindung eines Anspruchs auf ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 28.10.1959 - IV ZR 91/59

    Gesellschaft zwischen Ehegatten

    Auszug aus BGH, 20.09.1974 - IV ZR 164/73
    So ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung ein Gesellschaftsverhältnis zwischen Eheleuten auch immer dann angenommen worden, wenn sich feststellen ließ, daß die Eheleute abredegemäß durch beiderseitige Leistungen eine über den typischen Rahmen der ehelichen Lebensgemeinschaft hinausgehenden Zweck verfolgten, indem sie etwa durch Einsatz von Vermögenswerten und Arbeitsleistungen gemeinsam ein Unternehmen aufbauten oder eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit gemeinsam ausübten (BGHZ 8, 249; 31, 197; 47, 157).

    Dabei ist es nicht erforderlich, daß sich die Ehegatten seinerzeit bewußt waren, daß ihre Beziehungen als gesellschaftsrechtliche zu beurteilen sind (BGHZ 31, 197, 201).

  • OLG Celle, 13.01.1961 - 8 U 87/60

    Stufenklage, Zuständigkeit der ersten Instanz zur Erledigung des

    Auszug aus BGH, 20.09.1974 - IV ZR 164/73
    Das entspricht nicht nur einer verfahrensrechtlichen Zweckmäßigkeit, sondern vermeidet auch eine für die Klägerin durch den Verlust eines Rechtszuges für ihren Zahlungsanspruch verbundene Unbilligkeit (RGZ 169, 127, 129; OLG Celle NJW 1961, 786; Stein/Jonas Komm. zur ZPO 19. Aufl., § 254 Anm. III.6.; Baumbach/Hartmann ZPO 32. Aufl., § 254 Anm. 3) B; Rosenberg, Lehrbuch 10. Aufl., § 141 IV.c. a.E. S 741).
  • RG, 15.05.1942 - VII 136/41

    Ist die Vorschrift des § 538 Nr. 3 ZPO. auch auf den Fall der sog. Stufenklage (§

    Auszug aus BGH, 20.09.1974 - IV ZR 164/73
    Das entspricht nicht nur einer verfahrensrechtlichen Zweckmäßigkeit, sondern vermeidet auch eine für die Klägerin durch den Verlust eines Rechtszuges für ihren Zahlungsanspruch verbundene Unbilligkeit (RGZ 169, 127, 129; OLG Celle NJW 1961, 786; Stein/Jonas Komm. zur ZPO 19. Aufl., § 254 Anm. III.6.; Baumbach/Hartmann ZPO 32. Aufl., § 254 Anm. 3) B; Rosenberg, Lehrbuch 10. Aufl., § 141 IV.c. a.E. S 741).
  • BGH, 14.07.1960 - II ZR 188/58

    Voraussetzungen für die Begründung einer Innengesellschaft - Gemeinschaftliche

    Auszug aus BGH, 20.09.1974 - IV ZR 164/73
    Eine solche Auslegung des Gesellschaftsvertrages ist möglich (BGH WM 1960, 1121, 1122; Soergel/Siebert BGB 1969 vor § 705 Rdn. 46).
  • BGH, 28.10.1953 - II ZR 149/52

    Anforderungen an die Entscheidung über eine Stufenklage

    Auszug aus BGH, 20.09.1974 - IV ZR 164/73
    Daher muß bei der Stufenklage Über die Ansprüche getrennt und nacheinander verhandelt und entschieden werden (vgl. BGHZ 10, 385 für den Fall der Verurteilung zur Leistung des Offenbarungseides).
  • BGH, 20.12.1952 - II ZR 44/52

    Gesellschaft zwischen Ehegatten

    Auszug aus BGH, 20.09.1974 - IV ZR 164/73
    So ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung ein Gesellschaftsverhältnis zwischen Eheleuten auch immer dann angenommen worden, wenn sich feststellen ließ, daß die Eheleute abredegemäß durch beiderseitige Leistungen eine über den typischen Rahmen der ehelichen Lebensgemeinschaft hinausgehenden Zweck verfolgten, indem sie etwa durch Einsatz von Vermögenswerten und Arbeitsleistungen gemeinsam ein Unternehmen aufbauten oder eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit gemeinsam ausübten (BGHZ 8, 249; 31, 197; 47, 157).
  • BGH, 05.02.1953 - III ZR 105/51

    Zwischenurteil und Teilurteil

    Auszug aus BGH, 20.09.1974 - IV ZR 164/73
    So kann der Kläger die Klage in der Berufungsinstanz erweitern, sei es als Berufungskläger oder sei es als Berufungsbeklagter im Wege der Anschlußberufung (RGZ 148, 131, 134; BGHZ 8, 383).
  • BGH, 22.02.1967 - IV ZR 331/65

    Ausgleichspflicht zwischen geschiedenen Ehegatten

    Auszug aus BGH, 20.09.1974 - IV ZR 164/73
    So ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung ein Gesellschaftsverhältnis zwischen Eheleuten auch immer dann angenommen worden, wenn sich feststellen ließ, daß die Eheleute abredegemäß durch beiderseitige Leistungen eine über den typischen Rahmen der ehelichen Lebensgemeinschaft hinausgehenden Zweck verfolgten, indem sie etwa durch Einsatz von Vermögenswerten und Arbeitsleistungen gemeinsam ein Unternehmen aufbauten oder eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit gemeinsam ausübten (BGHZ 8, 249; 31, 197; 47, 157).
  • BGH, 02.06.1969 - II ZB 5/68

    Übergang von der Auskunfts- zur Zahlungsklage im Berufungsantrag

    Auszug aus BGH, 20.09.1974 - IV ZR 164/73
    Daher kann der Übergang von der Rechnungslegungs- zur Zahlungsklage nur als bloße Klageerweiterung angesehen werden, die sowohl im ersten als auch im zweiten Rechtszug zulässig ist (BGH NJW 1969, 1486).
  • BGH, 21.11.1953 - VI ZR 130/52

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einer Eisenbahn an einem

    Auszug aus BGH, 20.09.1974 - IV ZR 164/73
    Ob die Anschlußberufung auch dann zulässig gewesen wäre, wenn die Klägerin den Zahlungsanspruch schon im ersten Rechtszug anhängig gemacht und das Berufungsgericht durch Teilurteil über den Rechnungslegungsanspruch entschieden hätte (vgl. hierzu Lent in NJW 1954, 640 und Heyn in NJW 1957, 212), kann hier dahinstehen.
  • RG, 31.05.1935 - VII B 9/35

    Ist die Klagerweiterung im zweiten Rechtszug auch im Falle der Berufung des

  • RG, 20.02.1941 - II 99/40

    1. Kann nach der Auflösung einer aus zwei Gesellschaftern bestehenden

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht