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BGH, 20.09.2000 - 3 StR 287/00 |
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32-seitige Wiedergabe der Zeugenaussagen
§ 267 StPO, umfangreiche Darstellung der Beweisaufahme ist im Urteil verfehlt
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 267 StPO; § 349 Abs. 2 StPO
Darstellung von Zeugenvernehmungen in der Urteilsbegründung; Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Wiedergabe des Ergebnisses der Hauptverhandlung durch die Urteilsgründe; Wiedergabe von Zeugenaussagen in den Urteilsgründen
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 267
Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung im Urteil - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 29.12.1999 - 31a 6/99
- BGH, 20.09.2000 - 3 StR 287/00
- BVerfG, 20.03.2001 - 2 BvR 2058/00
Wird zitiert von ... (3)
- BVerfG, 20.03.2001 - 2 BvR 2058/00
Bei mehrfacher Verteidigung förmliche Zustellung des Strafurteils nur an einen …
In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn B ... - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Werner Deckmann und Koll., Limmerstraße 40, 30451 Hannover - gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 20. September 2000 - 3 StR 287/00 -, b) das Urteil des Landgerichts Hannover vom 29. Dezember 1999 - 31a 6/99 - hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Präsidentin Limbach und die Richter Hassemer, Mellinghoff gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 20. März 2001 einstimmig beschlossen:. - BGH, 07.08.2014 - 3 StR 224/14
Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung (fehlende Sorgfalt und Struktur …
So ist es regelmäßig nicht angebracht, Zeugenaussagen in umfänglicher Weise ohne Bezug zu Einzelheiten der Beweiswürdigung wiederzugeben; denn die bloße Wiedergabe des Beweisergebnisses ersetzt nicht dessen Würdigung (BGH, Beschluss vom 20. September 2000 - 3 StR 287/00, bei Becker, NStZ-RR 2001, 257, 264). - BGH, 09.05.2001 - 2 StR 130/01 Sie kann unter - hier allerdings nicht gegebenen - Umständen sogar den Bestand des Urteils gefährden, wenn die Besorgnis besteht, der Tatrichter sei davon ausgegangen, eine breite Darstellung der erhobenen Beweise könne die gebotene eigenverantwortliche Würdigung ersetzen (vgl. zu allem u.a. BGH, Beschlüsse vom 20. September 2000 - 3 StR 287/00; vom 29. August 2000 - 5 StR 364/00; vom 26. Mai 2000 - 3 StR 165/00; vom 7. Juli 1998 - 4 StR 252/98 und vom 23. April 1998 - 4 StR 106/98 jeweils m.w.N.).