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   BGH, 20.09.2000 - IV ZR 203/99   

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BGH, 20.09.2000 - IV ZR 203/99 (https://dejure.org/2000,800)
BGH, Entscheidung vom 20.09.2000 - IV ZR 203/99 (https://dejure.org/2000,800)
BGH, Entscheidung vom 20. September 2000 - IV ZR 203/99 (https://dejure.org/2000,800)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versicherungsvertrag - Berufsunfähigkeit - Rücktritt - Rücktrittsfrist - Anzeigeobliegenheit - Gefahrerheblichkeit

  • Judicialis

    VVG § 16 Abs. 2 Satz 1; ; VVG § 20; ; VVG § 16 Abs. 1; ; VVG § 16 Abs. 1 Satz 2; ; VVG § 16 Abs. 1 Satz 3; ; VVG § 16 Abs. 3; ; VVG § 20 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 314

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 16; VVG § 20
    Voraussetzungen der für den Rücktritt des Versicherers erforderlichen Kenntnis von der Anzeigeobliegenheitsverletzung des VN

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 16 Abs. 2 S. 1, § 20
    Rücktritt des Versicherers von einer Berufungsunfähigkeitsversicherung wegen Obliegenheitsverletzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 234
  • VersR 2000, 1486
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 02.03.1994 - IV ZR 99/93

    Gefahrerheblichkeit und Anzeigepflicht verschwiegener Umstände

    Auszug aus BGH, 20.09.2000 - IV ZR 203/99
    Die Klägerin war mit der weit gefaßten (vgl. Senatsurteil vom 2. März 1994 - IV ZR 99/93 - VersR 1994, 711 unter 3a) Antragsfrage zu 9.6 nach Gesundheitsstörungen in den letzten fünf Jahren gefragt; zu solchen Störungen im Sinne der Frage rechnen jedenfalls auch die seit Mai 1992 bei der Klägerin behandelte vaso-vegetative Migräne, die seit April 1993 behandelten vegetativen Störungen und das im Anschluß daran bis zur Antragstellung behandelte Überforderungssyndrom.

    Die Bewertung der vom Versicherungsnehmer anzuzeigenden Umstände ist - wie der Senat vielfach betont hat - allein Sache des Versicherers (vgl. nur Senatsurteil vom 2. März 1994, aaO unter 2 a).

    Werden dem Versicherungsnehmer mit dem Versicherungsantrag ausdrücklich Fragen nach Gesundheitsumständen gestellt, ist er nicht etwa aufgerufen, deren Gefahrerheblichkeit aus seiner Sicht zu beurteilen, sondern gehalten, die Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten und deren Prüfung und Bewertung dem Versicherer zu überlassen (Senatsurteil vom 2. März 1994, aaO unter 2 a).

  • BGH, 28.03.1984 - IVa ZR 75/82

    Krankenhausaufenthalt als gefahrerheblicher Umstand

    Auszug aus BGH, 20.09.2000 - IV ZR 203/99
    Sache des Versicherungsnehmers war es deshalb, die Unerheblichkeit der erfragten Umstände für die Versichererentscheidung darzulegen und zu beweisen, wie es das Berufungsgericht im Ansatz auch nicht verkennt (vgl. Senatsurteil vom 28. März 1984 - IVa ZR 75/82 - VersR 1984, 629 unter I).

    Der Bundesgerichtshof hat dem Versicherungsnehmer indessen Erleichterungen in der Darlegungslast zugebilligt (Urteil vom 28. März 1984, aaO).

  • BGH, 30.09.1998 - IV ZR 248/97

    Verzögerung der Zustellung ohne Verschulden des Klägers; Rücktrittsfrist des

    Auszug aus BGH, 20.09.2000 - IV ZR 203/99
    c) Daß die Beklagte diese Rückfragen nicht in angemessener Zeit (vgl. dazu Senatsurteil vom 30. September 1998 - IV ZR 248/97 - VersR 1999, 217 unter II 2 b) gehalten hat, ist nicht festzustellen.

    In dieser Bearbeitungszeit und der dadurch eingetretenen Verzögerung offenbart sich noch kein Verhalten der Beklagten, das durch Nachlässigkeit oder von Mißbrauchsabsicht gekennzeichnet wäre (vgl. Urteil vom 30. September 1998, aaO).

  • BGH, 07.07.1993 - IV ZR 119/92

    Rücktritt vom Versicherungsvertrag wegen fehlender Angaben des Versicherten -

    Auszug aus BGH, 20.09.2000 - IV ZR 203/99
    Der Senat hat demgemäß die Offenlegung der Risikoprüfungsgrundsätze des Versicherers in Fällen für geboten erachtet, die die Beurteilung der Gefahrerheblichkeit einer erstmals infolge einer Sportverletzung aufgetretenen Lumbalgie (Senatsurteil vom 20. Februar 1991 - IV ZR 77/90 - VersR 1991, 578) oder des erstmaligen Auftretens von Beschwerden im Gesäß betrafen, die nach Massagen keine weitere ärztliche Behandlung geboten (Senatsurteil vom 7. Juli 1993 - IV ZR 119/92 - VVGE § 16 VVG Nr. 23).
  • BGH, 20.02.1991 - IV ZR 77/90

    Klage eines Versicherungsnehmers auf Zahlung von Berufsunfähigkeitsrente aus der

    Auszug aus BGH, 20.09.2000 - IV ZR 203/99
    Der Senat hat demgemäß die Offenlegung der Risikoprüfungsgrundsätze des Versicherers in Fällen für geboten erachtet, die die Beurteilung der Gefahrerheblichkeit einer erstmals infolge einer Sportverletzung aufgetretenen Lumbalgie (Senatsurteil vom 20. Februar 1991 - IV ZR 77/90 - VersR 1991, 578) oder des erstmaligen Auftretens von Beschwerden im Gesäß betrafen, die nach Massagen keine weitere ärztliche Behandlung geboten (Senatsurteil vom 7. Juli 1993 - IV ZR 119/92 - VVGE § 16 VVG Nr. 23).
  • BGH, 14.07.1993 - IV ZR 153/92

    Anzeigepflicht bei datenbankmäßig erfaßten Umständen

    Auszug aus BGH, 20.09.2000 - IV ZR 203/99
    b) Zwar kann sich das Berufungsgericht für seinen rechtlichen Ansatz - die Kenntnis des Versicherers von gefahrerheblichen Umständen könne sich auch aus von ihm in Datenbanken gesammelten Daten über den Versicherungsnehmer ergeben, wenn Anlaß bestehe, diese abzurufen - auf die im Senatsurteil vom 14. Juli 1993 (BGHZ 123, 224 ff.) angeführten Grundsätze stützen.
  • BGH, 28.11.1990 - IV ZR 219/89

    Pflicht des Versicherers zu Rückfragen

    Auszug aus BGH, 20.09.2000 - IV ZR 203/99
    Ausreichende Kenntnis des Versicherers vom Rücktrittsgrund verlangt deshalb ausreichende Kenntnis von einer solchen Obliegenheitsverletzung; seinen Rücktritt auf einen bloßen Verdacht hin auszuüben, ist der Versicherer nicht gehalten (Senatsurteil vom 28. November 1990 - IV ZR 219/89 - VersR 1991, 170).
  • BGH, 09.03.1995 - III ZR 44/94

    Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Beratervertrages - Ausrichtung des

    Auszug aus BGH, 20.09.2000 - IV ZR 203/99
    Ihm kommt deshalb - was die festgestellte Angabe des Krankenversicherungsvertrages im Antragsformular angeht - keine Beweiskraft (§ 314 ZPO) und dementsprechend auch keine Bindung für das Revisionsgericht zu; die Feststellung des Berufungsgerichts bietet deshalb keine Grundlage für die von ihm getroffene Entscheidung (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 1995 - III ZR 44/94 - BGHR ZPO § 314 Widersprüchlichkeit 4).
  • OLG Karlsruhe, 31.03.2011 - 12 U 164/10

    Private Krankenversicherung: Voraussetzungen für die Herabsetzung eines

    Dies gilt im Zusammenhang mit einer Überprüfung von Risikozuschlägen gemäß § 41 a VVG a.F. ebenso wie im Zusammenhang mit der Frage der Gefahrerheblichkeit eines gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 VVG a. F. anzeigepflichtigen Umstandes (hierzu BGH VersR 1994, 711 Tz 7, juris; VersR 2000, 1486 Tz 10f, juris).
  • BGH, 11.02.2009 - IV ZR 26/06

    Zurechnung des Wissens eines mit der Erstellung eines ärztlichen Zeugnisses

    Zwar kann der Versicherungsnehmer, dem hinsichtlich der fehlenden Erheblichkeit erfragter Umstände die Darlegungs- und Beweislast obliegt, dieser nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zunächst allein dadurch genügen, dass er die Gefahrerheblichkeit pauschal bestreitet (Senatsurteil vom 20. September 2000 - IV ZR 203/99 - VersR 2000, 1486 unter 1 b bb).

    Der Versicherer ist also nur dann gehalten, seine Risikoprüfungsgrundsätze offen zu legen, wenn es sich um eine Gesundheitsstörung handelt, die offenkundig als leicht einzuordnen, nicht wiederholt aufgetreten ist und deshalb von vornherein keinen Anhalt dafür bietet, dass sie für die Risikoeinschätzung des Versicherers hinsichtlich des auf Dauer angelegten Versicherungsvertrages von Bedeutung sein könnte (Senatsurteil vom 20. September 2000 aaO).

    Auf eine nachträgliche ärztliche Bewertung dieser Umstände kommt es nicht an (Senatsurteil vom 20. September 2000 - IV ZR 203/99 - VersR 2000, 1486 unter 1 b bb).

  • OLG Braunschweig, 13.08.2020 - 11 U 15/19

    Falsche Angaben beim Versicherungsabschluss und die Folgen

    So können z. B. Dauer und Häufigkeit von Behandlungen, die ihre Ursache jedenfalls auch in einer nachhaltigen psychischen Störung hatten, sowie die Notwendigkeit einer Therapie mit Psychopharmaka das Gesamtbild einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ergeben, die sich für einen Berufsunfähigkeitsversicherer als offenkundig gefahrerheblich darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 20.09.2009 - IV ZR 203/99 -, juris Rn. 10 bei wiederholter Behandlung wegen vegetativer Störungen, vegetativer Labilität und eines Überforderungssyndroms).
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