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   BGH, 20.09.2007 - I ZR 88/05   

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https://dejure.org/2007,88
BGH, 20.09.2007 - I ZR 88/05 (https://dejure.org/2007,88)
BGH, Entscheidung vom 20.09.2007 - I ZR 88/05 (https://dejure.org/2007,88)
BGH, Entscheidung vom 20. September 2007 - I ZR 88/05 (https://dejure.org/2007,88)
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Volltextveröffentlichungen (28)

  • lexetius.com

    Suchmaschineneintrag

    UWG § 7 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Suchmaschineneintrag - Ein unaufgeforderter Anruf bei einem Gewerbetreibenden zu Werbezwecken kann als einewettbewerbswidrige unzumutbare Belästigung zu beurteilen sein, wenn der Anrufer zuvor nichtannehmen durfte, der Anzurufende werde mit dem Anruf, so wie er geplant ...

  • Anwaltskanzlei von Olnhausen

    Suchmaschineneintrag, Zulässigkeit von Werbeanrufen gegenüber Gewerbetreibenden

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • webshoprecht.de

    Unaufgeforderter Anruf bei einem Gewerbetreibenden zu Werbezwecken als unzumutbare Belästigung

  • beckmannundnorda.de

    Unaufgeforderte Anrufe bei Gewerbetreibenden zu Werbezwecken unzulässig - Werbung für kostenpflichtigen Suchmaschineneintrag

  • IWW
  • JurPC

    UWG § 7 Abs. 2 Nr. 2
    Unaufgeforderter Anruf bei einem Gewerbetreibenden zu Werbezwecken

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Unaufgeforderte Telefonanrufe bei Unternehmen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mutmaßliche Einwilligung des Angerufenen bei bestehendem Eintrag im Verzeichnis einer Suchmaschine; Unaufgeforderter Anruf bei einem Gewerbetreibenden zu Werbezwecken als wettbewerbswidrige unzumutbare Belästigung

  • kanzlei.biz

    Unaufgeforderter Telefonanruf zu Werbezwecken

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Unzulässige Telefonwerbung gem. § 7 II UWG gegenüber Gewerbetreibenden

  • datenschutz.eu
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wettbewerbswidrige unverlangte Telefonanrufe

  • Judicialis

    UWG § 7 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    UWG § 7 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2
    Unaufgeforderter Anruf zur Umstellung eines Eintrags eines Gewerbetreibenden im Verzeichnis einer Internetsuchmaschine

  • RA Kotz

    Werbeanruf - Wettbewerbswidrigkeit

  • sewoma.de

    Unaufgeforderter Telefonanruf zu Werbezwecken

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 7 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2
    "Suchmaschineneintrag"; Wettbewerbswidrigkeit eines unaufgeforderten Anrufs bei einem Gewerbetreibenden zu Werbezwecken

  • rechtsportal.de

    UWG § 7 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2
    "Suchmaschineneintrag"; Wettbewerbswidrigkeit eines unaufgeforderten Anrufs bei einem Gewerbetreibenden zu Werbezwecken

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Suchmaschineneintrag

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unaufgeforderter Anruf bei Gewerbetreibenden zu Werbezwecken

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wettbewerbswidrige Belästigung durch Telefonwerbung bei Gewerbetreibenden ? Kein mutmaßliches Einverständnis mit Angebot der Umwandlung eines kostenlosen Suchmaschineneintrags in einen entgeltlichen Eintrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (28)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Unaufgeforderter Telefonanruf zu Werbezwecken

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Suchmaschineneintrag

    Telefonwerbung gegenüber Gewerbetreibenden - Auch die unaufgeforderten Telefonanrufe zu Werbezwecken (hier: für einen Suchmaschineneintrag) bei Gewerbetreibenden können wettbewerbswidrig sein

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Unaufgeforderter Anruf bei einem Gewerbetreibenden zu Werbezwecken - unzumutbare wettbewerbswidrige Belästigung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    Werbeanrufe gegenüber Gewerbetreibenden im Regelfall unzulässig

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Werbeanrufe bei Gewerbetreibenden

  • wb-law.de (Pressemitteilung)

    Unaufgeforderter Telefonanruf zu Werbezwecken

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Auch Werbeanrufe bei Unternehmen im Rahmen bestehender Geschäftsbeziehungen können wettbewerbswidrig sein

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Auch Werbeanrufe bei Unternehmen im Rahmen bestehender Geschäftsbeziehungen können wettbewerbswidrig sein

  • heise.de (Pressebericht)

    Werbeanrufe bei Unternehmen in der Regel unzulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Werbeanrufe bei Gewerbetreibenden

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässiger Werbeanruf bei bisher kostenloser Dienstleistung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Suchmaschineneintrag" - Unaufgeforderte Werbeanrufe sind unzulässig, auch wenn sie sich auf so einen Eintrag beziehen

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Unaufgeforderte Werbeanrufe in Gewerbebetrieb können wettbewerbswidrig sein

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Unaufgeforderter Telefonanruf zu Werbezwecken

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Unaufgeforderter Telefonanruf zu Werbezwecken

  • kanzlei-richter.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Nur ausnahmsweise mutmaßliches Einverständnis in Telefonwerbung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Internet-Suchmaschinenbetreiber dürfen Unternehmen nicht unaufgefordert zu Werbezwecken anrufen

  • ra-dr-graf.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit von Werbeanrufen

  • nennen.de (Kurzinformation)

    Unaufgeforderte Telefonwerbung gegenüber Unternehmen ohne konkretes sachliches Interesse des Angerufenen unzulässig

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Unaufgeforderter Telefonanruf zu Werbezwecken ist unlauter

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Zur mutmaßlichen Einwilligung eines Gewerbetreibenden in unaufgeforderten Werbeanruf

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Unaufgeforderter Telefonanruf zu Werbezwecken

  • beck.de (Kurzinformation)

    Unaufgeforderter Telefonanruf zu Werbezwecken

  • beck.de (Leitsatz)

    Suchmaschineneintrag

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Unaufgeforderter Werbeanruf im Gewerbebetrieb wettbewerbswidrig trotz kostenlosem Eintrag in hauseigene Suchmaschine

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unaufgeforderter Telefonanruf zu Werbezwecken

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Telefonwerbung für kostenpflichtigen Zusatzeintrag doch wettbewerbswidrig?

  • 123recht.net (Kurzinformation, 1.10.2007)

    § 7 Abs. 2 UWG
    Kaltakquisen im Telefonmarketing sind wettbewerbswidrig! // weiter Anwendungsbreich für § 7 Abs. 2 UWG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 280
  • GRUR 2008, 189
  • VersR 2008, 938
  • WM 2008, 44
  • MMR 2008, 164
  • MIR 2007, Dok. 430
  • DB 2008, 57
  • K&R 2008, 100
  • afp 2008, 62
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.02.2004 - I ZR 87/02

    Telefonwerbung für Zusatzeintrag

    Auszug aus BGH, 20.09.2007 - I ZR 88/05
    Der kostenlose Eintrag eines Gewerbetreibenden im Verzeichnis einer Internetsuchmaschine, die nur eine unter einer Vielzahl gleichartiger Suchmaschinen ist, rechtfertigt grundsätzlich nicht die Annahme, der Gewerbetreibende werde mit einem Anruf zur Überprüfung des über ihn eingespeicherten Datenbestandes einverstanden sein, wenn der telefonische Weg gewählt wurde, um zugleich das Angebot einer entgeltlichen Leistung (hier: der Umwandlung des kostenlosen Eintrags in einen erweiterten und entgeltlichen Eintrag) zu unterbreiten (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 5.2.2004 - I ZR 87/02, GRUR 2004, 520 = WRP 2004, 603 - Telefonwerbung für Zusatzeintrag).

    Anders als im privaten Bereich ist telefonische Werbung im geschäftlichen Bereich daher nicht nur zulässig, wenn der Angerufene zuvor ausdrücklich oder konkludent sein Einverständnis erklärt hat; sie ist vielmehr auch dann wettbewerbsgemäß, wenn aufgrund konkreter tatsächlicher Umstände ein sachliches Interesse des Anzurufenden daran vermutet werden kann (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG; vgl. - zu § 1 UWG a.F. - BGH, Urt. v. 5.2.2004 - I ZR 87/02, GRUR 2004, 520, 521 = WRP 2004, 603 - Telefonwerbung für Zusatzeintrag, m.w.N.).

    Maßgebend ist, ob der Werbende bei verständiger Würdigung der Umstände davon ausgehen kann, der Anzurufende erwarte einen solchen Anruf oder werde ihm jedenfalls positiv gegenüberstehen (vgl. BGHZ 113, 282, 286 - Telefonwerbung IV; BGH GRUR 2004, 520, 521 - Telefonwerbung für Zusatzeintrag).

    Der anzurufende Gewerbetreibende muss dementsprechend mutmaßlich (gerade) auch mit einer telefonischen Werbung einverstanden sein (vgl. BGHZ 113, 282, 285 - Telefonwerbung IV; BGH GRUR 2004, 520, 521 f. - Telefonwerbung für Zusatzeintrag).

    Eine mutmaßliche Einwilligung kann auch dann anzunehmen sein, wenn die Werbung durch Telefonanruf gegenüber einer schriftlichen Werbung zwar keine oder sogar weniger Vorzüge aufweist, den Interessen des Anzurufenden aber gleichwohl noch in einem Maß entspricht, dass die mit dem Anruf verbundenen Belästigungen hinnehmbar erscheinen (vgl. BGH GRUR 2004, 520, 522 - Telefonwerbung für Zusatzeintrag).

    Ein ausreichend großes Interesse des anzurufenden Gewerbetreibenden, das die Annahme rechtfertigt, er werde mit dem Anruf einverstanden sein, kann insbesondere dann gegeben sein, wenn die telefonische Werbemaßnahme einen sachlichen Zusammenhang zu einer bereits bestehenden Geschäftsverbindung aufweist (vgl. BGH GRUR 2004, 520, 521 - Telefonwerbung für Zusatzeintrag, m.w.N.).

    Die Entscheidung "Telefonwerbung für Zusatzeintrag" (BGH GRUR 2004, 520) steht dieser Beurteilung nicht entgegen.

  • BGH, 24.01.1991 - I ZR 133/89

    Telefonwerbung IV - Telefon-Werbung

    Auszug aus BGH, 20.09.2007 - I ZR 88/05
    Maßgebend ist, ob der Werbende bei verständiger Würdigung der Umstände davon ausgehen kann, der Anzurufende erwarte einen solchen Anruf oder werde ihm jedenfalls positiv gegenüberstehen (vgl. BGHZ 113, 282, 286 - Telefonwerbung IV; BGH GRUR 2004, 520, 521 - Telefonwerbung für Zusatzeintrag).

    Der anzurufende Gewerbetreibende muss dementsprechend mutmaßlich (gerade) auch mit einer telefonischen Werbung einverstanden sein (vgl. BGHZ 113, 282, 285 - Telefonwerbung IV; BGH GRUR 2004, 520, 521 f. - Telefonwerbung für Zusatzeintrag).

  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03

    Telefonwerbung für "Individualverträge"

    Auszug aus BGH, 20.09.2007 - I ZR 88/05
    Bei der Beurteilung der Frage, ob bei einer Telefonwerbung im gewerblichen Bereich von einer mutmaßlichen Einwilligung des Anzurufenden ausgegangen werden kann, ist auf die Umstände vor dem Anruf sowie auf die Art und den Inhalt der Werbung abzustellen (vgl. BGH, Urt. v. 16.11.2006 - I ZR 191/03, GRUR 2007, 607 Tz. 21 = WRP 2007, 775 - Telefonwerbung für "Individualverträge", m.w.N.).

    Eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 UWG ist zugleich geeignet, die Interessen der Marktteilnehmer im Sinne des § 3 UWG erheblich zu beeinträchtigen (vgl. BGH GRUR 2007, 607 Tz. 23 - Telefonwerbung für "Individualverträge").

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 81/01

    E-Mail-Werbung

    Auszug aus BGH, 20.09.2007 - I ZR 88/05
    Entsprechende Werbemaßnahmen sind deshalb, auch wenn die Belästigung im Einzelfall gering sein kann, als unzumutbare Belästigung und damit als wettbewerbswidrig zu beurteilen (vgl. BGH, Urt. v. 25.10.1995 - I ZR 255/93, GRUR 1996, 208, 209 = WRP 1996, 74 - Telefaxwerbung I; Urt. v. 11.3.2004 - I ZR 81/01, GRUR 2004, 517, 518 f. = WRP 2004, 731 - E-Mail-Werbung).
  • BGH, 25.10.1995 - I ZR 255/93

    Telefax-Werbung - Telefax-Werbung

    Auszug aus BGH, 20.09.2007 - I ZR 88/05
    Entsprechende Werbemaßnahmen sind deshalb, auch wenn die Belästigung im Einzelfall gering sein kann, als unzumutbare Belästigung und damit als wettbewerbswidrig zu beurteilen (vgl. BGH, Urt. v. 25.10.1995 - I ZR 255/93, GRUR 1996, 208, 209 = WRP 1996, 74 - Telefaxwerbung I; Urt. v. 11.3.2004 - I ZR 81/01, GRUR 2004, 517, 518 f. = WRP 2004, 731 - E-Mail-Werbung).
  • BGH, 11.03.2010 - I ZR 27/08

    Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel

    Nach der Rechtsprechung des Senats schloss eine unzumutbare Belästigung i.S. des § 7 Abs. 2 UWG 2004 einen Bagatellverstoß von vornherein aus (vgl. BGH, Urt. v. 16.11.2006 - I ZR 191/03, GRUR 2007, 607 Tz. 23 = WRP 2007, 775 - Telefonwerbung für "Individualverträge"; Urt. v. 20.9.2007 - I ZR 88/05, GRUR 2008, 189 Tz. 23 = WRP 2008, 44 - Suchmaschineneintrag; Beschl. v. 10.12.2009 - I ZR 201/07, juris Tz. 11).

    Erforderlich ist danach, dass aufgrund konkreter tatsächlicher Umstände ein sachliches Interesse des Anzurufenden an der Telefonwerbung vermutet werden kann (BGH GRUR 2008, 189 Tz. 14 - Suchmaschineneintrag; zu § 1 UWG a.F. BGH, Urt. v. 5.2.2004 - I ZR 87/02, GRUR 2004, 520, 521 = WRP 2004, 603 - Telefonwerbung für Zusatzeintrag).

    Maßgeblich ist, ob der Werbende bei verständiger Würdigung der Umstände annehmen durfte, der Anzurufende erwarte einen solchen Anruf oder werde ihm jedenfalls positiv gegenüberstehen (vgl. BGHZ 113, 282, 286 - Telefonwerbung IV; BGH GRUR 2004, 520, 521 - Telefonwerbung für Zusatzeintrag; BGH GRUR 2008, 189 Tz. 15 - Suchmaschineneintrag).

    Zudem wird das Verbot gerade damit begründet, dass eine Nachahmung durch Wettbewerber verhindert werden soll (vgl. BGHZ 59, 317, 321 f. - Telex-Werbung; siehe auch BGH GRUR 2008, 189 Tz. 21 f. - Suchmaschineneintrag), was einer Zulassung der Werbung wegen Branchenübung gerade entgegensteht (so auch Fezer/Mankowski, UWG, 2. Aufl., § 7 Rdn. 157; Seichter/Witzmann, WRP 2007, 699, 707; a.A. Engels/Stulz-Hermstadt, WRP 2005, 1218, 1228).

    Ein hinreichend großes Interesse des anzurufenden Gewerbetreibenden, das die Annahme rechtfertigt, er werde mit dem Anruf einverstanden sein, kann vor allem dann anzunehmen sein, wenn die telefonische Werbemaßnahme einen sachlichen Zusammenhang zu einer bereits bestehenden Geschäftsverbindung aufweist (BGH GRUR 2008, 189 Tz. 18 - Suchmaschineneintrag, m.w.N.).

    Eine mutmaßliche Einwilligung kann selbst dann anzunehmen sein, wenn die Herstellung der Verbindung durch einen Telefonanruf gegenüber einer schriftlichen Werbung zwar keine oder sogar weniger Vorzüge aufweist, den Interessen des Anzurufenden aber gleichwohl noch in einem Maß entspricht, dass die mit dem Anruf verbundenen Belästigungen hinnehmbar erscheinen (vgl. BGHZ 113, 282, 285; BGH GRUR 2004, 520, 522 - Telefonwerbung für Zusatzeintrag; GRUR 2008, 189 Tz. 15 - Suchmaschineneintrag).

    c) Eine unzumutbare Belästigung i.S. des § 7 Abs. 2 UWG 2004 ist zugleich geeignet, die Interessen der Marktteilnehmer i.S. des § 3 UWG 2004 erheblich zu beeinträchtigen (BGH GRUR 2008, 189 Tz. 23 - Suchmaschineneintrag).

  • LG Bonn, 05.08.2014 - 8 S 46/14

    Schadensersatz bei Vertragsschluss nach ColdCall

    Maßgeblich ist, ob der Werbende bei verständiger Würdigung der Umstände annehmen durfte, der Anzurufende erwarte einen solchen Anruf oder werde ihm jedenfalls aufgeschlossen gegenüberstehen (BGH GRUR 2007, 607; 2008, 189; BGH GRUR 2010, 939; Köhler/Bornkamm- Köhler , a.a.O.).

    Vielmehr ist darauf abzustellen, ob im Einzelfall der Werbende bei verständiger Würdigung davon ausgehen kann, der Anzurufende erwarte den Anruf oder stehe ihm jedenfalls positiv gegenüber (BGH GRUR 1991, 764, 765; 2001, 1181, 1183; 2008, 189. Es ist also zu fragen, ob ein konkreter , aus dem Interessenbereich des Anzurufenden herzuleitender Grund vorliegt, der den Werbeanruf rechtfertigen könnte (BGH GRUR 2001, 1181, 1183).

    Speziell im Hinblick auf einen "Cold Call", der einen Werbeanruf zur Aufnahme in eine Suchmaschine beinhaltet, hat der BGH in seinem Urteil vom 20.09.2007 (GRUR 2008, 189, 190 f.) ausgeführt:.

  • AG Bonn, 23.06.2015 - 109 C 348/14

    Cold Call; Unternehmen; dolo-agit-Einwand; Eingriff in den eingerichteten und

    So führte auch der BGH aus, dass "für einen Gewerbetreibenden die Gefahr besteht, in seinem Geschäftsbetrieb durch eine Vielzahl ähnlicher Telefonanrufe empfindlich gestört zu werden." (vgl. BGH 20.09.2007 I ZR 88/05; juris).

    Maßgeblich ist, ob der Werbende bei verständiger Würdigung der Umstände annehmen durfte, der Anzurufende erwarte einen solchen Anruf oder werde ihm jedenfalls aufgeschlossen gegenüberstehen (BGH GRUR 2007, 607; 2008, 189; BGH GRUR 2010, 939; Köhler/Bornkamm- Köhler , UWG, 32. Aufl. 2014, § 7 Rn. 163).

  • BGH, 05.10.2010 - I ZR 46/09

    Verbotsantrag bei Telefonwerbung

    Zu § 1 UWG aF entsprach es der Senatsrechtsprechung, dass ein konkludent erklärtes Einverständnis ausreichte (BGH, Urteil vom 8. November 1989 - I ZR 55/88, GRUR 1990, 280, 281 = WRP 1990, 288 - Telefonwerbung III; Urteil vom 20. September 2007 - I ZR 88/05, GRUR 2008, 189 Rn. 14 = WRP 2008, 224 - Suchmaschineneintrag).
  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 201/07

    Einwilligung in den Empfang von E-Mail-Werbung

    d) Das Berufungsgericht hat mit Recht angenommen, dass nach der Bejahung einer unzumutbaren Belästigung i.S. des § 7 Abs. 2 UWG 2004 die Frage eines Bagatellverstoßes nicht mehr zu prüfen ist (vgl. BGH GRUR 2007, 607 Tz. 23 - Telefonwerbung für "Individualverträge"; BGH, Urt. v. 20.9.2007 - I ZR 88/05, GRUR 2008, 189 Tz. 23 = WRP 2008, 44 - Suchmaschineneintrag).
  • BGH, 14.04.2011 - I ZR 50/09

    Einwilligungserklärung für Werbeanrufe

    Von den Werbeanrufen, die auf der Grundlage von intransparenten Teilnahmebedingungen an einem Gewinnspiel erfolgen, geht wegen der belästigenden Wirkung solcher Anrufe eine erhebliche und spürbare Beeinträchtigung der Verbraucherinteressen aus (vgl. auch BGH, Urteil vom 20. September 2007 - I ZR 88/05, GRUR 2008, 189 Rn. 23 = WRP 2008, 224 - Suchmaschineneintrag).
  • LG Hamburg, 17.12.2014 - 416 HKO 158/14

    Wettbewerbswidrige Telefonwerbung: Wirksamkeit eines Vertrages über einen Eintrag

    Von einer mutmaßlichen Einwilligung kann der Werbende dann ausgehen, wenn aufgrund konkreter tatsächlicher Umstände ein sachliches Interesse des Anzurufenden an Inhalt und Art der Werbung bestehen (BGH GRUR 2008, 189 - Suchmaschineneintrag).

    Maßgebend ist, ob der Werbende bei verständiger Würdigung der Umstände davon ausgehen kann, der Anzurufende erwarte einen solchen Anruf oder werde ihm jedenfalls positiv gegenüberstehen (vgl. BGH GRUR 1991, 764, 765 - Telefonwerbung IV; GRUR 1995, 220, 221 - Telefonwerbung V; GRUR 2004, 520, 521 f. - Telefonwerbung für Zusatzeintrag; GRUR 2007, 607- Telefonwerbung für "Individualverträge" GRUR 2008, 189 - Suchmaschineneintrag; BGH GRUR 2010, 939 - Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel).

    Ein ausreichend großes Interesse des anzurufenden Gewerbetreibenden, das die Annahme rechtfertigt, er werde mit dem Anruf einverstanden sein, kann insbesondere dann gegeben sein, wenn die telefonische Werbemaßnahme einen sachlichen Zusammenhang zu einer bereits bestehenden Geschäftsverbindung aufweist (vgl. BGH GRUR 2004, 520, 521 - Telefonwerbung für Zusatzeintrag; GRUR 2008, 189 - Suchmaschineneintrag).

    Der bloße Eintrag eines Gewerbetreibenden in den Gelben Seiten rechtfertigt nicht die Annahme, dieser sei mit Anrufen von Werbenden grundsätzlich einverstanden (vgl. BGH GRUR 2004, 520 - Telefonwerbung für Zusatzeintrag; BGH GRUR 2008, 189 - Suchmaschineneintrag).

  • VG Saarlouis, 09.03.2018 - 1 K 257/17

    Telefonansprache für den Ankauf von Edelmetallresten von Zahnarztpraxen; Verstoß

    BGH Urt. v. 24.1.1991 - I ZR 133/89 - Urt. v. 5.2.2004 -I ZR 87/02; Urt. v. 20.9.2007 - I ZR 88/05 -,; Urt. v. 16.11.2006 - I ZR 191/03 - m.w.N.; Urt. v. 11.3.2010 - I ZR 27/08 - jeweils juris.

    BGH, Urt.v. 20.9.2007 - I ZR 88/05 -, Juris Rz. 22 m.w.N.

  • OLG Hamm, 07.10.2016 - 12 U 38/15
    Dabei muss sich das Interesse gerade auch auf die Telefonwerbung beziehen (vgl. BGH, GRUR 2008, S. 189 ff. Rn. 15).

    (vgl. BGH, GRUR 2008, S. 189 ff, Rn. 15, zitiert nach juris.de) Die Beweislast und das Risiko einer Fehleinschätzung trägt der Werbende.

  • OLG Hamm, 17.02.2009 - 4 U 190/08

    Begriff der unzumutbaren Belästigung; Zulässigkeit unaufgeforderter

    Auch bei einer bestehenden Geschäftsverbindung ist aber weiter zu prüfen, ob der Werbende bei verständiger Würdigung aller ihm bekannten Umstände vor dem Anruf ein Einverständnis des anzurufenden Geschäftspartners annehmen konnte (BGH GRUR 2008, 189, 190 -Suchmaschineneintrag; Hefermehl / Köhler, UWG, 26. Auflage, § 7 Rdn. 62).
  • OLG Bamberg, 20.07.2016 - 3 U 223/15

    Vergütung für eine Eintragung in ein elektronisches Branchenverzeichnis und

  • LG Arnsberg, 22.01.2015 - 8 O 133/14

    Rückabwicklung eines telefonisch zustandegekommenen Geschäftsbesorgungsvertrags

  • LG Düsseldorf, 22.08.2012 - 34 O 248/11

    Werbung mit einem Telefonanruf gegenüber einem Nicht-Verbraucher ohne dessen

  • OLG Dresden, 26.09.2017 - 14 U 1371/16
  • OLG München, 19.05.2011 - 6 U 458/11

    Unzumutbare Belästigung durch Telefonwerbung für eine Krankenversicherung:

  • AG Neuss, 16.08.2021 - 101 C 3381/19
  • LG Bonn, 22.04.2008 - 11 O 18/08

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanpruch hinsichtlich der Vornahme von

  • OLG Hamm, 10.06.2010 - 4 U 38/10

    Unerlaubte Telefonwerbung gem. § 7 II UWG

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