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   BGH, 20.09.2007 - IX ZB 37/07   

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https://dejure.org/2007,9034
BGH, 20.09.2007 - IX ZB 37/07 (https://dejure.org/2007,9034)
BGH, Entscheidung vom 20.09.2007 - IX ZB 37/07 (https://dejure.org/2007,9034)
BGH, Entscheidung vom 20. September 2007 - IX ZB 37/07 (https://dejure.org/2007,9034)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde im Insolvenzverfahren - Feststellung der Rechtswidrigkeit einer bereits erledigten Sicherungsmaßnahme

  • Judicialis

    InsO § 5; ; InsO § 5 Abs. 1; ; InsO § 6 Abs. 1; ; InsO § 7; ; InsO § 21; ; InsO § 21 Abs. 1 Satz 2; ; InsO § 98

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 5 Abs. 1
    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Bestellung eines Sachverständigen im Insolvenzeröffnungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2008, 100
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.01.2007 - IX ZB 271/04

    Zulässigkeit von Betretungsverboten; Ausübung der organschaftlichen Stellung der

    Auszug aus BGH, 20.09.2007 - IX ZB 37/07
    Auch verfassungsrechtlich ist die Zulassung eines Fortsetzungsfeststellungsantrags in einem solchen Fall nicht geboten (vgl. BGH, Beschl. v. 11. Januar 2007 - IX ZB 271/04, WM 2007, 456).

    Eine tief greifende Grundrechtsverletzung zum Nachteil der Schuldnerin oder eine fortwirkende Beeinträchtigung, welche eine gerichtliche Entscheidung trotz Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels erfordern könnten (vgl. BGH, Beschl. v. 11. Januar 2007, aaO S. 456 f), werden von der Schuldnerin nicht geltend gemacht und sind auch sonst nicht ersichtlich.

  • BGH, 16.03.2000 - IX ZB 2/00

    Anfechtung einer im Insolvenzverfahren ergangenen Prozeßkostenhilfeentscheidung

    Auszug aus BGH, 20.09.2007 - IX ZB 37/07
    Die Befugnis zur Einlegung der Rechtsbeschwerde setzt die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde voraus (BGHZ 144, 78, 82; BGH, Beschl. v. 11. Januar 2007 - IX ZB 10/05, WM 2007, 511).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BGH, 20.09.2007 - IX ZB 37/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (z.B. BVerfGE 104, 220, 221 f; 110, 77, 85) widerspricht es nicht dem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG), die Rechtsschutzgewährung von einem vorhandenen und fortbestehenden Rechtsschutzinteresse abhängig zu machen.
  • BGH, 04.03.2004 - IX ZB 133/03

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde im Insolvenzverfahren; Zulässigkeit

    Auszug aus BGH, 20.09.2007 - IX ZB 37/07
    Die Entscheidung des Insolvenzgerichts, gemäß § 5 Abs. 1 InsO ein Gutachten über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners einzuholen, ist unanfechtbar (BGHZ 158, 212, 216).
  • BGH, 11.01.2007 - IX ZB 10/05

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der Eigenverwaltung

    Auszug aus BGH, 20.09.2007 - IX ZB 37/07
    Die Befugnis zur Einlegung der Rechtsbeschwerde setzt die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde voraus (BGHZ 144, 78, 82; BGH, Beschl. v. 11. Januar 2007 - IX ZB 10/05, WM 2007, 511).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BGH, 20.09.2007 - IX ZB 37/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (z.B. BVerfGE 104, 220, 221 f; 110, 77, 85) widerspricht es nicht dem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG), die Rechtsschutzgewährung von einem vorhandenen und fortbestehenden Rechtsschutzinteresse abhängig zu machen.
  • VerfGH Bayern, 31.01.2019 - 81-VI-17

    Verfassungsgerichtliche Überprüfung einer Kostengrundentscheidung und einer

    Denn das mit dem Antrag vom 12. September 2017 eingeleitete Verfahren hatte nur den Kostenansatz zum Gegenstand; die angegriffene Kostengrundentscheidung des Beschlusses vom 7. Juni 2017, auf der der Kostenansatz beruhte, war bereits rechtskräftig und konnte in diesem Verfahren nicht mehr nachgeprüft werden (BGH vom 20.9.2007 - IX ZB 37/07 - juris Rn. 3 f.; OLG Düsseldorf vom 11.4.2017 - 10 W 320/17 - juris Rn. 2; Schneider in Schneider/ Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Aufl. 2017, § 57 FamGKG Rn. 4; Zimmermann in Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, 3. Aufl. 2014, § 66 GKG Rn. 16).
  • BGH, 08.11.2007 - IX ZB 23/03

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Rechtsbeschwerde betreffend die Feststellung der

    Sie findet daher im Insolvenzverfahren nur statt, wenn eine tiefgreifende Grundrechtsverletzung zum Nachteil der Schuldnerin oder eine fortwirkende Beeinträchtigung, welche eine Sachentscheidung trotz Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels ausnahmsweise erfordert, möglich erscheinen (vgl. BGHZ 158, 212, 216 f; BGH, Beschl. v. 11. Januar 2007 - IX ZB 271/04, ZIP 2007, 438 f; v. 20. September 2007 - IX ZB 37/07).
  • BayObLG, 04.05.2022 - 203 StRR 50/22

    Strafbarkeit wegen Bankrotts durch Verheimlichen von Vermögensbestandteilen

    Ob darüber hinaus Auskunftspflichten des Angeklagten seit dem 30.05.2019 auch gegenüber der gerichtlich bestellten Sachverständigen als "verlängerter Arm des Gerichts" bestanden (vgl. BGH, Beschluss vom 21.07.2005 - IX ZB 179/04, ZVI 2005, 551, juris Rn. 3 f.; Uhlenbruck/Zipperer, InsO, 15. Aufl., § 20 Rn. 19 m.w.N.), was wohl nur in Betracht kommt, wenn das Insolvenzgericht dem Schuldner aufgibt, diese Pflichten unmittelbar gegenüber der Sachverständigen zu erfüllen (BGH, Beschluss vom 19.07.2012 - IX ZB 6/12, NZI 2012, 823, juris Rn. 11; BeckOK InsR/Kopp, 26. Ed. 15.01.2022, InsO § 20 Rn. 11; offengelassen von BGH, Beschluss vom 20.09.2007 - IX ZB 37/07, NZI 2008, 100, juris Rn. 6 f.), kann offenbleiben, zumal hierzu Feststellungen fehlen.
  • LG Stuttgart, 09.08.2018 - 19 T 200/18

    Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters und Anordnung eines

    Wird der Antrag im Laufe des Verfahrens unzulässig oder unbegründet (beispielsweise durch Gegenglaubhaftmachung der Forderung), hindert dies weder den Erlass neuer Anordnungen noch berührt dies die Wirksamkeit bestehender Anordnungen (BGH NZI 2008, 100; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 32).
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