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   BGH, 20.09.2007 - IX ZR 125/05   

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https://dejure.org/2007,12706
BGH, 20.09.2007 - IX ZR 125/05 (https://dejure.org/2007,12706)
BGH, Entscheidung vom 20.09.2007 - IX ZR 125/05 (https://dejure.org/2007,12706)
BGH, Entscheidung vom 20. September 2007 - IX ZR 125/05 (https://dejure.org/2007,12706)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des Bereicherungsrechts im Falle eines Untergangs des Eigentums an im Wege unwirksamer Verfügungen weggegebenen "Massegegenständen" durch Vermischung oder Verarbeitung; Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Vertreters einer tatsächlich nicht existenten ...

  • Judicialis

    BGB § 179 Abs. 1; ; BGB § 951 Abs. 1; ; InsO § 81 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 179 Abs. 1
    Haftung des Vertreters einer nicht existenten natürlichen oder juristischen Person

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.01.1971 - VIII ZR 261/69

    Jungbullen - Gutgläubiger Kauf einer gestohlenen Sache, Verarbeitung,

    Auszug aus BGH, 20.09.2007 - IX ZR 125/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt es sich bei der Verweisungsnorm um eine Rechtsgrundverweisung (BGHZ 55, 176, 177; Staudinger/Gursky, BGB Neubearbeitung 2004 § 951 Rn. 1 m.w.N.).
  • BGH, 20.10.1988 - VII ZR 219/87

    Haftung eines Treuhänders im Rahmen eines Bauherrenmodells

    Auszug aus BGH, 20.09.2007 - IX ZR 125/05
    Soweit die Nichtzulassungsbeschwerde den geltend gemachten Gehörsverstoß noch darauf stützt, dass sich ohne eine Auffanggesellschaft eine vorrangige Leistungsbeziehung nicht konstruieren lasse, wird übersehen, dass der Vertreter, der für eine tatsächlich nicht existente natürliche oder juristische Person handelt, gemäß § 179 Abs. 1 BGB auf Erfüllung des Vertrages in Anspruch genommen werden kann (vgl. BGHZ 105, 283, 285; MünchKomm-BGB/Schramm, 5. Aufl. § 179 Rn. 11).
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