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BGH, 20.09.2011 - IX ZB 166/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Auslegung des Antrags zur Absehung von der Erhebung von Gerichtskosten als Erinnerung gegen den Kostenansatz
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auslegung des Antrags zur Absehung von der Erhebung von Gerichtskosten als Erinnerung gegen den Kostenansatz
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Unbegründete Erinnerung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.05.2005 - XII ZR 217/04
Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung; Unklarheiten bei der …
Auszug aus BGH, 20.09.2011 - IX ZB 166/11
Der Antrag, nach der Vorschrift des § 21 Abs. 1 GKG von der Erhebung von Gerichtskosten abzusehen, ist als Erinnerung gegen den Kostenansatz auszulegen, weil die Gerichtskosten gegenüber der Antragstellerin bereits erhoben worden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 2005 - XII ZR 217/04, MDR 2005, 956;… Petzold in Binz/Dorndörfer/Petzold/Zimmermann, GKG, 2. Aufl., § 21 Rn. 12). - BGH, 13.01.2005 - V ZR 218/04
Besetzung des Senats bei Entscheidung über eine Erinnerung gegen den Kostenansatz
Auszug aus BGH, 20.09.2011 - IX ZB 166/11
Über die Erinnerung entscheidet gemäß § 139 Abs. 1 GVG trotz der Bestimmung des § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG der Senat, weil Entscheidungen des Einzelrichters beim Bundesgerichtshof institutionell nicht vorgesehen sind (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2005 - V ZR 218/04, NJW-RR 2005, 584).