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   BGH, 20.09.2011 - VI ZR 5/11   

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https://dejure.org/2011,638
BGH, 20.09.2011 - VI ZR 5/11 (https://dejure.org/2011,638)
BGH, Entscheidung vom 20.09.2011 - VI ZR 5/11 (https://dejure.org/2011,638)
BGH, Entscheidung vom 20. September 2011 - VI ZR 5/11 (https://dejure.org/2011,638)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 156 ZPO, § 296a ZPO, Art 103 Abs 1 GG
    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung: Einführung von neuem entscheidungserheblichem Prozessstoff nach Einräumung eines Schriftsatzrechts zur Stellungnahme zu einem erst in der mündlichen Verhandlung erteilten Hinweis

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Gewährung rechtlichen Gehörs bei Einräumung eines Schriftsatzrechts zur Stellungnahme zu einem erst in der mündlichen Verhandlung erteilten Hinweis und dadurch resultierender Einführung eines neuen entscheidungserheblichen Prozessstoffes

  • anwalt-recht-und-gesetz.de
  • rewis.io

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung: Einführung von neuem entscheidungserheblichem Prozessstoff nach Einräumung eines Schriftsatzrechts zur Stellungnahme zu einem erst in der mündlichen Verhandlung erteilten Hinweis

  • ra.de
  • rewis.io

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung: Einführung von neuem entscheidungserheblichem Prozessstoff nach Einräumung eines Schriftsatzrechts zur Stellungnahme zu einem erst in der mündlichen Verhandlung erteilten Hinweis

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 156; ZPO § 296 a
    Rechtliches Gehör für Gegner gebietet bei neuem entscheidungserheblichen Prozessstoff in nach gelasse nem Schriftsatz Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 156; ZPO § 296a
    Anforderungen an die Gewährung rechtlichen Gehörs bei Einräumung eines Schriftsatzrechts zur Stellungnahme zu einem erst in der mündlichen Verhandlung erteilten Hinweis und dadurch resultierender Einführung eines neuen entscheidungserheblichen Prozessstoffes

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zivilprozess - Neuer Prozessstoff in nachgelassenem Schriftsatz: Wiedereröffnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entscheidungserheblicher Prozessstoff und das rechtliche Gehör

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Fortsetzung des Verfahrens wegen Einführung neuen Prozessstoffs in einem nach Ende der mündlichen Verhandlung eingegangenen Schriftsatz

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schriftsatznachlass: Wann muss die Verhandlung wiedereröffnet werden? (IBR 2011, 735)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1558
  • MDR 2011, 1313
  • FamRZ 2011, 1938
  • VersR 2011, 1462
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.01.1995 - VI ZR 60/94

    Darlegungs- und Beweislast bei einem Lagerungsschaden im Krankenhaus aufgrund

    Auszug aus BGH, 20.09.2011 - VI ZR 5/11
    Für das weitere Verfahren weist der erkennende Senat darauf hin, dass die Behandlungsseite bei Auftreten operationsbedingter Lagerungsschäden wie im Streitfall die Beweislast nicht nur für die technisch richtige Lagerung des Patienten auf dem Operationstisch und die Beachtung der dabei zum Schutz des Patienten vor etwaigen Lagerungsschäden einzuhaltenden ärztlichen Regeln, sondern auch dafür trägt, dass die richtige Lagerung vor und während der Operation in standardgemäßem Umfang kontrolliert worden ist (vgl. Senatsurteile vom 24. Januar 1984 - VI ZR 203/82, VersR 1984, 386; vom 24. Januar 1995 - VI ZR 60/94, VersR 1995, 539; OLG Köln, VersR 1991, 695 mit NA-Beschluss des Senats vom 20. November 1990; OLG Oldenburg, VersR 1995, 1194 mit NA-Beschluss des Senats vom 11. Juli 1995).
  • BGH, 20.12.2005 - VI ZR 307/04

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Auszug aus BGH, 20.09.2011 - VI ZR 5/11
    Dies gilt umso mehr, wenn - wie im vorliegenden Fall - im nachgelassenen Schriftsatz präsente Beweismittel vorgelegt werden, die gemäß § 285 Abs. 1 ZPO zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung zu machen sind (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Dezember 2005 - VI ZR 307/04, BGH-Report 2006, 529).
  • OLG Köln, 02.04.1990 - 27 U 140/88

    Krankenhausträger und behandelnde Ärzte tragen Beweislast für sorgfältige und

    Auszug aus BGH, 20.09.2011 - VI ZR 5/11
    Für das weitere Verfahren weist der erkennende Senat darauf hin, dass die Behandlungsseite bei Auftreten operationsbedingter Lagerungsschäden wie im Streitfall die Beweislast nicht nur für die technisch richtige Lagerung des Patienten auf dem Operationstisch und die Beachtung der dabei zum Schutz des Patienten vor etwaigen Lagerungsschäden einzuhaltenden ärztlichen Regeln, sondern auch dafür trägt, dass die richtige Lagerung vor und während der Operation in standardgemäßem Umfang kontrolliert worden ist (vgl. Senatsurteile vom 24. Januar 1984 - VI ZR 203/82, VersR 1984, 386; vom 24. Januar 1995 - VI ZR 60/94, VersR 1995, 539; OLG Köln, VersR 1991, 695 mit NA-Beschluss des Senats vom 20. November 1990; OLG Oldenburg, VersR 1995, 1194 mit NA-Beschluss des Senats vom 11. Juli 1995).
  • BVerfG, 29.12.1993 - 2 BvR 65/93

    Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör und das Willkürverbot durch

    Auszug aus BGH, 20.09.2011 - VI ZR 5/11
    Das Gericht darf nur solche Tatsachen und Beweise verwerten, zu denen die Beteiligten Stellung nehmen konnten (BVerfG NJW 1994, 1210).
  • BGH, 24.01.1984 - VI ZR 203/82

    Anforderungen an die Dokumentation der Lagerung des Patienten auf dem

    Auszug aus BGH, 20.09.2011 - VI ZR 5/11
    Für das weitere Verfahren weist der erkennende Senat darauf hin, dass die Behandlungsseite bei Auftreten operationsbedingter Lagerungsschäden wie im Streitfall die Beweislast nicht nur für die technisch richtige Lagerung des Patienten auf dem Operationstisch und die Beachtung der dabei zum Schutz des Patienten vor etwaigen Lagerungsschäden einzuhaltenden ärztlichen Regeln, sondern auch dafür trägt, dass die richtige Lagerung vor und während der Operation in standardgemäßem Umfang kontrolliert worden ist (vgl. Senatsurteile vom 24. Januar 1984 - VI ZR 203/82, VersR 1984, 386; vom 24. Januar 1995 - VI ZR 60/94, VersR 1995, 539; OLG Köln, VersR 1991, 695 mit NA-Beschluss des Senats vom 20. November 1990; OLG Oldenburg, VersR 1995, 1194 mit NA-Beschluss des Senats vom 11. Juli 1995).
  • OLG Oldenburg, 02.08.1994 - 5 U 64/94

    Lagerungsschaden; Drucknekrose; Umkehr der Beweislast; Beherrschbare

    Auszug aus BGH, 20.09.2011 - VI ZR 5/11
    Für das weitere Verfahren weist der erkennende Senat darauf hin, dass die Behandlungsseite bei Auftreten operationsbedingter Lagerungsschäden wie im Streitfall die Beweislast nicht nur für die technisch richtige Lagerung des Patienten auf dem Operationstisch und die Beachtung der dabei zum Schutz des Patienten vor etwaigen Lagerungsschäden einzuhaltenden ärztlichen Regeln, sondern auch dafür trägt, dass die richtige Lagerung vor und während der Operation in standardgemäßem Umfang kontrolliert worden ist (vgl. Senatsurteile vom 24. Januar 1984 - VI ZR 203/82, VersR 1984, 386; vom 24. Januar 1995 - VI ZR 60/94, VersR 1995, 539; OLG Köln, VersR 1991, 695 mit NA-Beschluss des Senats vom 20. November 1990; OLG Oldenburg, VersR 1995, 1194 mit NA-Beschluss des Senats vom 11. Juli 1995).
  • BGH, 26.09.2017 - VI ZR 529/16

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Verbrennungen eines Patienten bei der Verwendung

    Wie die Nichtzulassungsbeschwerde zu Recht rügt, hat das Berufungsgericht verkannt, dass nach Operationen entstandene Lagerungsschäden grundsätzlich als vollbeherrschbar gelten, mit der Folge, dass sich die Behandlungsseite von der Fehlervermutung entlasten muss (vgl. Senatsurteile vom 24. Januar 1984 - VI ZR 203/82, VersR 1984, 386, juris Rn. 14; vom 18. Dezember 1990 - VI ZR 189/90, VersR 1991, 310 juris Rn. 12; vom 24. Januar 1995 - VI ZR 60/94, VersR 1995, 539 juris Rn. 11; Beschluss vom 20. September 2011 - VI ZR 5/11, VersR 2011, 1462, 1463).

    Danach sind die technisch richtige Lagerung des Patienten auf dem Operationstisch und die Beachtung der dabei zum Schutz des Patienten vor etwaigen Lagerungsschäden einzuhaltenden ärztlichen Regeln Maßnahmen, die dem Risikobereich des Krankenhauses und dem ärztlichen Bereich zuzuordnen sind und von diesem voll beherrschbar sind (vgl. Senatsurteile vom 24. Januar 1984 - VI ZR 203/82, VersR 1984, 386, juris Rn. 14; vom 24. Januar 1995 - VI ZR 60/94, VersR 1995, 539 juris Rn. 11; Beschluss vom 20. September 2011 - VI ZR 5/11, VersR 2011, 1462, 1463).

  • BGH, 10.12.2019 - VIII ZR 377/18

    Erteilung eines Hinweises durch das Gericht erst im Termin zur mündlichen

    a) Dies gilt auch bezüglich des in einem fristgerecht eingereichten, nachgelassenen Schriftsatz enthaltenen Vortrags; diesen hat das Berufungsgericht bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen und gegebenenfalls - unter Umständen auch zur Wahrung rechtlichen Gehörs des Gegners - die mündliche Verhandlung wieder zu eröffnen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 2004 - XI ZR 17/03, juris Rn. 13; Beschluss vom 20. September 2011 - VI ZR 5/11, NJW-RR 2011, 1558 Rn. 5; Stein/Jonas/Kern, ZPO, 23. Aufl., § 139 Rn. 115).
  • BGH, 26.10.2023 - III ZR 184/22

    Berücksichtigung von Parteivorbringen

    Bringt eine Partei auf einen richterlichen Hinweis ein neues entscheidungserhebliches Angriffs- oder Verteidigungsmittel vor, ist dies der anderen Partei mitzuteilen und das Vorbringen, mit dem diese dem neuen Angriffs- oder Verteidigungsmittel entgegentritt, gleichfalls zu berücksichtigen (Vergleiche BGH, Beschluss vom 20. September 2011 - VI ZR 5/11, NJW-RR 2011, 1558 Rn. 5).

    Das Gericht darf allerdings nur solche Tatsachen und Beweise verwerten, zu denen die Beteiligten Stellung nehmen konnten (zB BGH, Beschluss vom 20. September 2011 - VI ZR 5/11, NJW-RR 2011, 1558 Rn. 5; BVerfG, NJW 1994, 1210).

  • OLG Saarbrücken, 23.10.2019 - 5 U 19/19

    Führt die Leistungsprüfung des Krankentagegeldversicherers trotz verspäteter

    Räumt das Gericht einer Partei ein Schriftsatzrecht zur Stellungnahme zu einem erst in der mündlichen Verhandlung erteilten Hinweis ein und wird in einem daraufhin eingegangenen Schriftsatz neuer entscheidungserheblicher Prozessstoff eingeführt, so muss das Gericht die mündliche Verhandlung wiedereröffnen oder in das schriftliche Verfahren übergehen, um dem Gegner rechtliches Gehör zu gewähren (BGH, Beschluss vom 20. September 2011 - VI ZR 5/11, VersR 2011, 1462; Greger, in: Zöller, ZPO 32. Aufl., § 139 Rn. 14b).
  • OLG Stuttgart, 28.05.2013 - 20 U 5/12

    Aktiengesellschaft: Abberufung des Vorstands aus wichtigem Grund

    Die Wiedereröffnung nach § 156 Abs. 1 ZPO ist allerdings geboten, berücksichtigt das Gericht von einem Schriftsatzrecht nach § 283 ZPO gedecktes neues Vorbringen, zu dem der Partei, deren verspäteter Vortrag das Schriftsatzrecht auslöste, noch rechtliches Gehör zu gewähren ist (vgl. etwa Musielak/Foerste, ZPO, 9. Aufl., § 283 Rn. 13; Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., § 283 Rn. 6; Münchener Kommentar zur ZPO/Prütting, 4. Aufl., § 283 Rn. 22; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Aufl., § 283 Rn. 32; vgl. auch BGH, NJW-RR 2011, 1558 - Tz. 5).
  • OLG Saarbrücken, 24.05.2023 - 5 U 61/22

    Rückabwicklung eines privaten Rentenversicherungsvertrages nach Widerruf durch

    Insoweit mag dahinstehen, dass die Beklagte von ihr geschuldete, zur Berechnung eines vermeintlichen Rückabwicklungsanspruchs notwendige Auskünfte mit Schriftsatz vom 25. Mai 2022 erteilt hat, ebenso, dass das Landgericht diesen verspäteten Vortrag verfahrenskonform nur nach erneuter Gewährung rechtlichen Gehörs hätte verwerten dürfen (vgl. zur Behandlung neuen Vorbringens nach Schluss der mündlichen Verhandlung: BGH, Beschluss vom 20. September 2011 - VI ZR 5/11, VersR 2011, 1462; Senat, Urteil vom 23. Oktober 2019 - 5 U 19/19, VersR 2020, 281) und die Berufung diese Auskünfte der Beklagten weiterhin für unzureichend hält.
  • BGH, 10.02.2016 - VII ZR 138/13

    Schadenersatzbegehren des Insolvenzverwalters wegen einer mangelhaften

    Das Gericht darf nur solche Tatsachen und Beweise verwerten, zu denen die Beteiligten Stellung nehmen konnten (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2011 - VI ZR 5/11, NJW-RR 2011, 1558 Rn. 5; BVerfG, NJW 1994, 1210, juris Rn. 9; Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl., § 283 Rn. 5 f.).
  • VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 45-IV-15
    (2) Nach dem tragenden fachgerichtlichen Verständnis dieser Vorschriften ist eine Wiedereröffnung nach § 156 ZPO geboten, wenn das Gericht nach Schluss der mündlichen Verhandlung von einem Schriftsatzrecht gemäß § 283 ZPO gedecktes neues Vorbringen berücksichtigt (vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. September 2011, NJW-RR 2011, 1558 f.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 28. Mai 2013 - 20 U 5/12 - juris).
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