Rechtsprechung
BGH, 20.09.2012 - I ZR 177/11 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 97 Abs 1 UrhG vom 23.06.1995
Urheberrechtsschutz: Angemessene Beteiligung des Rechteinhabers bei Verkauf von Computerspielen im Billigstpreis-Sektor - damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Computerspiel-Hersteller muss Schadensersatz für unlizensiert verwendete Begleitmusik entrichten
- Wolters Kluwer
Bestimmung der Angemessenheit der (fiktiven) Lizenzvergütung im Rahmen der unbefugten Vervielfältigung und Verbreitung der urheberrechtlich geschützten Begleitmusik zu einem Computerspiel; Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- rewis.io
Urheberrechtsschutz: Angemessene Beteiligung des Rechteinhabers bei Verkauf von Computerspielen im Billigstpreis-Sektor
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 552a S. 1; UrhG a.F. § 97 Abs. 1
Bestimmung der Angemessenheit der (fiktiven) Lizenzvergütung im Rahmen der unbefugten Vervielfältigung und Verbreitung der urheberrechtlich geschützten Begleitmusik zu einem Computerspiel; Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Urheberrecht - Lizenzanalogie: fiktive Tarifvergütung ist Berechnungsgrundlage!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Angemessene Beteiligung des Rechteinhabers bei Verkauf von Computerspielen im Billigstpreis-Sektor
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Bei Verletzung des Verbreitungsrechts einer Computerspielmusik kann der Schaden nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie berechnet werden
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 23.12.2010 - 4 O 161/08
- OLG Hamm, 28.07.2011 - 22 U 28/11
- BGH, 12.06.2012 - I ZR 177/11
- BGH, 20.09.2012 - I ZR 177/11
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2013, 360
- K&R 2013, 332
Wird zitiert von ...
- OLG München, 10.07.2020 - 6 Sch 44/18
Gesamtvertragliche Regelung als Inidz für Angemessenheit
Für eine beklagtenseits eingewandte Unangemessenheit trage nach allgemeiner Ansicht (…Dreier/Schulze, UrhG, 6. Aufl., § 39 VGG Rdnr. 26 f.; BGH GRUR 2013, 1037 Tz. 41 - Weitergeltung als Tarif; BGH ZUM-RD 2013, 243 Tz. 13 - Begleitmusik zu Computerspiel) die Beklagte als Vergütungsschuldner die Darlegungs- und Beweislast, der sie indes nicht nachgekommen sei.