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   BGH, 20.09.2016 - 3 StR 302/16   

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https://dejure.org/2016,41745
BGH, 20.09.2016 - 3 StR 302/16 (https://dejure.org/2016,41745)
BGH, Entscheidung vom 20.09.2016 - 3 StR 302/16 (https://dejure.org/2016,41745)
BGH, Entscheidung vom 20. September 2016 - 3 StR 302/16 (https://dejure.org/2016,41745)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB
    Betrug (konkurrenzrechtliche Beurteilung innerhalb einer Deliktsserie; Tateinheit; Tatmehrheit; Erfüllung sämtlicher Tatbestandsmerkmale; individueller Tatbeitrag; Förderung mehrerer Einzeltaten gleichzeitig durch Mitwirkung im Vorfeld; Aufbau und Aufrechterhaltung des ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 Abs 1 StGB, § 53 StGB, § 263 Abs 1 StGB
    Betrug in Serie: Konkurrenzverhältnis der einzelnen Straftaten eines Tatbeteiligten; uneigentliches Organisationsdelikt

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 53 StGB, § 52 Abs. 1 StGB, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Nachweis tatmehrheitlich begangenener Betrugshandlungen im Rahmen des Betriebs eines Onlinehandels von Badezimmermöbeln

  • rewis.io

    Betrug in Serie: Konkurrenzverhältnis der einzelnen Straftaten eines Tatbeteiligten; uneigentliches Organisationsdelikt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52 Abs. 1; StGB § 53
    Nachweis tatmehrheitlich begangenener Betrugshandlungen im Rahmen des Betriebs eines Onlinehandels von Badezimmermöbeln

  • datenbank.nwb.de

    Betrug in Serie: Konkurrenzverhältnis der einzelnen Straftaten eines Tatbeteiligten; uneigentliches Organisationsdelikt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beteiligung mehrerer Personen an einer Deliktserie - und die Frage der Tateinheit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.10.2014 - 3 StR 365/14

    Betrug (rechtlich selbständige Handlungen bei Zusammenarbeit mehrerer Beteiligter

    Auszug aus BGH, 20.09.2016 - 3 StR 302/16
    Erschöpfen sich die Tatbeiträge im Aufbau und der Aufrechterhaltung des auf die Straftaten ausgerichteten "Geschäftsbetriebes', sind diese Tathandlungen als - uneigentliches - Organisationsdelikt zu einer einheitlichen Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammenzufassen (BGH, Beschlüsse vom 14. Oktober 2014 - 3 StR 365/14, NStZ 2015, 334 mwN; vom 23. Juli 2015 - 3 StR 518/14, NStZ-RR 2015, 341 f.).
  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 518/14

    Konkurrenzen bei Betrug und Bankrott (Deliktsserie; Tateinheit; selbständige

    Auszug aus BGH, 20.09.2016 - 3 StR 302/16
    Erschöpfen sich die Tatbeiträge im Aufbau und der Aufrechterhaltung des auf die Straftaten ausgerichteten "Geschäftsbetriebes', sind diese Tathandlungen als - uneigentliches - Organisationsdelikt zu einer einheitlichen Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammenzufassen (BGH, Beschlüsse vom 14. Oktober 2014 - 3 StR 365/14, NStZ 2015, 334 mwN; vom 23. Juli 2015 - 3 StR 518/14, NStZ-RR 2015, 341 f.).
  • BGH, 18.10.2011 - 4 StR 346/11

    Konkurrenzverhältnisse beim Betrug (Täterschaft und Teilnahme bei einer

    Auszug aus BGH, 20.09.2016 - 3 StR 302/16
    Ob die anderen Beteiligten die einzelnen Delikte nach obigen Grundsätzen gegebenenfalls tatmehrheitlich begangen haben, ist demgegenüber ohne Bedeutung (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 182 f.; Beschlüsse vom 7. Dezember 2010 - 3 StR 434/10, juris Rn. 7; vom 18. Oktober 2011 - 4 StR 346/11, juris Rn. 3).
  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Auszug aus BGH, 20.09.2016 - 3 StR 302/16
    Ob die anderen Beteiligten die einzelnen Delikte nach obigen Grundsätzen gegebenenfalls tatmehrheitlich begangen haben, ist demgegenüber ohne Bedeutung (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 182 f.; Beschlüsse vom 7. Dezember 2010 - 3 StR 434/10, juris Rn. 7; vom 18. Oktober 2011 - 4 StR 346/11, juris Rn. 3).
  • BGH, 07.12.2010 - 3 StR 434/10

    Mittäterschaft; Konkurrenzen; Tateinheit; Tatmehrheit; Betrug (Vermögensschaden;

    Auszug aus BGH, 20.09.2016 - 3 StR 302/16
    Ob die anderen Beteiligten die einzelnen Delikte nach obigen Grundsätzen gegebenenfalls tatmehrheitlich begangen haben, ist demgegenüber ohne Bedeutung (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 182 f.; Beschlüsse vom 7. Dezember 2010 - 3 StR 434/10, juris Rn. 7; vom 18. Oktober 2011 - 4 StR 346/11, juris Rn. 3).
  • BGH, 28.07.2021 - 1 StR 519/20

    Besonders schwere Steuerhinterziehung (Strafbarkeit von beantragten

    Fehlt es aber an einem individuellen, ausschließlich je eine Einzeltat fördernden Tatbeitrag, werden die von dem Angeklagten D. gleichzeitig geförderten einzelnen Straftaten in seiner Person durch den jeweiligen einheitlichen Tatbeitrag zu einer Handlung im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB verknüpft und stehen deshalb nicht in Tatmehrheit zueinander (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 8. April 2021 ? 1 StR 78/21 Rn. 20; vom 25. Juli 2019 - 1 StR 230/19 Rn. 5 und vom 20. September 2016 - 3 StR 302/16 Rn. 6).
  • OLG Stuttgart, 08.02.2018 - 2 StE 21/16

    Vier Betreiber des Internetportals Altermedia-Deutschland u. a. wegen

    Soweit die Angeklagte V. dagegen Artikel oder Kommentare selbst veröffentlichte und damit jeweils einen auf diese Einzeltaten bezogenen, individuellen, nur je diesen fördernden Tatbeitrag leistete, mithin in den Fällen II. 14, 16., 22., 26., 32., 37., 46., 47., 50., 51., 54., 55., 57., 59., 60. und 68., handelt es sich um eigenständige, tatmehrheitlich begangene Volksverhetzungsdelikte (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 302/16 - juris Rn. 6).
  • BGH, 27.07.2017 - 3 StR 490/16

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht; Nachteil; gegenseitige Verträge; Unkenntnis

    Ob die (Mit-)Täter die einzelnen ihnen zurechenbaren Delikte tatmehrheitlich begangen haben, ist demgegenüber ohne Belang (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 182 f.; Beschlüsse vom 24. Juli 2008 - 3 StR 243/08, StV 2009, 130; vom 7. Dezember 2010 - 3 StR 434/10, juris Rn. 7; vom 2. Juli 2014 - 4 StR 176/14, wistra 2014, 437; vom 20. September 2016 - 3 StR 302/16, wistra 2017, 231, 232).
  • BGH, 05.12.2017 - 4 StR 323/17

    Anklageschrift (Form: unschädliches Fehlen einer Unterschrift); Betrug

    Der neue Tatrichter wird im Fall 2 der Urteilsgründe zu prüfen haben, ob der Angeklagte, nachdem ihm bewusst geworden war, nicht mehr alle eingehenden Bestellungen erfüllen zu können, den Online-Shop durch aktives Tun oder Unterlassen weiter betrieben hat (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 302/16, wistra 2017, 231).
  • LG München II, 15.01.2021 - 2 KLs 380 Js 108323/19

    Zur Strafbarkeit eines Mediziners wegen Blutdopings

    Sind an einer Deliktserie mehrere Personen als Mittäter, mittelbare Täter, Anstifter oder Gehilfen beteiligt, so ist die Frage, ob die einzelnen Taten tateinheitlich oder tatmehrheitlich zusammentreffen, bei jedem Beteiligten gesondert zu prüfen und zu entscheiden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 22.08.2019 - 1 StR 267/19, BGH, Beschluss vom 27.03.2018 - 4 StR 75/17, BGH, Beschluss vom 20.09.2016 - 3 StR 302/16 und BGH, Urteil vom 17.06.2004 - 3 StR 344/03).

    Handlungseinheit liegt ferner vor, wenn sich mehrere Unterstützungshandlungen auf dieselbe Haupttat beziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 05.09.2018 - 2 StR 31/18, BGH, Beschluss vom 20.09.2016 - 3 StR 302/16, BGH, Urteil vom 17.06.2004 - 3 StR 344/03).

  • BGH, 06.12.2018 - 1 StR 186/18

    Hinweispflicht des Gerichts auf mögliche Einziehungsentscheidung (förmliche

    Erbringt er dagegen im Vorfeld oder während des Laufs der Deliktsserie Tatbeiträge, durch die alle oder je mehrere Einzeldelikte der Tatgenossen gleichzeitig gefördert werden, so sind ihm die je gleichzeitig geförderten einzelnen Straftaten als tateinheitlich begangen zuzurechnen, da sie in seiner Person durch den jeweiligen einheitlichen Tatbeitrag zu einer Handlung im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB verknüpft werden (BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 302/16).
  • BGH, 15.10.2019 - 3 StR 379/19

    Konkurrenzen (Voraussetzungen einer Verklammerung mehrerer in Tatmehrheit

    Obschon er im Regelfall nicht bei der Vorbereitung der einzelnen Vertragsschlüsse anwesend war, erbrachte er jeweils einen individuellen Tatbeitrag, indem er in jedem Einzelfall die Verträge unterzeichnete und somit erst die Grundlage für die im Anschluss zu leistende Mietsonderzahlung schuf (vgl. allgemein BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 302/16, wistra 2017, 231 Rn. 6; zu einer abweichenden Konstellation BGH, Beschluss vom 26. August 2003 - 5 StR 145/03, BGHSt 48, 331, 341 f.).
  • BGH, 26.08.2020 - 6 StR 115/20

    Begriff der prozessualen Tat (Bedeutung des materiellrechtlichen

    Dieses wird bei der konkurrenzrechtlichen Bewertung zu bedenken haben, dass die vom Landgericht ergänzend herangezogenen Grundsätze des uneigentlichen Organisationsdelikts (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 302/16) - jedenfalls nach dem Anklagesachverhalt - nicht zur Anwendung gelangen können, weil hiernach der Angeklagte allein tätig wurde und es deshalb keine Tatbeiträge gibt, die zu einer einheitlichen Tat zusammengefasst werden können.
  • BGH, 22.08.2019 - 1 StR 267/19

    Beihilfe (individuelle Bestimmung von Tatmehrheit oder Tateinheit für den Helfers

    a) Sind an einer Deliktserie mehrere Personen als Mittäter, mittelbare Täter, Anstifter oder Gehilfen beteiligt, ist die Frage, ob die einzelnen Taten tateinheitlich oder tatmehrheitlich zusammentreffen, bei jedem Beteiligten gesondert zu prüfen und zu entscheiden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 27. März 2018 - 4 StR 75/17 Rn. 3 und vom 20. September 2016 - 3 StR 302/16 Rn. 6 sowie Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03 Rn. 20, BGHSt 49, 177, 182 f.).

    Handlungseinheit liegt ferner vor, wenn sich mehrere Unterstützungshandlungen auf dieselbe Haupttat beziehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. September 2018 - 2 StR 31/18 Rn. 29 mwN und vom 20. September 2016 - 3 StR 302/16 Rn. 6; Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03 Rn. 20, BGHSt 49, 177, 182 f.).

  • BGH, 24.10.2018 - 5 StR 477/17

    Betrug (konkludente Täuschung; Fehlen eindeutiger Urteilsfeststellungen zum

    Für die konkurrenzrechtliche Beurteilung der Taten des Täters oder Teilnehmers kommt es dabei nicht darauf an, ob die anderen Beteiligten, die die tatbestandlichen Ausführungshandlungen vornehmen, (Mit-)Täter oder Gehilfen sind oder ob es sich um gutgläubige Werkzeuge handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 302/16, wistra 2017, 231, 232 mwN).
  • LG Köln, 10.12.2019 - 116 KLs 6/18

    Freiheitsstrafen nach Korruption in Flüchtlingsheimen

  • BGH, 20.09.2023 - 3 StR 76/23

    Revision der Angeklagten in einem Verfahren wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges

  • BGH, 24.01.2023 - 3 StR 427/22

    Konkurrenzen bei Deliktsserie (Tateinheit; Tatmehrheit); Beteiligung nach

  • LG Köln, 08.02.2019 - 106 KLs 3/15
  • BGH, 22.03.2023 - 1 StR 336/22

    Konkurrenzen bei Beteiligung mehrerer an einer Vielzahl von Taten (individuelle

  • LG Düsseldorf, 23.11.2020 - 17 KLs 14/19
  • LG Essen, 27.11.2017 - 32 KLs 8/17

    Betrug, Bande, Scheinarbeitsvertrag; Sozialleistungsbetrug; Jobcenter; Irrtum;

  • LG Köln, 23.11.2016 - 113 KLs 32/14

    Vorspiegeln der Zahlung des versicherungsrechtlich vereinbarten Selbstbehalts in

  • LG Essen, 20.04.2022 - 32 KLs 10/20

    Untreue

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