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   BGH, 20.09.2016 - 3 StR 84/16   

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https://dejure.org/2016,45613
BGH, 20.09.2016 - 3 StR 84/16 (https://dejure.org/2016,45613)
BGH, Entscheidung vom 20.09.2016 - 3 StR 84/16 (https://dejure.org/2016,45613)
BGH, Entscheidung vom 20. September 2016 - 3 StR 84/16 (https://dejure.org/2016,45613)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 247a Abs. 1 StPO; § 226 StPO; § 238 Abs. 2 StPO; § 338 StPO
    Grenzen der Zulässigkeit einer Videovernehmung von Zeugen in der Hauptverhandlung (Erfordernis der Anwesenheit des Vorsitzenden im Sitzungszimmer; Englisches Modell; Mainzer Modell; keine gespaltene Hauptverhandlung); keine Präklusion wegen fehlender Beanstandung; ...

  • lexetius.com

    StPO § 247a Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 247a Abs 1 StPO, § 338 Nr 5 StPO
    Unmittelbarkeitsgrundsatz im Strafverfahren: Videovernehmung eines Zeugen

  • IWW

    § 247a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 StPO, § ... 247a Abs. 1 Satz 2, § 336 Satz 2 StPO, § 247a Abs. 1 Satz 1 StPO, § 241a StPO, § 247 StPO, § 226 Abs. 1 StPO, § 238 Abs. 2 StPO, § 247a StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 345 Abs. 1 StPO, § 338 StPO, § 338 Nr. 1 StPO, § 338 Nr. 5 StPO, § 250 Satz 1 StPO, § 247a Abs. 1 Satz 3 StPO, § 140 Abs. 1, 2, § 226 Abs. 1, § 230 Abs. 1, § 231 Abs. 1 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Ausschließlich zulässige Art und Weise der Videovernehmung eines Zeugen in der Hauptverhandlung im Sinne des § 247a Abs. 1 StPO

  • rewis.io

    Unmittelbarkeitsgrundsatz im Strafverfahren: Videovernehmung eines Zeugen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 247a Abs. 1
    Ausschließlich zulässige Art und Weise der Videovernehmung eines Zeugen in der Hauptverhandlung im Sinne des § 247a Abs. 1 StPO

  • rechtsportal.de

    StPO § 247a Abs. 1
    Ausschließlich zulässige Art und Weise der Videovernehmung eines Zeugen in der Hauptverhandlung im Sinne des § 247a Abs. 1 StPO

  • datenbank.nwb.de

    Unmittelbarkeitsgrundsatz im Strafverfahren: Videovernehmung eines Zeugen

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Videovernehmung: Ja, aber der Vorsitzende muss im Saal bleiben

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Videovernehmung eines Zeugen - im Englischen Modell

  • sokolowski.org (Kurzinformation und Leitsatz und Auszüge)

    Die einzig zulässige Art und Weise der Videovernehmung eines Zeugen in der Hauptverhandlung

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Die Vernehmung eines Zeugen durch den Richter außerhalb des Sitzungssaales ist auch dann nicht zulässig, wenn sie audiovisuell übertragen wird

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Während Videovernehmung eines Zeugen muss sich der vorsitzende Richter im Gerichtssaal befinden - Vernehmung des Zeugen im Videovernehmungsraum unzulässig

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Anwesenheitspflicht des Richters im Sitzungszimmer auch bei audiovisueller Vernehmung

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Revisibilität fehlerhafter audiovisueller Vernehmung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 181
  • NStZ 2017, 372
  • StV 2017, 365
  • JR 2017, 174
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.01.2009 - 5 StR 537/08

    Göttinger Urteil wegen vierfachen Mordes rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 20.09.2016 - 3 StR 84/16
    Die - in § 338 Nr. 5 StPO nicht enthaltenen - Präklusionsregelungen des § 338 Nr. 1 StPO finden dann keine Anwendung, wenn wie hier der Grund für die fehlerhafte Gerichtsbesetzung erst während der Hauptverhandlung entsteht (BGH, Urteil vom 11. Februar 1999 - 4 StR 657/98, BGHSt 44, 361, 364; Beschlüsse vom 8. Dezember 2004 - 3 StR 422/04, BGHR GVG § 76 Abs. 2 Besetzungsbeschluss 4; vom 8. Januar 2009 - 5 StR 537/08, NJW 2009, 931, 932).

    Ein Verständnis des Normengefüges dahin, dass der Angeklagte in der Hauptverhandlung eine Entscheidung nach § 238 Abs. 2 StPO herbeiführen muss, um sich die entsprechende Revisionsrüge zu erhalten (offen gelassen für Fälle der fehlerhaften Gerichtsbesetzung bei BGH, Beschluss vom 8. Januar 2009 - 5 StR 537/08, NJW 2009, 931, 932), kommt wie dargelegt nicht in Betracht.

  • BGH, 11.02.1999 - 4 StR 657/98

    Fehlerhafte Besetzung; Präklusion; Doppelverwertungsverbot; Unerlaubtes

    Auszug aus BGH, 20.09.2016 - 3 StR 84/16
    Es bedarf dabei keiner abschließenden Entscheidung, ob diese Fälle mit der bisherigen Rechtsprechung und der überwiegenden Auffassung in der Literatur als vorschriftswidrige Gerichtsbesetzung zu bewerten sind und deshalb § 338 Nr. 1 StPO anzuwenden ist (vgl. etwa BGH, Urteil vom 11. Februar 1999 - 4 StR 657/98, BGHSt 44, 361, 365; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 338 Rn. 10; KK/Gericke, StPO, 7. Aufl., § 338 Rn. 71, jew. mwN) oder ob - wozu der Senat neigt - Fallkonstellationen der vorliegenden Art unter § 338 Nr. 5 StPO zu subsumieren sind, weil die Hauptverhandlung teilweise in Abwesenheit einer Person stattgefunden hat, deren Anwesenheit das Gesetz vorschreibt.

    Die - in § 338 Nr. 5 StPO nicht enthaltenen - Präklusionsregelungen des § 338 Nr. 1 StPO finden dann keine Anwendung, wenn wie hier der Grund für die fehlerhafte Gerichtsbesetzung erst während der Hauptverhandlung entsteht (BGH, Urteil vom 11. Februar 1999 - 4 StR 657/98, BGHSt 44, 361, 364; Beschlüsse vom 8. Dezember 2004 - 3 StR 422/04, BGHR GVG § 76 Abs. 2 Besetzungsbeschluss 4; vom 8. Januar 2009 - 5 StR 537/08, NJW 2009, 931, 932).

  • BGH, 25.10.2011 - 3 StR 315/11

    Mündlichkeitsprinzip; Inbegriff der Hauptverhandlung; Verlesung eines

    Auszug aus BGH, 20.09.2016 - 3 StR 84/16
    Der Senat hält an der Rechtsprechung fest, wonach Fehler bei der Prozessleitung in der Hauptverhandlung jedenfalls dann ohne Beanstandung nach § 238 Abs. 2 StPO mit der Revision geltend gemacht werden können, wenn der Beschwerdeführer einen Verstoß gegen zwingende, dem Vorsitzenden keinen Beurteilungs- oder Ermessensspielraum belassende Verfahrensvorschriften rügt (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 315/11, NStZ 2012, 585, 586 mwN; vgl. zum Meinungsstand auch KK/Schneider, StPO, 7. Aufl., § 238 Rn. 28 ff.; LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 238 Rn. 47 jew. mwN).
  • Drs-Bund, 28.11.1995 - BT-Drs 13/3128
    Auszug aus BGH, 20.09.2016 - 3 StR 84/16
    In Kenntnis der unterschiedlichen Auffassungen und nach mehreren Regelungsvorschlägen (vgl. BT-Drucks. 13/3128, 13/4983, 13/7165) entschied sich der Gesetzgeber sodann auf einen Vorschlag des Vermittlungsausschusses (BT-Drucks. 13/10001) hin dafür, dem in Großbritannien bereits praktizierten sog. Englischen Modell den Vorzug zu geben, bei dem der Vorsitzende und die übrigen Verfahrensbeteiligten den Sitzungssaal nicht verlassen und der Zeuge, der sich an einem anderen Ort aufhält, mittels einer Bild-Ton-Direktübertragung vernommen wird.
  • BGH, 15.09.1999 - 1 StR 286/99

    Urteil des Bundesgerichtshofs zur audiovisuellen Vernehmung von Zeugen, die sich

    Auszug aus BGH, 20.09.2016 - 3 StR 84/16
    Vor diesem Hintergrund verbietet sich in Übereinstimmung mit der soweit ersichtlich einhelligen Auffassung im Schrifttum (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 247a Rn. 1; KK/Diemer, StPO, 7. Aufl., § 247a Rn. 1; LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 247a Rn. 2 f.; KMR/Lesch, § 247a Rn. 4; HKStPO/Julius, 5. Aufl., § 247a Rn. 3; Rieß, StraFo 1999, 1, 5; Diemer, NJW 1999, 1667, 1668; vgl. auch BGH, Urteil vom 15. September 1999 - 1 StR 286/99, BGHSt 45, 188, 196) ein weites Verständnis des als Ausnahmevorschrift ohnehin eng auszulegenden § 247a StPO dahin, dass die vom Landgericht hier praktizierte Verfahrensweise einer "gespaltenen Hauptverhandlung', bei welcher der Vorsitzende den Zeugen außerhalb des Sitzungssaales vernimmt und die Befragung dorthin übertragen wird, noch von der Norm legitimiert ist.
  • Drs-Bund, 08.04.2003 - BT-Drs 15/814
    Auszug aus BGH, 20.09.2016 - 3 StR 84/16
    Eine erneute Gesetzesinitiative mit dem Ziel, das sog. Mainzer Modell für die Vernehmung von Opferzeugen einzuführen, die unter 16 Jahre alt sind (vgl. BT-Drucks. 15/814 S. 4, 8), hatte keinen Erfolg (zur Entstehungsgeschichte vgl. etwa SKStPO/Frister, 4. Aufl., § 247a Rn. 1 ff.; Rieß, StraFo 1999, 1).
  • BGH, 06.02.2008 - 5 StR 597/07

    Audiovisuelle Zeugenvernehmung (gebotene Anordnung durch die Strafkammer;

    Auszug aus BGH, 20.09.2016 - 3 StR 84/16
    Dies gilt jedoch nur für die Überprüfung der Entscheidung nach § 247a Abs. 1 Satz 1 StPO als solcher; das Fehlen eines Gerichtsbeschlusses (BGH, Beschluss vom 6. Februar 2008 - 5 StR 597/07, NStZ 2008, 421) oder die Verletzung sonstiger Vorschriften bei Gelegenheit einer audiovisuellen Zeugenvernehmung, wie etwa § 241a StPO, § 247 StPO oder wie hier der Anwesenheitspflicht des Vorsitzenden während der Hauptverhandlung gemäß § 226 Abs. 1 StPO, kann mit der Revision geltend gemacht werden (vgl. LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 247a Rn. 36; KMR/Lesch, § 247a Rn. 36).
  • LG Mainz, 26.06.1995 - 302 Js 21307/94
    Auszug aus BGH, 20.09.2016 - 3 StR 84/16
    Zuvor hatten die Tatgerichte es teilweise für zulässig erachtet, dass insbesondere kindliche Zeugen in Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs außerhalb des Gerichtssaals durch den Vorsitzenden vernommen werden und diese Vernehmung in den Sitzungssaal übertragen wird (sog. Mainzer Modell, vgl. LG Mainz, Beschluss vom 26. Juni 1995 - 302 Js 21307/94 jug. 3 A Kls, NJW 1996, 208).
  • BGH, 08.12.2004 - 3 StR 422/04

    Zurückweisung eines Beweisantrags (eigene Sachkunde; Glaubwürdigkeit eines

    Auszug aus BGH, 20.09.2016 - 3 StR 84/16
    Die - in § 338 Nr. 5 StPO nicht enthaltenen - Präklusionsregelungen des § 338 Nr. 1 StPO finden dann keine Anwendung, wenn wie hier der Grund für die fehlerhafte Gerichtsbesetzung erst während der Hauptverhandlung entsteht (BGH, Urteil vom 11. Februar 1999 - 4 StR 657/98, BGHSt 44, 361, 364; Beschlüsse vom 8. Dezember 2004 - 3 StR 422/04, BGHR GVG § 76 Abs. 2 Besetzungsbeschluss 4; vom 8. Januar 2009 - 5 StR 537/08, NJW 2009, 931, 932).
  • BGH, 07.12.2017 - 1 StR 320/17

    Rechtsstaatswidrige Tatprovokation (Voraussetzungen: stimulierende Einwirkung mit

    Dies gilt bereits deswegen, weil von dem Zwischenrechtsbehelf des § 238 Abs. 2 StPO kein Gebrauch gemacht wurde; dies wäre aber erforderlich gewesen, da eine auf die Sachleitung bezogene Anordnung beanstandet wird (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 20. September 2016 - 3 StR 84/16, NJW 2017, 181, 182 und vom 20. Januar 2016 - 4 StR 376/15, StV 2016, 771).
  • BGH, 03.09.2019 - 3 StR 291/19

    Unzulässigkeit der Einführung von in privaten Laboren erstellten DNA-Gutachten im

    Die Verletzung zwingenden Rechts durch den Vorsitzenden kann ein Revisionsführer auch dann rügen, wenn er in der tatrichterlichen Hauptverhandlung nicht nach § 238 Abs. 2 StPO vorgegangen ist (vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 315/11, NStZ 2012, 585 Rn. 12; vom 20. September 2016 - 3 StR 84/16, NStZ 2017, 372 Rn. 8, jeweils mwN).
  • BGH, 17.11.2020 - 3 ARs 14/20

    Wirecard-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages: Vorführung eines

    (3) Gegenüber einer etwaigen audiovisuellen Vernehmung entsprechend Art. 44 Abs. 2 Satz 1 GG, § 247a Abs. 1 Satz 1, § 251 Abs. 2 StPO stellt die unmittelbare Befragung des Zeugen die Regel dar (vgl. zum Strafverfahren BT-Drucks. 13/7165 S. 5; BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 84/16, NJW 2017, 181 Rn. 11; KKStPO/Diemer, 8. Aufl., § 247a Rn. 4).
  • BGH, 03.04.2019 - 5 StR 87/19

    Rüge der Abwesenheit eines beisitzenden Richters an einem Hautverhandlungstag

    Ob Fallkonstellationen der psychischen oder physischen Abwesenheit von Richtern stattdessen unter § 338 Nr. 5 StPO zu subsumieren sind (hierfür Löwe/Rosenberg/Becker, aaO, § 226 Rn. 27 mwN; mit ausdrücklich formulierter Neigung zur Anwendung von § 338 Nr. 5 StPO, im Ergebnis aber offenlassend BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 84/16, NStZ 2017, 372, 373) bedarf hier keiner Entscheidung, da eine Rügepräklusion auch bei Anwendung des § 338 Nr. 1 StPO vorliegend ausscheidet (vgl. BGH, aaO; Urteil vom 11. Februar 1999 - 4 StR 657/98, BGHSt 44, 361, 364).
  • OLG Schleswig, 05.02.2020 - 2 OLG 4 Ss 10/20
    Die Verletzung zwingenden Rechts durch den Vorsitzenden kann ein Revisionsführer auch dann rügen, wenn er in der tatrichterlichen Hauptverhandlung nicht nach § 238 Abs. 2 StPO vorgegangen ist (vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2011 ­- 3 StR 315/11, NStZ 2012, 585 Rn. 12; vom 20. September 2016-3 StR 84/16, NStZ 2017, 372 Rn. 8, jeweils mwN).
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