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   BGH, 20.09.2017 - V ZB 74/17   

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https://dejure.org/2017,45089
BGH, 20.09.2017 - V ZB 74/17 (https://dejure.org/2017,45089)
BGH, Entscheidung vom 20.09.2017 - V ZB 74/17 (https://dejure.org/2017,45089)
BGH, Entscheidung vom 20. September 2017 - V ZB 74/17 (https://dejure.org/2017,45089)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Gesetzliche Anforderungen an die Begründung der Anordnung von Abschiebungshaft; Begründung der beantragten Haftmonate allein mit der Buchung eines begleiteten Fluges; Beschränkung der Haft auf die kürzest mögliche Dauer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesetzliche Anforderungen an die Begründung der Anordnung von Abschiebungshaft; Begründung der beantragten Haftmonate allein mit der Buchung eines begleiteten Fluges; Beschränkung der Haft auf die kürzest mögliche Dauer

  • rechtsportal.de

    Gesetzliche Anforderungen an die Begründung der Anordnung von Abschiebungshaft; Begründung der beantragten Haftmonate allein mit der Buchung eines begleiteten Fluges; Beschränkung der Haft auf die kürzest mögliche Dauer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebehaft - und der erforderliche Haftantrag

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.03.2017 - V ZB 128/16

    Abschiebungshaftsache: Anforderungen an die Begründung der beantragten

    Auszug aus BGH, 20.09.2017 - V ZB 74/17
    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - V ZB 192/13, juris Rn. 6 mwN; Beschluss vom 15. September 2016 - V ZB 30/16, juris Rn. 5; Beschluss vom 30. März 2017 - V ZB 128/16, NVwZ 2017, 1231 Rn. 6).
  • BGH, 01.06.2017 - V ZB 39/17

    Abschiebehaft: Haftaufhebungsantrag wegen Einwänden gegen die Haftanordnung;

    Auszug aus BGH, 20.09.2017 - V ZB 74/17
    Diese allgemein gehaltenen Ausführungen sind vor dem Hintergrund, dass die Haft auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist (§ 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG; näher Senat, Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZB 246/11, FGPrax 2012, 225 Rn. 10; vgl. auch Beschluss vom 10. Oktober 2013 - V ZB 67/13, juris Rn. 9), unzureichend (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Oktober 2016 - V ZB 8/15, juris Rn. 7; Beschluss vom 1. Juni 2017 - V ZB 39/17, juris Rn. 14).
  • BGH, 16.07.2014 - V ZB 80/13

    Zurückschiebungshaftsache: Aufhebung bzw. Rechtswidrigkeitsfeststellung für die

    Auszug aus BGH, 20.09.2017 - V ZB 74/17
    a) Mängel des Haftantrages können behoben werden, indem die Behörde von sich aus oder auf richterlichen Hinweis ihre Darlegungen ergänzt und dadurch die Lücken in ihrem Haftantrag schließt oder indem der Haftrichter selbst die Voraussetzungen zur Durchführbarkeit der Ab- oder Zurückschiebung des Ausländers und zu der erforderlichen Haftdauer in seiner Entscheidung feststellt (vgl. zum Ganzen Senat, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 21 ff.).
  • BGH, 18.12.2014 - V ZB 192/13

    Notwendigkeit eines zulässigen Haftantrags für die Anordnung und die

    Auszug aus BGH, 20.09.2017 - V ZB 74/17
    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - V ZB 192/13, juris Rn. 6 mwN; Beschluss vom 15. September 2016 - V ZB 30/16, juris Rn. 5; Beschluss vom 30. März 2017 - V ZB 128/16, NVwZ 2017, 1231 Rn. 6).
  • BGH, 12.10.2016 - V ZB 8/15

    Notwendigkeit des Vorliegens eines Vorliegen eines zulässigen Haftantrags für die

    Auszug aus BGH, 20.09.2017 - V ZB 74/17
    Diese allgemein gehaltenen Ausführungen sind vor dem Hintergrund, dass die Haft auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist (§ 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG; näher Senat, Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZB 246/11, FGPrax 2012, 225 Rn. 10; vgl. auch Beschluss vom 10. Oktober 2013 - V ZB 67/13, juris Rn. 9), unzureichend (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Oktober 2016 - V ZB 8/15, juris Rn. 7; Beschluss vom 1. Juni 2017 - V ZB 39/17, juris Rn. 14).
  • BGH, 10.05.2012 - V ZB 246/11

    Abschiebungshaftverfahren: Anforderungen an die Zulässigkeit des Haftantrags

    Auszug aus BGH, 20.09.2017 - V ZB 74/17
    Diese allgemein gehaltenen Ausführungen sind vor dem Hintergrund, dass die Haft auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist (§ 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG; näher Senat, Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZB 246/11, FGPrax 2012, 225 Rn. 10; vgl. auch Beschluss vom 10. Oktober 2013 - V ZB 67/13, juris Rn. 9), unzureichend (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Oktober 2016 - V ZB 8/15, juris Rn. 7; Beschluss vom 1. Juni 2017 - V ZB 39/17, juris Rn. 14).
  • BGH, 10.10.2013 - V ZB 67/13

    Abschiebungshaftverfahren: Beschwerdebefugnis einer vom Ausländer benannten

    Auszug aus BGH, 20.09.2017 - V ZB 74/17
    Diese allgemein gehaltenen Ausführungen sind vor dem Hintergrund, dass die Haft auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist (§ 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG; näher Senat, Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZB 246/11, FGPrax 2012, 225 Rn. 10; vgl. auch Beschluss vom 10. Oktober 2013 - V ZB 67/13, juris Rn. 9), unzureichend (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Oktober 2016 - V ZB 8/15, juris Rn. 7; Beschluss vom 1. Juni 2017 - V ZB 39/17, juris Rn. 14).
  • BGH, 15.09.2016 - V ZB 30/16

    Anforderungen an die Angaben zur notwendigen Haftdauer im Rahmen der Begründung

    Auszug aus BGH, 20.09.2017 - V ZB 74/17
    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - V ZB 192/13, juris Rn. 6 mwN; Beschluss vom 15. September 2016 - V ZB 30/16, juris Rn. 5; Beschluss vom 30. März 2017 - V ZB 128/16, NVwZ 2017, 1231 Rn. 6).
  • BGH, 20.09.2018 - V ZB 4/17

    Gebotenheit einer näheren Erläuterung des für die Buchung eines Fluges mit

    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 20. September 2017 - V ZB 74/17, juris Rn. 6 mwN).

    Im Hinblick darauf, dass die Haft auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist (§ 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG; näher Senat, Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZB 246/11, FGPrax 2012, 225 Rn. 10; vgl. auch Beschluss vom 10. Oktober 2013 - V ZB 67/13, juris Rn. 9), sind die Ausführungen im Haftantrag insoweit unzureichend (vgl. Senat, Beschluss vom 20. September 2017 - V ZB 74/17, juris Rn. 9 mwN).

    Diese Angaben waren auch grundsätzlich ausreichend, um die Erforderlichkeit der verbleibenden Haftzeit zu belegen (vgl. Senat, Beschluss vom 17. November 2016 - V ZB 90/16, juris Rn. 9; Beschluss vom 20. September 2017 - V ZB 74/17, juris Rn. 12).

  • BGH, 13.09.2018 - V ZB 57/18

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung des Betroffenen i.R.e.

    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 20. September 2017 - V ZB 74/17, juris Rn. 6 mwN).

    Vielmehr bedarf es der Darlegung der für die Abschiebung voraussichtlich erforderlichen Zeitspanne; dazu sind die einzelnen erforderlichen Schritte unter Angabe ihrer jeweiligen Dauer durch die den Haftantrag stellende Behörde zu erläutern, damit das Gericht in die Lage versetzt wird zu prüfen, wie lange die Freiheitsentziehung des Betroffenen zur Sicherung der Abschiebung notwendig ist (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZB 246/11, FGPrax 2012, 225 Rn. 9 f.; Beschluss vom 20. September 2017 - V ZB 74/17, juris Rn. 9).

    Diese Angaben waren auch grundsätzlich ausreichend, um die Erforderlichkeit der verbleibenden Haftzeit zu belegen (vgl. Senat, Beschluss vom 17. November 2016 - V ZB 90/16, juris Rn. 9; Beschluss vom 20. September 2017 - V ZB 74/17, juris Rn. 12).

  • BGH, 13.09.2018 - V ZB 145/17

    Haftantrag zur Anordnung der Abschiebungshaft eines Betroffenen

    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - V ZB 192/13, juris Rn. 6 mwN; Beschluss vom 30. März 2017 - V ZB 128/16, NVwZ 2017, 1231 Rn. 6; Beschluss vom 20. September 2017 - V ZB 74/17, juris Rn. 6).

    Zwingende weitere Voraussetzung für eine Heilung ist in einem solchen Fall, dass der Betroffene zu den ergänzenden Angaben persönlich angehört wird (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juli 2016 - V ZB 32/15, InfAuslR 2016, 432 Rn. 10; Beschluss vom 20. September 2017 - V ZB 74/17, juris Rn. 11; Beschluss vom 17. Mai 2018 - V ZB 92/16, juris Rn. 8).

  • BGH, 16.05.2019 - V ZB 1/19

    Haftanordnung zur Sicherung einer Abschiebung eines ausreisepflichtigen

    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 20. September 2017 - V ZB 74/17, juris Rn. 6 mwN).
  • BGH, 22.11.2018 - V ZB 54/18

    Vorliegen eines zulässigen Haftantrags bzgl. der Abschiebung eines

    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 20. September 2017 - V ZB 74/17, juris Rn. 6 mwN).
  • BGH, 20.09.2018 - V ZB 102/16

    Anhaltspunkt für Fluchtgefahr bei Entziehen der Abschiebung des Ausländers in

    Diese allgemein gehaltenen Ausführungen sind vor dem Hintergrund, dass die Haft auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist (§ 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG), unzureichend (vgl. Senat, Beschlüsse vom 10. Mai 2012 - V ZB 246/11, FGPrax 2012, 225 Rn. 10, vom 12. Oktober 2016 - V ZB 8/15, juris Rn. 7 und vom 20. September 2017 - V ZB 74/17, juris Rn. 7).
  • BGH, 25.01.2018 - V ZB 201/17

    Erfolgsaussichten einer Rechtsbeschwerde eines zwischenzeitlich abgeschobenen

    Hinreichend detaillierte Angaben zur Erforderlichkeit der beantragten Haftdauer sind insbesondere vor dem Hintergrund nötig, dass die Haft nach § 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist (vgl. Senat, Beschluss vom 20. September 2017 - V ZB 74/17, Rn. 9, juris).
  • LG Köln, 08.09.2022 - 39 T 39/22
    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - V ZB 192/13, juris Rn. 6 mwN; BGH, Beschluss vom 30. März 2017 - V ZB 128/16, NVwZ 2017, 1231 Rn. 6; BGH, Beschluss vom 20. September 2017 - V ZB 74/17, juris Rn. 6).

    Zwingende weitere Voraussetzung für eine Heilung ist in einem solchen Fall jedoch, dass der Betroffene zu den ergänzenden Angaben persönlich angehört wird (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - V ZB 32/15, juris; BGH, Beschluss vom 20. September 2017 - V ZB 74/17, juris Rn. 11; BGH, Beschluss vom 17. Mai 2018 - V ZB 92/16, juris Rn. 8; BGH, Beschluss vom 13. September 2018 - V ZB 145/17 -, Rn. 11, juris).

  • BGH, 21.03.2019 - V ZB 171/18

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Sicherungshaft zur Abschiebung eines

    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 20. September 2017 - V ZB 74/17, juris Rn. 6 mwN).
  • BGH, 03.07.2018 - V ZB 96/18

    Aussetzung der Vollziehung der Sicherungshaft gegen einen Betroffenen zur

    Eine solche Darlegung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats vor dem Hintergrund zwingend erforderlich, dass die Abschiebungshaft gemäß § 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist (vgl. Senat, Beschluss vom 20. September 2017 - V ZB 74/17, juris Rn. 8 ff. mwN).
  • BGH, 10.11.2020 - XIII ZB 58/19

    Abschiebungshaftsache: Heilung von Mängeln des Haftantrags; Erläuterung des für

  • BGH, 21.03.2019 - V ZB 91/18

    Vorliegen der materiellen Haftvoraussetzungen zur Sicherung einer Abschiebung;

  • BGH, 11.07.2018 - V ZB 100/18

    Aussetzung der Vollziehung der gegen einen Betroffenen angeordneten und aufrecht

  • BGH, 23.05.2019 - V ZB 49/18

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Asylbewerbers;

  • BGH, 11.10.2018 - V ZB 147/17

    Anordnung der Sicherungshaft zur Abschiebung eines Betroffenen; Vorliegen eines

  • BGH, 20.09.2018 - V ZB 164/17

    Vorliegen eines zulässigen Haftantrages bei einem ohne gültige Ausweispapiere

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