Rechtsprechung
   BGH, 20.09.2018 - IX ZA 22/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,32514
BGH, 20.09.2018 - IX ZA 22/17 (https://dejure.org/2018,32514)
BGH, Entscheidung vom 20.09.2018 - IX ZA 22/17 (https://dejure.org/2018,32514)
BGH, Entscheidung vom 20. September 2018 - IX ZA 22/17 (https://dejure.org/2018,32514)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,32514) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsmittelzulassung - und ihre Eingrenzung in den Entscheidungsgründen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 12.12.2016 - 8 U 44/16

    Vorabvergütungen der "Osnabrücker Sonntagzeitung" müssen nicht zurückgezahlt

    Auszug aus BGH, 20.09.2018 - IX ZA 22/17
    Das Berufungsgericht hat hierzu ausgeführt, die Revision sei zuzulassen, weil das Oberlandesgericht Hamm (ZIP 2017, 1123) die in § 3 der Gesellschaftsverträge zu den Medienbriefen der Schuldnerin geregelte Vorabvergütung als feste (Mindest-)Verzinsung eingestuft habe.
  • BGH, 13.01.2017 - V ZR 138/16

    Wohnungseigentum: Stimmberechtigung eines Wohnungseigentümers für die

    Auszug aus BGH, 20.09.2018 - IX ZA 22/17
    Die Eingrenzung der Rechtsmittelzulassung kann sich aber auch aus den Entscheidungsgründen ergeben (BGH, Urteil vom 13. Januar 2017 - V ZR 138/16, NZM 2017, 418 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 05.07.2018 - IX ZR 139/17

    Zahlungen des Inhabers eines Handelsgewerbes an einen stillen Gesellschafter auf

    Auszug aus BGH, 20.09.2018 - IX ZA 22/17
    Die Frage, in welchem Sinn § 3 der Gesellschaftsverträge auszulegen ist, ist nur für die Voraussetzungen einer Anfechtung wegen unentgeltlicher Leistung nach § 134 Abs. 1 InsO erheblich (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 2018 - IX ZR 139/17, zVb).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht