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   BGH, 20.09.2018 - V ZB 164/17   

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https://dejure.org/2018,34172
BGH, 20.09.2018 - V ZB 164/17 (https://dejure.org/2018,34172)
BGH, Entscheidung vom 20.09.2018 - V ZB 164/17 (https://dejure.org/2018,34172)
BGH, Entscheidung vom 20. September 2018 - V ZB 164/17 (https://dejure.org/2018,34172)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines zulässigen Haftantrages bei einem ohne gültige Ausweispapiere eingereisten Ausländers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 62 Abs. 1 S. 2
    Vorliegen eines zulässigen Haftantrages bei einem ohne gültige Ausweispapiere eingereisten Ausländers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.05.2018 - V ZB 92/16

    Prüfung eines Haftantrags im Rahmen einer geplanten Abschiebung eines

    Auszug aus BGH, 20.09.2018 - V ZB 164/17
    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., vgl. Senat, Beschlüsse vom 27. Oktober 2011 - V ZB 311/10, FGPrax 2012, 82 Rn. 12 ff., vom 30. März 2017 - V ZB 128/16, NVwZ 2017, 1231 Rn. 6 und vom 17. Mai 2018 - V ZB 92/16, juris Rn. 5 jeweils mwN).

    Diese Ausführungen sind vor dem Hintergrund, dass die Haft auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist (§ 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG; näher Senat, Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZB 246/11, FGPrax 2012, 225 Rn. 10; vgl. auch Beschlüsse vom 20. September 2017 - V ZB 74/17, juris Rn. 9 und vom 17. Mai 2018 - V ZB 92/16, juris Rn. 6), unzureichend.

    Es ist nicht ausreichend, wenn die Behörde eine solche Angabe schlicht übernimmt (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Mai 2018 - V ZB 92/16, juris Rn. 6).

    Zwingende weitere Voraussetzungen für eine Heilung ist in einem solchen Fall, dass der Betroffene zu den ergänzenden Angaben persönlich angehört wird (vgl. Senat, Beschlüsse vom 11. Februar 2016 - V ZB 24/14, juris Rn. 9, vom 25. Januar 2018 - V ZB 201/17, juris Rn. 8 und vom 17. Mai 2018 - V ZB 92/16, juris Rn. 8).

  • BGH, 25.01.2018 - V ZB 201/17

    Erfolgsaussichten einer Rechtsbeschwerde eines zwischenzeitlich abgeschobenen

    Auszug aus BGH, 20.09.2018 - V ZB 164/17
    Zwingende weitere Voraussetzungen für eine Heilung ist in einem solchen Fall, dass der Betroffene zu den ergänzenden Angaben persönlich angehört wird (vgl. Senat, Beschlüsse vom 11. Februar 2016 - V ZB 24/14, juris Rn. 9, vom 25. Januar 2018 - V ZB 201/17, juris Rn. 8 und vom 17. Mai 2018 - V ZB 92/16, juris Rn. 8).

    Der Senat kann in der Sache selbst entscheiden (§ 74 Abs. 6 Satz 1 FamFG), da eine Heilung nur mit Wirkung für die Zukunft erfolgen könnte (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Januar 2018 - V ZB 201/17, juris Rn. 10) und die angeordnete Haftzeit bereits abgelaufen ist.

  • BGH, 20.09.2017 - V ZB 74/17

    Gesetzliche Anforderungen an die Begründung der Anordnung von Abschiebungshaft;

    Auszug aus BGH, 20.09.2018 - V ZB 164/17
    Diese Ausführungen sind vor dem Hintergrund, dass die Haft auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist (§ 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG; näher Senat, Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZB 246/11, FGPrax 2012, 225 Rn. 10; vgl. auch Beschlüsse vom 20. September 2017 - V ZB 74/17, juris Rn. 9 und vom 17. Mai 2018 - V ZB 92/16, juris Rn. 6), unzureichend.
  • BGH, 16.07.2014 - V ZB 80/13

    Zurückschiebungshaftsache: Aufhebung bzw. Rechtswidrigkeitsfeststellung für die

    Auszug aus BGH, 20.09.2018 - V ZB 164/17
    a) Mängel des Haftantrages können behoben werden, indem die Behörde von sich aus oder auf richterlichen Hinweis ihre Darlegungen ergänzt und dadurch die Lücken in ihrem Haftantrag schließt oder indem der Haftrichter selbst die Voraussetzungen zur Durchführbarkeit der Ab- oder Zurückschiebung des Ausländers und zu der erforderlichen Haftdauer in seiner Entscheidung feststellt (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 21 ff.).
  • BGH, 11.02.2016 - V ZB 24/14

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer angeordneten Sicherungshaft mangels

    Auszug aus BGH, 20.09.2018 - V ZB 164/17
    Zwingende weitere Voraussetzungen für eine Heilung ist in einem solchen Fall, dass der Betroffene zu den ergänzenden Angaben persönlich angehört wird (vgl. Senat, Beschlüsse vom 11. Februar 2016 - V ZB 24/14, juris Rn. 9, vom 25. Januar 2018 - V ZB 201/17, juris Rn. 8 und vom 17. Mai 2018 - V ZB 92/16, juris Rn. 8).
  • BGH, 30.03.2017 - V ZB 128/16

    Abschiebungshaftsache: Anforderungen an die Begründung der beantragten

    Auszug aus BGH, 20.09.2018 - V ZB 164/17
    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., vgl. Senat, Beschlüsse vom 27. Oktober 2011 - V ZB 311/10, FGPrax 2012, 82 Rn. 12 ff., vom 30. März 2017 - V ZB 128/16, NVwZ 2017, 1231 Rn. 6 und vom 17. Mai 2018 - V ZB 92/16, juris Rn. 5 jeweils mwN).
  • BGH, 22.06.2017 - V ZB 7/17

    Unzulässigkeit eines Haftantrags der Ausländerbehörde mangels hinreichender

    Auszug aus BGH, 20.09.2018 - V ZB 164/17
    Vielmehr ist die Behörde, wenn die Dauer der Passersatzbeschaffung für das betreffende Zielland bei Anwendung desselben Verfahrens variiert, gehalten, in dem Haftantrag den Zeitraum anzugeben, den sie nach den allgemeinen Rahmenbedingungen und den konkreten Umständen im Fall des Betroffenen voraussichtlich benötigen wird (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Juni 2017 - V ZB 7/17, juris Rn. 8).
  • BGH, 10.05.2012 - V ZB 246/11

    Abschiebungshaftverfahren: Anforderungen an die Zulässigkeit des Haftantrags

    Auszug aus BGH, 20.09.2018 - V ZB 164/17
    Diese Ausführungen sind vor dem Hintergrund, dass die Haft auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist (§ 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG; näher Senat, Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZB 246/11, FGPrax 2012, 225 Rn. 10; vgl. auch Beschlüsse vom 20. September 2017 - V ZB 74/17, juris Rn. 9 und vom 17. Mai 2018 - V ZB 92/16, juris Rn. 6), unzureichend.
  • BGH, 27.10.2011 - V ZB 311/10

    Abschiebungshaftverfahren: Begründungszwang für zulässigen Haftantrag; Angaben

    Auszug aus BGH, 20.09.2018 - V ZB 164/17
    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., vgl. Senat, Beschlüsse vom 27. Oktober 2011 - V ZB 311/10, FGPrax 2012, 82 Rn. 12 ff., vom 30. März 2017 - V ZB 128/16, NVwZ 2017, 1231 Rn. 6 und vom 17. Mai 2018 - V ZB 92/16, juris Rn. 5 jeweils mwN).
  • BGH, 15.11.2018 - V ZB 251/17

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Betroffenen nach Algerien

    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - V ZB 79/15, InfAuslR 2016, 108 Rn. 15 mwN; Beschluss vom 20. September 2018 - V ZB 164/17, juris Rn. 4).
  • LG Hagen, 21.04.2022 - 3 T 58/22
    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - V ZB 79/15, InfAuslR 2016, 108 Rn. 15 mwN; Beschluss vom 20. September 2018 - V ZB 164/17, juris Rn. 4).
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