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   BGH, 20.10.1955 - 4 StR 326/55   

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https://dejure.org/1955,587
BGH, 20.10.1955 - 4 StR 326/55 (https://dejure.org/1955,587)
BGH, Entscheidung vom 20.10.1955 - 4 StR 326/55 (https://dejure.org/1955,587)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 1955 - 4 StR 326/55 (https://dejure.org/1955,587)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 8, 252
  • NJW 1956, 111
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 08.12.1999 - 3 StR 267/99

    Bildung einer Hilfsstrafkammer bei Überlastung einer als Schwurgericht tätigen

    Dahinstehen kann dabei, ob die Zubilligung eines Beurteilungsspielraums dazu zwingt, daß die tatsächlichen Grundlagen, einer solchen Änderungsentscheidung des Präsidiums revisionsgerichtlicher Nachprüfung grundsätzlich entzogen werden (vgl. BGH NJW 1956, 111; BGH NJW 1976, 60; Schäfer in Löwe/Rosenberg StPO 23. Aufl. § 21 e GVG Rdn. 42; Hanack in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 338 Rdn. 22; KMR-Paulus § 338 Rdn. 35).
  • BGH, 12.06.1985 - 3 StR 35/85

    Fehlerhafte Besetzung des Gerichts - Ordnungsgemäße Ablehnung eines Beweisantrags

    Sie wäre mit konstitutiver Wirkung auch nicht möglich gewesen, weil nach § 21 e Abs. 1 Satz 2 GVG ein Richter einer Strafkammer nur für die Dauer des Geschäftsjahres, also nicht bis zur Erledigung bestimmter Stafverfahren zugeteilt werden darf (vgl. BGHSt 8, 252) und auch ein Fall des § 21 e Abs. 4 GVG bei begonnener, in das nächste Geschäftsjahr hinüberreichender Hauptverhandlung nicht vorliegt (vgl. BGHSt 8, 250 [BGH 20.10.1955 - 4 StR 286/55]; Kleinknecht/Meyer, StPO 37. Aufl. § 21 e GVG Rdn. 18; Schäfer in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl. § 21 e GVG Rdn. 27 und 53).
  • BGH, 17.02.1981 - 1 StR 546/80

    Rüge hinsichtlich der ordnungsgemäßen Besetzung eines Gerichts - Ausschluss einer

    Eine auf Überlastung eines einzelnen Spruchkörpers zurückzuführende Änderung des Geschäftsverteilungsplans gemäß § 21 e Abs. 3 GVG unterliegt - vom Fall der Willkür abgesehen - nicht der Nachprüfung durch das Revisionsgericht (BGHSt 22, 237, 239; BGH NJW 1956, 111; 1976, 60).
  • BGH, 04.04.1957 - 4 StR 82/57
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  • BGH, 20.10.1955 - 4 StR 286/55
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  • BGH, 04.04.1973 - RiZ(R) 1/72

    Verfügung eines Amtsgerichtspräsidenten auf Grund einer in der Sache nicht

    Dazu darf auf BGH LM - StS - § 67 GVG Nr. 1 und 4 (für die Frage der Verhinderung), BGHSt 22, 237, 239 (Frage der "Erforderlichkeit") und BGH NJW 1956, 111 ("Überlastung") verwiesen werden; für die "Eilbedürftigkeit" des § 22 c GVG (a.F.) gilt dasselbe (Müller-Sax, StPO, 6. Aufl., § 22 c GVG Anm. 1 a).
  • BGH, 01.09.1970 - 1 StR 162/70

    Strafbarkeit wegen eines fortgesetzten gemeinschaftlichen schweren Diebstahls im

    Einen Rechtsfehler läßt diese Feststellung nicht erkennen (BGH NJW 1956, 111).
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