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   BGH, 20.10.1972 - I ZR 125/71   

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https://dejure.org/1972,1085
BGH, 20.10.1972 - I ZR 125/71 (https://dejure.org/1972,1085)
BGH, Entscheidung vom 20.10.1972 - I ZR 125/71 (https://dejure.org/1972,1085)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 1972 - I ZR 125/71 (https://dejure.org/1972,1085)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verbot der Versteigerung von in offenen Verkaufsstellen feilgebotenen und ungebrauchten Sachen und dessen Ziel - Geltung des Verbots bei Veräußerung des Versteigerungsguts im Wege der öffentlichen Versteigerung auf Grund gesetzlicher Vorschriften - Gleichstellung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 246
  • MDR 1973, 203
  • GRUR 1974, 31
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Bremen, 13.05.1971 - 2 U 6/71
    Auszug aus BGH, 20.10.1972 - I ZR 125/71
    Das Oberlandesgericht hat die Berufung des Beklagten zurückgewiesen (Urteilsabdruck NJW 1971, 1994).
  • BGH, 22.12.1965 - Ib ZR 119/63

    Selbstbedienungs-Großhandlung. Ladenschlußgesetz

    Auszug aus BGH, 20.10.1972 - I ZR 125/71
    Der bewußte Verstoß gegen eine bloße Ordnungsvorschrift stellt dann einen Verstoß gegen § 1 UWG dar, wenn der Verletzer durch den Gesetzesverstoß einen Vorsprung im Wettbewerb von seinen Mitbewerbern erzielen würde, welche die Vorschrift befolgen (BGHZ 45, 1, 2 f [BGH 22.12.1965 - Ib ZR 119/63] - Ratio, betr. § 3 LSchlG; BGH GRUR 1963, 578, 583 f - Sammelbesteller, betr. § 14 GewO).
  • BGH, 29.05.1963 - Ib ZR 155/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.10.1972 - I ZR 125/71
    Der bewußte Verstoß gegen eine bloße Ordnungsvorschrift stellt dann einen Verstoß gegen § 1 UWG dar, wenn der Verletzer durch den Gesetzesverstoß einen Vorsprung im Wettbewerb von seinen Mitbewerbern erzielen würde, welche die Vorschrift befolgen (BGHZ 45, 1, 2 f [BGH 22.12.1965 - Ib ZR 119/63] - Ratio, betr. § 3 LSchlG; BGH GRUR 1963, 578, 583 f - Sammelbesteller, betr. § 14 GewO).
  • BGH, 26.02.1960 - I ZR 166/58

    Anforderungen an das Rechtsschutzbedürfnis einer Unterlassungsklage - Überprüfung

    Auszug aus BGH, 20.10.1972 - I ZR 125/71
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs dann anzunehmen, wenn das zu beurteilende Verhalten äußerlich geeignet ist, solchen Zwecken in der Weise zu dienen, daß dadurch der Absatz einer Person zu Gunsten desjenigen eines anderen gefördert wird, und wenn dem Handeln in subjektiver Hinsicht eine hierauf gerichtete Absicht zu Grunde liegt, die zwar nicht den einzigen Beweggrund für das Verhalten zu bilden braucht, aber auch nicht hinter anderen Beweggründen völlig zurücktreten darf (BGH GRUR 1960, 384, 386 - Mampe Halb und Halb).
  • BVerfG, 11.01.1966 - 2 BvR 424/63

    Verfassungsmäßigkeit des § 267 Abs. 3 LAG

    Auszug aus BGH, 20.10.1972 - I ZR 125/71
    Insoweit hat das BVerfG dargelegt (BVerfGE 19, 354 ff, 362) [BVerfG 11.01.1966 - 2 BvR 424/63] , daß der Gesetzgeber Inhalt, Zweck und Ausmaß nicht ausdrücklich im Text des Gesetzes zu bestimmen brauche.
  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 157.79

    Ladenschluss - Ausnahmebewilligung

    Dies erklärt auch, daß der Bundesgerichtshof bislang die Frage offengelassen hat, ob § 3 Ladenschlußgesetz Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB ist, und in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht in ständiger Rechtsprechung § 3 Ladenschlußgesetz nur als eine wertneutrale Ordnungsvorschrift einstuft, deren Verletzung nicht ohne weiteres als wettbewerbswidrig im Sinne von § 1 UWG beurteilt werden kann (BGH, GRUR 1966, 323; BGH, GRUR 1973, 144; BGH, GRUR 1974, 31; BGH, GewArch. 1981, 302).
  • BGH, 07.11.1980 - I ZR 160/78

    Tag der offenen Tür II

    Zur Frage der Sittenwidrigkeit von Verstößen gegen § 3 LadenschlußG hat der Senat wiederholt entschieden, daß es sich bei dieser Bestimmung um eine dem Arbeitsschutz dienende Ordnungsvorschrift handelt, deren Verletzung nicht ohne weiteres als wettbewerbswidrig beurteilt werden kann (BGH GRUR 1966, 323 - Ratio; 1973, 144, 146 - Mischbetrieb; 1974, 31, 34 - Perserteppiche).
  • OLG Hamm, 14.12.1982 - 4 U 155/82

    Rechtmäßigkeit einer Reglementierung der Berufsausübung im Einzelhandel ;

    In Sonderheit Abs. 6 Mr. 5 a dieser Vorschrift will mögliche wirtschaftliche Konfliktsituationen des Versteigerers vermeiden (vgl. Landmann-Rohmer/Meindaus, GewO, 13. Aufl., § 34 b Rn 35); durch § 34 b Abs. 6 Nr. 5 b sollen Wettbewerbsnachteile für den Einzelhandel verhindert werden, die auftreten könnten, wenn Waren, die in offenen Verkaufsstellen feilgehalten werden und die ungebraucht sind, in unkontrollierbaren Mengen auf dem Wege der Versteigerung abgesetzt werden (vgl. BGH NJW 1973, 246).
  • OLG Hamm, 27.08.1991 - 4 U 169/91

    Einstweilige Verfügung gegen eine Party in Verkaufsräumen am Sonntag; Verstoß

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