Rechtsprechung
   BGH, 20.10.1976 - 3 StR 266/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,894
BGH, 20.10.1976 - 3 StR 266/76 (https://dejure.org/1976,894)
BGH, Entscheidung vom 20.10.1976 - 3 StR 266/76 (https://dejure.org/1976,894)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 1976 - 3 StR 266/76 (https://dejure.org/1976,894)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,894) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Menschenhandels in Tateinheit mit Zuhälterei und wegen vorsätzlichen Vergehens gegen das Waffengesetz - Bestimmung der Aufnahme und Ausübung der Prostitution - Ausdehnung des Tatbestands auf das bloß listige Schaffen eines Anreizes zur Ausübung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 181 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 27, 27
  • NJW 1977, 259
  • MDR 1977, 151
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 04.08.2020 - 3 StR 132/20

    Zwangsprostitution (Veranlassen zur weiteren Ausübung der Prostitution;

    Diese restriktive Auslegung war für den schweren Menschenhandel nach § 181 Abs. 1 Nr. 1 StGB in der bis zum 18. Februar 2005 gültigen Fassung und den schweren Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung nach § 232 Abs. 4 Nr. 1 StGB in der bis zum 14. Oktober 2016 gültigen Fassung anerkannt (s. zu § 181 StGB aF BGH, Urteile vom 20. Oktober 1976 - 3 StR 266/76, BGHSt 27, 27; vom 3. Juni 1980 - 1 StR 192/80, juris Rn. 4 f.; zu § 232 StGB aF BGH, Urteil vom 9. Oktober 2013 - 2 StR 297/13, NStZ 2014, 453, 454).

    Unter Hinweis auf unveröffentlichte Entscheidungen des Landgerichts Berlin ist dort lediglich ergänzend ausgeführt, dass das Tatbestandsmerkmal der List auch diejenigen Fälle erfassen soll, in denen "der Täter mit Hilfe der 'Loverboy'-Masche' unter Verdeckung der Absicht, das Opfer in die Prostitution zu bringen, erst "günstigere Voraussetzungen (etwa Lösen aus der familiären Bindung oder Abbruch der Ausbildung) dafür schafft', die Absicht zu realisieren, bevor er sie zu diesem Zweck offenbart (BT-Drucks. 18/9095 S. 34; vgl. BeckOK StGB/Valerius, 46. Ed., § 232 Rn. 43 f.; offengelassen von BGH, Urteil vom 20. Oktober 1976 - 3 StR 266/76, aaO, S. 28).

  • BGH, 09.10.2013 - 2 StR 297/13

    Zuhälterei (Begriff der Ausbeutung: Erforderlichkeit von Feststellungen zur Höhe

    Das lediglich unredliche und arglistige Schaffen eines Anreizes gegenüber einer Person, die sich frei für oder gegen eine Prostitutionsaufnahme oder -fortsetzung entscheiden kann, genügt zur Verwirklichung des Verbrechenstatbestands nicht (vgl. Urteil vom 3. Juni 1980 - 1 StR 192/80; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1997 - 3 StR 266/76, BGHSt 27, 28; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 232 Rn. 28).
  • BGH, 03.06.1980 - 1 StR 192/80

    Listiges Schaffen eines Anreizes zur Ausübung der Prostitution

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil BGHSt 27, 27 mit eingehender Begründung dargelegt, daß das bloße listige Schaffen eines Anreizes zur Ausübung der Prostitution den Tatbestand des § 181 Nr. 1 StGB nicht verwirklicht.

    Der vorliegende Fall unterscheidet sich von dem dort entschiedenen nur dadurch, daß es sich nicht um eine Erwachsene handelte, sondern um ein 17-jähriges Mädchen, das sich zudem nicht - wie im Fall der Entscheidung BGHSt 27, 27 - durch die Aussicht auf den gemeinsamen Erwerb eines Hotels zur Prostitution bestimmen ließ, sondern in erster Linie die Stellung als einzige Geliebte des Angeklagten erstrebte.

    Deshalb gelten die im Urteil BGHSt 27, 27 angeführten Auslegungsgrundsätze auch hier.

  • BGH, 19.08.1993 - 1 StR 395/93

    Anwerben - Disposition - Vertrag - Vereinbarung - Tätigkeit - Verpflichtung -

    Diese Auslegung des Begriffs der Anwerbung ist jedoch, wie dargelegt, unzutreffend (vgl. auch BGHSt 27, 27, 29; BGH NStZ 1992, 434 ).
  • KG, 10.08.2016 - 121 HEs 8/16

    Haftprüfung bei Menschenhandel: Berechnung der Vorlagefrist; tatbestandliche

    Denn da aufgrund des Verbrechenscharakters des § 232 Abs. 4 StGB und des Zusammenhangs mit den anderen Begehungsweisen der Gewalt und der Drohung mit einem empfindlichen Übel eine restriktive Auslegung geboten ist und die List nach dem Schutzzweck der Norm gerade das Ziel der Prostitutionsausübung verschleiern muss, kann das nur listige Schaffen eines Anreizes zur Prostitutionsausübung gegenüber einem Erwachsenen, der sich im Übrigen frei zur Aufnahme dieser Tätigkeit entscheidet, nicht genügen (vgl. BGHSt 27, 27 [zu § 181 StGB a.F.]; Eisele in Schönke/Schröder, StGB 29. Aufl., § 232 Rdn. 32; Fischer a.a.O.).
  • BGH, 24.02.1983 - 4 StR 660/82

    Anforderungen an die Tatbestandsmerkmale Anwerben und Ausnutzen bei

    Dieses Gebot hat der Bundesgerichtshof bereits in BGHSt 27, 27, 29 bei der Auslegung des Merkmals der List in § 181 Nr. 1 hervorgehoben.
  • OLG Rostock, 08.02.2005 - 1 Ss 397/04

    Unzureichende Urteilsfeststellungen bei Verurteilung wegen Menschenhandel und

    Das bloße listige Schaffen eines Anreizes zur Prostitution gegenüber einer erwachsenen Person, die sich im übrigen frei zur Aufnahme dieser Tätigkeit entschließt, erfüllt den Tatbestand nicht (vgl.: BGHSt 27, 27, 29; BGH NStZ 1983, 262, 263, jeweils zu § 181 StGB a.F.).
  • BGH, 03.04.1992 - 4 StR 93/92

    Anforderungen an das Merkmal des "Anwerbens" in § 181 Nr. 2 StGB - Vermittlung

    Aus der Tatsache, daß das Anwerben (mit der im Gesetz genannten Zielsetzung) mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bedroht ist, ergibt sich überdies, daß es sich hierbei - vergleichbar mit der Tatbestandsvariante des "Entführens" - um eine Tätigkeit mit erheblichem Unrechtsgehalt handeln muß, die massiv auf die Willensentschließung des Opfers einwirkt (zur einengenden Auslegung von § 181 StGB vgl. BGHSt 27, 27, 29 und Dencker NStZ 1989, 249).
  • BGH, 18.01.1977 - 1 StR 388/76

    Begriff des Zuführens im Sine des § 180 a Abs. 4 Strafgesetzbuch (StGB) bei

    Das ergibt sich aus dem Zweck der Vorschrift, einen umfassenden Schutz von Personen unter 21 Jahren gegen jede Art der Einwirkung zur Aufnahme der Prostitution zu bieten (BGH, Urteil vom 20. Oktober 1976 - 3 StR 266/76 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht