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   BGH, 20.10.1977 - II ZR 167/76   

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https://dejure.org/1977,3697
BGH, 20.10.1977 - II ZR 167/76 (https://dejure.org/1977,3697)
BGH, Entscheidung vom 20.10.1977 - II ZR 167/76 (https://dejure.org/1977,3697)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 1977 - II ZR 167/76 (https://dejure.org/1977,3697)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fehlen der Bezeichnung des Wechselnehmers bei einem gezogenen Wechsel ergänzt durch das Indossament des Ausstellers auf der Rückseite des Wechsels - Begründung einer wirksamen Wechselverpflichtung durch Annahmeerklärung - Verweigerung der Erfüllung der Wechselforderung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 267
  • MDR 1978, 209
  • DB 1977, 2439
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.03.1968 - II ZR 208/64

    Berufung des Dritten auf die Unbeschränkbarkeit des Umfangs der Prokura;

    Auszug aus BGH, 20.10.1977 - II ZR 167/76
    Deshalb darf die Klage nur als im Wechselprozeß unstatthaft abgewiesen werden, wenn der Kläger für das ordentliche Verfahren Gegenbeweis angekündigt hat (vgl. BGHZ 50, 112 für den Fall einer Gegeneinwendung).
  • BGH, 21.09.1953 - III ZR 347/52

    Belehrung über Klagerecht nach § 143 DBG

    Auszug aus BGH, 20.10.1977 - II ZR 167/76
    Die Kosten der Revisionsinstanz hat gemäß § 97 ZPO der Kläger zu tragen, weil es bei der Abweisung der Klage bleibt, mag es auch für den Kläger möglicherweise wirtschaftlich ein Erfolg sein, daß die Klage nicht als sachlich-rechtlich unbegründet, sondern nur als in der gewählten Prozeßart unstatthaft abgewiesen wird (BGHZ 10, 303, 306).
  • BGH, 23.06.1955 - II ZR 348/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.10.1977 - II ZR 167/76
    Nach dem Senatsurteil vom 23. Juni 1955 - II ZR 348/53, WM 1955, 1324 läßt der Umstand, daß bei einem Wechsel, bei dem der erste Indossant, wie bei der vorliegenden Wechselurkunde, der Aussteller ist, die Auslegung zu, daß es sich um einen Wechsel an eigene Order (Art. 3 Abs. 1 WG) handelt, auch wenn die Bezeichnung des Wechselnehmers fehlt.
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