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   BGH, 20.10.1982 - 2 StR 43/82   

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https://dejure.org/1982,2020
BGH, 20.10.1982 - 2 StR 43/82 (https://dejure.org/1982,2020)
BGH, Entscheidung vom 20.10.1982 - 2 StR 43/82 (https://dejure.org/1982,2020)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 1982 - 2 StR 43/82 (https://dejure.org/1982,2020)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Anforderungen an die Rüge der Verletzung förmlichen und sachlichen Rechts - Voraussetzungen für ein Beweisverwertungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 85
  • StV 1983, 1
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 23.01.1963 - 2 StR 534/62

    Rechtmäßigkeit einer Beweisverwertung schriftlicher Mitteilungen zwischen einm

    Auszug aus BGH, 20.10.1982 - 2 StR 43/82
    Die abweichende Ansicht läßt sich (entgegen Herdegen a.a.O.) auch nicht aus der in BGHSt 18, 227 veröffentlichten Entscheidung des erkennenden Senats herleiten.

    Den einschlägigen Erwägungen in den Urteilsgründen (BGHSt 18, 227, 229).

  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 20.10.1982 - 2 StR 43/82
    Besonderheiten, die eine ausführlichere Begründung als die von der Strafkammer gegebenen Hinweise erfordert hätten (vgl. BGHSt 24, 268, 271 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71] mit Nachweisen; BGH, Urteil vom 3. August 1977 - 2 StR 252/77), sind nicht zu erkennen und auch von der Revision nicht aufgezeigt worden.
  • BGH, 28.03.1973 - 3 StR 385/72

    Entfallen des Beschlagnahmeverbots zugunsten einer zur Verweigerung des

    Auszug aus BGH, 20.10.1982 - 2 StR 43/82
    Vielmehr bleibt das im Wege zulässiger Beschlagnahme gewonnene Beweismittel auch verwertbar, nachdem der in der Vorschrift vorausgesetzte Tatverdacht entfallen ist (BGHSt 25, 168, 171 [BGH 28.03.1973 - 3 StR 385/72]; vgl. auch BGHSt 28, 122; Kleinknecht, StPO 35. Aufl. § 97 Rdn. 31; Laufhütte in KK, StPO § 97 Rdn. 8; Meyer in LR, StPO, 23. Aufl., § 97 Rdn. 64; Müller in KMR, 7. Aufl., StPO § 97 Rdn. 7 i.V.m. § 94 Vorbem. 25).
  • BGH, 03.08.1977 - 2 StR 252/77

    Anforderungen an die formellen Voraussetzungen einer Anordnung der

    Auszug aus BGH, 20.10.1982 - 2 StR 43/82
    Besonderheiten, die eine ausführlichere Begründung als die von der Strafkammer gegebenen Hinweise erfordert hätten (vgl. BGHSt 24, 268, 271 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71] mit Nachweisen; BGH, Urteil vom 3. August 1977 - 2 StR 252/77), sind nicht zu erkennen und auch von der Revision nicht aufgezeigt worden.
  • BGH, 30.08.1978 - 3 StR 255/78

    Verwertbarkeit tatsächlicher Erkenntnisse, die bei Überwachung des

    Auszug aus BGH, 20.10.1982 - 2 StR 43/82
    Vielmehr bleibt das im Wege zulässiger Beschlagnahme gewonnene Beweismittel auch verwertbar, nachdem der in der Vorschrift vorausgesetzte Tatverdacht entfallen ist (BGHSt 25, 168, 171 [BGH 28.03.1973 - 3 StR 385/72]; vgl. auch BGHSt 28, 122; Kleinknecht, StPO 35. Aufl. § 97 Rdn. 31; Laufhütte in KK, StPO § 97 Rdn. 8; Meyer in LR, StPO, 23. Aufl., § 97 Rdn. 64; Müller in KMR, 7. Aufl., StPO § 97 Rdn. 7 i.V.m. § 94 Vorbem. 25).
  • BGH, 15.04.1980 - 1 StR 107/80

    Anstiftung durch einen polizeilichen agent provocateur - Überredung sich auf ein

    Auszug aus BGH, 20.10.1982 - 2 StR 43/82
    Deshalb durfte die Polizei in der im Urteil dargeatellten Weise vorgehen (ständige Rechtsprechung, u.a. BGH JZ 1980, 536; BGH NStZ 1981, 70; BGH NJW 1981, 1626; BGH, Beschluß vom 23. Dezember 1981 - 2 StR 694/81).
  • BGH, 06.02.1981 - 2 StR 370/80

    Lockspitzel Rauschgiftgeschäft - Verfahrenshindernis, Rechtsstaatsprinzip, Art.

    Auszug aus BGH, 20.10.1982 - 2 StR 43/82
    Deshalb durfte die Polizei in der im Urteil dargeatellten Weise vorgehen (ständige Rechtsprechung, u.a. BGH JZ 1980, 536; BGH NStZ 1981, 70; BGH NJW 1981, 1626; BGH, Beschluß vom 23. Dezember 1981 - 2 StR 694/81).
  • BGH, 23.12.1981 - 2 StR 694/81

    Betäubungsmittelstrafrecht: Tatprovokation, Strafzumessung bei Regelbeispiel

    Auszug aus BGH, 20.10.1982 - 2 StR 43/82
    Deshalb durfte die Polizei in der im Urteil dargeatellten Weise vorgehen (ständige Rechtsprechung, u.a. BGH JZ 1980, 536; BGH NStZ 1981, 70; BGH NJW 1981, 1626; BGH, Beschluß vom 23. Dezember 1981 - 2 StR 694/81).
  • BGH, 05.10.1982 - 5 StR 466/82

    Vollständige Mitteilung in einer Revisionsbegründung hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 20.10.1982 - 2 StR 43/82
    Unter diesen Umständen ist es nicht zu beanstanden, wenn die Strafkammer eine andere Art der Vernehmung als die vor dem Prozeßgericht unter Gegenüberstellung mit dem Angeklagten als unzureichend angesehen hat (vgl. BGH, Urteil vom 5. Oktober 1982 - 5 StR 466/82).
  • BGH, 11.09.1980 - 4 StR 16/80

    Agent provocateur - Bekämpfung schwerer Kriminalität - Verstoß gegen

    Auszug aus BGH, 20.10.1982 - 2 StR 43/82
    Deshalb durfte die Polizei in der im Urteil dargeatellten Weise vorgehen (ständige Rechtsprechung, u.a. BGH JZ 1980, 536; BGH NStZ 1981, 70; BGH NJW 1981, 1626; BGH, Beschluß vom 23. Dezember 1981 - 2 StR 694/81).
  • BGH, 28.06.2001 - 1 StR 198/01

    Beschlagnahmeverbot; Verwertungsverbot; Recht auf konkrete und angemessene

    Zum Zeitpunkt der Beschlagnahme (vgl. BGHSt 25, 168; BGH NStZ 1983, 85; Senat, Beschluß vom 22. November 2000 - 1 StR 375/00) lagen keine konkreten Tatsachen vor, die wenigstens einen qualifizierten Teilnahmeverdacht hätten belegen können.
  • BGH, 22.11.2000 - 1 StR 375/00

    Verhandlungsfähigkeit; Freibeweis; Beschlagnahme (Beschlagnahmefreie

    Die Revision teilt auch nicht mit, ob der - gewichtige (BGH NJW 1973, 2035) - Beteiligungsverdacht gegen den früheren Verteidiger erst nach der Beschlagnahme beim Angeklagten entstanden ist (vgl. dazu einerseits BGHSt 18, 227, 228, 229; 25, 168, 169; BGH NStZ 1983, 85 und andererseits Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 97 Rdn. 20).
  • LG Fulda, 12.10.1999 - 2 Qs 51/99

    Rechtswidrigkeit eines Durchsuchungsbeschlusses bei Bestehen eines

    aa) Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Aufhebung des Beschlagnahmeverbots bei Teilnahmeverdacht oder bei Verdacht der Begünstigung, Strafvereitelung, Hehlerei wegen der abschließenden Regelung der §§ 138 a ff., 148 StPO für den Verteidiger während einer bestehenden Verteidigung nicht gilt (Schäfer, in: Löwe/Rosenberg, § 97 Rdnrn. 58 ff.) oder im Hinblick auf § 148 StPO zumindest gewichtige Anhaltspunkte einer Tatbeteiligung erforderlich, aber auch ausreichend sind (BGH, NJW 1973, 2035; NStZ 1983, 85; Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 97 Rdnr. 38; Nack, in: KKStPO, § 97 Rdnr. 33 m. Übersicht über den Streitstand), da vorliegend solche erheblichen Verdachtsmomente - wie bereits ausgeführt - nicht vorhanden sind.
  • OLG Köln, 11.11.2005 - 2 Ws 531/05

    Durchsuchung - Beschlagnahme beim Steuerberater

    Die Zulässigkeit der Beschlagnahme wird von dem Wegfall des auf Tatsachen gegründeten Verdachts der Beihilfe nicht tangiert; eine einmal zulässig erfolgte Beschlagnahme bleibt auch nach Abschluss der Ermittlungen zulässig (BGH NStZ 1983, 85; Meyer-Goßner, § 97 Rdnr. 47 m.w.N.).
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