Rechtsprechung
   BGH, 20.10.2008 - II ZR 211/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,968
BGH, 20.10.2008 - II ZR 211/07 (https://dejure.org/2008,968)
BGH, Entscheidung vom 20.10.2008 - II ZR 211/07 (https://dejure.org/2008,968)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 2008 - II ZR 211/07 (https://dejure.org/2008,968)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,968) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG § 64 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 2; EFZG § 3; HGB § 130a Abs. 1
    Schutzzweck der Insolvenzverschleppungshaftung erfasst nicht Uneinbringlichkeit der Entgeltfortzahlung

  • Wolters Kluwer

    Reichweite und Inhalt des Schutzzwecks der Insolvenzverschleppungshaftung; Schadensersatzanspruch wegen Uneinbringlichkeit eines Anspruchs auf Entgeltfortzahlung für die Zeit krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Schutzzweck der Insolvenzverschleppungshaftung

  • Betriebs-Berater

    Zum Schutzzweck der Insolvenzverschleppungshaftung

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 2; ; EFZG § 3; ; GmbHG § 64 Abs. 1; ; HGB § 130a Abs. 1; ; ZPO § 552a; ; ZPO § 543 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Haftung wegen Insolvenzverschleppung erfasst entgangene Entgeltfortzahlung eines Arbeitnehmers für die Zeit krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Haftung trotz verspäteten Insolvenzantrags

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zum Schutzzweck der Insolvenzverschleppungshaftung

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    § 823 Abs 2
    GmbHG § 64 Satz 1, Haftung wegen Insolvenzverschleppung gemäß § 15a Abs. 1 Satz 1 InsO, Insolvenzverfahrensverschleppung, Neugläubiger

  • rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)

    Keine Haftung des Geschäftsführers für Entgeltfortzahlungsansprüche bei Insolvenzverschleppung

  • koesterblog.com (Kurzinformation)

    Haftung wg Insolvenzverschleppung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 366
  • MDR 2009, 352
  • NZA 2009, 385 (Ls.)
  • WM 2009, 353
  • BB 2009, 337
  • BB 2009, 577
  • DB 2008, 388
  • DB 2009, 388
  • NZA-RR 2009, 148
  • NZG 2009, 280
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.02.2007 - II ZR 234/05

    Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers einer GmbH wegen

    Auszug aus BGH, 20.10.2008 - II ZR 211/07
    Für den vorliegenden Rechtsstreit nicht entscheidungserheblich ist die von dem Berufungsgericht (ZIP 2007, 2318) für klärungsbedürftig erachtete Rechtsfrage, ob der Arbeitnehmer einer GmbH oder einer GmbH & Co. KG i.S. des § 130 a Abs. 1 Satz 1 HGB, der nach Eintritt ihrer Insolvenzreife Einzelansprüche aus dem vor deren Eintritt begründeten Arbeitsverhältnis erwirbt, als Alt- oder als Neugläubiger i.S. der Rechtsprechung des erkennenden Senats zum Schadensersatz wegen Insolvenzverschleppung gemäß §§ 823 Abs. 2 BGB, 64 Abs. 1 GmbHG, 130 a Abs. 1 HGB zu qualifizieren ist (vgl. dazu BGHZ 126, 181 ; 164, 50, 60 ; 171, 46, 51 f. Tz. 13; Sen. Urt. v. 12. März 2007 - II ZR 315/05, ZIP 2007, 1060, 1062 Tz. 16).

    Wie der Senat in seiner neueren Rechtsprechung klargestellt hat, erfasst der Schutzzweck des § 64 Abs. 1 GmbHG ebenso wie derjenige des § 130 a Abs. 1 HGB - neben dem Quotenschaden der Altgläubiger - lediglich den Vertrauensschaden, der einem (Neu-)Gläubiger dadurch entsteht, dass er der (unerkannt) insolvenzreifen Gesellschaft Kredit gewährt oder eine sonstige Vorleistung an sie erbringt, der kein werthaltiger Gegenanspruch gegenübersteht (BGHZ 164, 50, 60 ; 171, 46, 51 f. Tz. 13).

  • BGH, 25.07.2005 - II ZR 390/03

    Umfang der Schadensersatzpflicht des GmbH-Geschäftsführers wegen

    Auszug aus BGH, 20.10.2008 - II ZR 211/07
    Für den vorliegenden Rechtsstreit nicht entscheidungserheblich ist die von dem Berufungsgericht (ZIP 2007, 2318) für klärungsbedürftig erachtete Rechtsfrage, ob der Arbeitnehmer einer GmbH oder einer GmbH & Co. KG i.S. des § 130 a Abs. 1 Satz 1 HGB, der nach Eintritt ihrer Insolvenzreife Einzelansprüche aus dem vor deren Eintritt begründeten Arbeitsverhältnis erwirbt, als Alt- oder als Neugläubiger i.S. der Rechtsprechung des erkennenden Senats zum Schadensersatz wegen Insolvenzverschleppung gemäß §§ 823 Abs. 2 BGB, 64 Abs. 1 GmbHG, 130 a Abs. 1 HGB zu qualifizieren ist (vgl. dazu BGHZ 126, 181 ; 164, 50, 60 ; 171, 46, 51 f. Tz. 13; Sen. Urt. v. 12. März 2007 - II ZR 315/05, ZIP 2007, 1060, 1062 Tz. 16).

    Wie der Senat in seiner neueren Rechtsprechung klargestellt hat, erfasst der Schutzzweck des § 64 Abs. 1 GmbHG ebenso wie derjenige des § 130 a Abs. 1 HGB - neben dem Quotenschaden der Altgläubiger - lediglich den Vertrauensschaden, der einem (Neu-)Gläubiger dadurch entsteht, dass er der (unerkannt) insolvenzreifen Gesellschaft Kredit gewährt oder eine sonstige Vorleistung an sie erbringt, der kein werthaltiger Gegenanspruch gegenübersteht (BGHZ 164, 50, 60 ; 171, 46, 51 f. Tz. 13).

  • OLG Hamburg, 31.07.2007 - 14 U 71/07
    Auszug aus BGH, 20.10.2008 - II ZR 211/07
    Für den vorliegenden Rechtsstreit nicht entscheidungserheblich ist die von dem Berufungsgericht (ZIP 2007, 2318) für klärungsbedürftig erachtete Rechtsfrage, ob der Arbeitnehmer einer GmbH oder einer GmbH & Co. KG i.S. des § 130 a Abs. 1 Satz 1 HGB, der nach Eintritt ihrer Insolvenzreife Einzelansprüche aus dem vor deren Eintritt begründeten Arbeitsverhältnis erwirbt, als Alt- oder als Neugläubiger i.S. der Rechtsprechung des erkennenden Senats zum Schadensersatz wegen Insolvenzverschleppung gemäß §§ 823 Abs. 2 BGB, 64 Abs. 1 GmbHG, 130 a Abs. 1 HGB zu qualifizieren ist (vgl. dazu BGHZ 126, 181 ; 164, 50, 60 ; 171, 46, 51 f. Tz. 13; Sen. Urt. v. 12. März 2007 - II ZR 315/05, ZIP 2007, 1060, 1062 Tz. 16).
  • BGH, 12.03.2007 - II ZR 315/05

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Konkursverschleppung

    Auszug aus BGH, 20.10.2008 - II ZR 211/07
    Für den vorliegenden Rechtsstreit nicht entscheidungserheblich ist die von dem Berufungsgericht (ZIP 2007, 2318) für klärungsbedürftig erachtete Rechtsfrage, ob der Arbeitnehmer einer GmbH oder einer GmbH & Co. KG i.S. des § 130 a Abs. 1 Satz 1 HGB, der nach Eintritt ihrer Insolvenzreife Einzelansprüche aus dem vor deren Eintritt begründeten Arbeitsverhältnis erwirbt, als Alt- oder als Neugläubiger i.S. der Rechtsprechung des erkennenden Senats zum Schadensersatz wegen Insolvenzverschleppung gemäß §§ 823 Abs. 2 BGB, 64 Abs. 1 GmbHG, 130 a Abs. 1 HGB zu qualifizieren ist (vgl. dazu BGHZ 126, 181 ; 164, 50, 60 ; 171, 46, 51 f. Tz. 13; Sen. Urt. v. 12. März 2007 - II ZR 315/05, ZIP 2007, 1060, 1062 Tz. 16).
  • BGH, 06.06.1994 - II ZR 292/91

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Verschulden bei Vertragsschluß; Aufgabe

    Auszug aus BGH, 20.10.2008 - II ZR 211/07
    Für den vorliegenden Rechtsstreit nicht entscheidungserheblich ist die von dem Berufungsgericht (ZIP 2007, 2318) für klärungsbedürftig erachtete Rechtsfrage, ob der Arbeitnehmer einer GmbH oder einer GmbH & Co. KG i.S. des § 130 a Abs. 1 Satz 1 HGB, der nach Eintritt ihrer Insolvenzreife Einzelansprüche aus dem vor deren Eintritt begründeten Arbeitsverhältnis erwirbt, als Alt- oder als Neugläubiger i.S. der Rechtsprechung des erkennenden Senats zum Schadensersatz wegen Insolvenzverschleppung gemäß §§ 823 Abs. 2 BGB, 64 Abs. 1 GmbHG, 130 a Abs. 1 HGB zu qualifizieren ist (vgl. dazu BGHZ 126, 181 ; 164, 50, 60 ; 171, 46, 51 f. Tz. 13; Sen. Urt. v. 12. März 2007 - II ZR 315/05, ZIP 2007, 1060, 1062 Tz. 16).
  • BGH, 27.04.2009 - II ZR 253/07

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen der Insolvenzverschleppungshaftung

    Der Schutzzweck der Norm des § 64 Abs. 1 GmbHG a.F. ( § 15 a Abs. 1 InsO n.F.), potentielle Neugläubiger davor zu bewahren, einer unerkannt insolvenzreifen Gesellschaft noch Kredit zu gewähren oder sonstige Vorleistungen an sie zu erbringen und dadurch einen Schaden zu erleiden (BGHZ 164, 50, 60 ; 171, 46 Tz. 13; Beschl. v. 20. Oktober 2008 - II ZR 211/07, ZIP 2009, 366 Tz. 3), umfasst auch den Ersatz solcher Kosten, die dem Neugläubiger wegen der Verfolgung seiner Zahlungsansprüche gegen die insolvenzreife Gesellschaft entstanden sind (vgl. OLG Celle, NZG 1999, 1160; OLG Jena, ZIP 2002, 631, 632; Schulze-Osterloh in Baumbach/Hueck, GmbHG 18. Aufl. § 64 Rdn. 96).
  • OLG Karlsruhe, 09.09.2020 - 6 U 109/19

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung der Insolvenzantragspflicht

    In der jüngeren Rechtsprechung fasst der Bundesgerichtshof diese Grundsätze dahin zusammen, der Schutzzweck etwa des § 64 Abs. 1 GmbHG oder § 130a Abs. 1 HGB - neben dem Quotenschaden der Altgläubiger - lediglich den Vertrauensschaden erfasst, der einem (Neu-)Gläubiger dadurch entsteht, dass er der (unerkannt) insolvenzreifen Gesellschaft Kredit gewährt oder eine sonstige Vorleistung an sie erbringt, der kein werthaltiger Gegenanspruch gegenübersteht (BGH, NZG 2009, 280 Rn. 3; NZI 2014, 25 Rn. 7) oder dass der vertragliche Neugläubiger infolge des Vertragsschlusses Aufwendungen erbracht hat (BGH, DStR 2015, 368 Rn. 14).

    Deliktsrechtliche Gläubiger sind keine Neugläubiger in diesem Sinn (vgl. nur BGHZ 164, 50, 60); entsprechendes gilt für Gläubiger gesetzlicher Ansprüche, die keinen Bezug zu Vorleistungen des Gläubigers haben (vgl. BGH, NZG 2009, 280 Rn. 3 zum Anspruch nach §§ 3, 4 EFZG).

  • BGH, 01.02.2010 - II ZR 209/08

    Zurückverweisung wegen eines schweren Verfahrensmangels durch das

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. nur BGHZ 164, 50, 60; BGHZ 171, 46 Tz. 13; Beschl. v. 20. Oktober 2008 - II ZR 211/07, ZIP 2009, 366 Tz. 3) soll der Rechtsverkehr durch die in § 99 Abs. 1 GenG a.F., § 64 Abs. 1 GmbHG a.F. (§ 15 a Abs. 1 InsO n.F.) normierte Pflicht der Organe zur Stellung des Insolvenzantrags davor bewahrt werden, einer insolvenzreifen Gesellschaft eine Vorleistung, insbesondere einen Geld- oder Sachkredit zu gewähren, ohne hierfür einen werthaltigen Gegenanspruch zu erlangen.
  • LAG Hessen, 10.05.2010 - 16 Sa 1581/09

    Schadenersatzanspruch gegen den Vorstand einer Aktiengesellschaft wegen

    Der Schadensersatzanspruch gegen den Vorstand einer Aktiengesellschaft wegen Insolvenzverschleppung ist auf Ersatz des Vertrauens-, nicht des Erfüllungsschadens gerichtet (BGH 20.10.2008 - II ZR 211/07, DB 2009, 388).

    Erstattungsfähig ist insoweit - neben dem Quotenschaden, der hier nicht geltend gemacht wird - lediglich der Vertrauensschaden (BGH 20. Oktober 2008-II ZR 211/07-DB 2009, 388, Randnummer 3; Landesarbeitsgericht Köln 26. Juli 2006-8 Sa 1660/05, NZA-RR 2007, 146, Randnummer 45).

    Der BGH hat in seinem Beschluss zu § 64 Abs. 1 GmbHG vom 20. Oktober 2008 (II ZR 211/07, Rn. 3) die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, die auf Gesetz beruht und keinen Bezug zu einer auf diesen Zeitraum entfallenden Vorleistung des Arbeitnehmers hat, nicht als erstattungsfähigen Schaden angesehen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht