Rechtsprechung
   BGH, 20.10.2011 - 2 StR 405/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3762
BGH, 20.10.2011 - 2 StR 405/11 (https://dejure.org/2011,3762)
BGH, Entscheidung vom 20.10.2011 - 2 StR 405/11 (https://dejure.org/2011,3762)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 2011 - 2 StR 405/11 (https://dejure.org/2011,3762)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,3762) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 341 Abs. 1 StPO; § 267 Abs. 4 Satz 4 StPO; § 275 Abs. 1 Satz 2 StPO
    Feststellung der rechtzeitigen Revisionseinlegung beim Einwurf in einen Gerichtsbriefkasten (Zugang der Revisionsbegründung; Ergänzung der Urteilsgründe)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 267 Abs 4 S 1 StPO, § 267 Abs 4 S 4 StPO, § 275 Abs 1 S 2 StPO, § 341 Abs 1 StPO
    Strafverfahren: Wahrung der Revisionseinlegungsfrist durch Einwurf in den Gerichtsbriefkasten; Ergänzung der Urteilsgründe

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen der Feststellung der Wahrung der Rechtsmittelfrist bzgl. Ergänzung der Urteilsgründe

  • rewis.io

    Strafverfahren: Wahrung der Revisionseinlegungsfrist durch Einwurf in den Gerichtsbriefkasten; Ergänzung der Urteilsgründe

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren: Wahrung der Revisionseinlegungsfrist durch Einwurf in den Gerichtsbriefkasten; Ergänzung der Urteilsgründe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267 Abs. 4 S. 1, 4; StPO § 275 Abs. 1 S. 2
    Rechtsfolgen der Feststellung der Wahrung der Rechtsmittelfrist bzgl. Ergänzung der Urteilsgründe

  • datenbank.nwb.de

    Strafverfahren: Wahrung der Revisionseinlegungsfrist durch Einwurf in den Gerichtsbriefkasten; Ergänzung der Urteilsgründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Fristgemäße Rechtsmitteleinlegung schon durch Einwurf

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 118
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.05.1999 - 3 StR 200/99

    Fristeinhaltung bei Einlegung eines Rechtsmittelschriftsatzes, dessen Betreff und

    Auszug aus BGH, 20.10.2011 - 2 StR 405/11
    § 341 Abs. 1 StPO stellt nur auf den Eingang bei dem Gericht ab und nicht auf den bei der zuständigen Abteilung (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 1999 - 3 StR 200/99, BGHR StPO § 341 Wirksamkeit 1).
  • BGH, 10.09.2008 - 2 StR 134/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Auszug aus BGH, 20.10.2011 - 2 StR 405/11
    Die Frist für die Ergänzung der Urteilsgründe beginnt hier somit selbstverständlich in diesem Fall, sobald die Akten nach der Feststellung des Nichtvorliegens eines Abkürzungsgrundes gemäß § 267 Abs. 4 Satz 1 StPO bei dem für die Ergänzung zuständigen Gericht eingehen (vgl. Senat, Beschluss vom 10. September 2008 - 2 StR 134/08, BGHSt 52, 345, 352 ff.).
  • BGH, 12.06.2008 - 5 StR 114/08

    Unwirksame Revisionsrücknahme durch den ehemaligen Pflichtverteidiger (wirksame

    Auszug aus BGH, 20.10.2011 - 2 StR 405/11
    Insoweit besteht eine Regelungslücke im Gesetz, die durch analoge Anwendung des § 267 Abs. 4 Satz 4 StPO zu schließen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2008 - 5 StR 114/08, BGHR StPO § 267 Abs. 4 Ergänzung 2).
  • BGH, 06.07.2016 - 4 StR 253/16

    Zustellung des Urteils an die Staatsanwaltschaft (Zustellungszeitpunkt: Eingang

    Vielmehr war für die Staatsanwaltschaft auch ohne weiteres ersichtlich, dass die Übersendung "gem. § 347 StPO' infolge des Fehlens nicht nur ihrer Revisionsanträge und -begründung, sondern auch der der Nebenkläger, auf einem Irrtum des Vorsitzenden beruhen musste, und sie auch nicht nur der Erledigung der von der Staatsanwaltschaft am 17. Dezember 2015 erbetenen Rücksendung von Beiakten diente (Bd. V Bl. 207 und 219 d.A.; zur entsprechenden Verfügung des Vorsitzenden: Bd. V Bl. 219 R d.A.) (c) Nicht anders als bei einem Eingang bei Gericht (vgl. hierzu etwa BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 2 StR 405/11, NStZ-RR 2012, 118 mwN) kommt es auch bei einer Zustellung an die Staatsanwaltschaft gemäß § 41 StPO allein auf den Eingang bei der Behörde, nicht aber auf den bei der zuständigen Abteilung oder gar dem das Verfahren bearbeitenden Staatsanwalt an.
  • BGH, 25.10.2012 - 5 StR 512/12

    Rechtsfehlerhafte Abkürzung der Urteilsgründe trotz fristgemäß eingelegter

    Auf die Tatsache, dass das Telefax danach nicht zu den Akten gelangt ist, kommt es nicht an, weil § 341 Abs. 1 StPO nur auf den Eingang bei dem Gericht abstellt und nicht auf den bei der zuständigen Abteilung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 1999 - 3 StR 200/99, BGHR StPO § 341 Wirksamkeit 1, und vom 20. Oktober 2011 - 2 StR 405/11, NStZ-RR 2012, 118).

    In der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist zwar anerkannt, dass in besonders gelagerten, der Wiedereinsetzung ähnlichen Fällen in entsprechender Anwendung des § 267 Abs. 4 Satz 4 StPO die Urteilsgründe ergänzt werden können, wenn das Landgericht bei Abfassung des abgekürzten Urteils bei der ihm vorliegenden Aktenlage ohne weiteres von der Anwendbarkeit des § 267 Abs. 4 Satz 1 StPO ausgehen durfte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Juni 2008 - 5 StR 114/08, BGHR StPO § 267 Abs. 4 Ergänzung 2, und vom 20. Oktober 2011 - 2 StR 405/11, NStZ-RR 2012, 118; Meyer-Goßner, aaO, § 267 Rn. 30).

  • BayObLG, 23.07.2020 - 201 ObOWi 881/20

    Zweifel an Fristwahrung für Rechtsbeschwerdeeinlegung per Telefax

    Auf die Tatsache, dass das Telefax an die Zivilabteilung des Amtsgerichts gerichtet war, kommt es nicht an, weil § 341 Abs. 1 StPO i.V.m. § 80 Abs. 3 Satz 3 OWiG nur auf den Eingang bei dem Gericht abstellt und nicht auf den bei der zuständigen Abteilung (vgl. BGH, Beschluss vom 19.05.1999 - 3 StR 200/99 und 20.10.2011 - 2 StR 405/11, jew. bei juris).
  • KG, 15.09.2022 - 121 Ss 118/22

    Nachträgliche Ergänzung der Gründe eines Strafurteils

    bb) Darüber hinaus wird eine Ergänzung der Urteilsgründe, auch wenn diese den inneren Bereich des Gerichts bereits verlassen haben, von der aktuellen Rechtsprechung in analoger Anwendung des § 267 Absatz 4 Satz 4 StPO für zulässig erachtet, wenn das Gericht trotz rechtzeitiger Einlegung des Rechtsmittels nach Aktenlage von der Anwendbarkeit des § 267 Absatz 4 Satz 1 StPO, also von der Rechtskraft des Urteils ausgehen durfte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2011 - 2 StR 405/11 -, 25. Oktober 2012 - 5 StR 512/12 - und 4. Oktober 2017 - 3 StR 397/17 -, jeweils bei juris; Kuckein/Bartel in Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 8. Auflage, § 267 Rz. 39; Wenske in Münchener Kommentar zur Strafprozessordnung, § 267 Rz. 476; anders noch BayObLG a.a.O.).
  • KG, 15.09.2022 - 3 Ss 52/22

    Nachträgliche Ergänzung der Gründe eines Strafurteils

    bb) Darüber hinaus wird eine Ergänzung der Urteilsgründe, auch wenn diese den inneren Bereich des Gerichts bereits verlassen haben, von der aktuellen Rechtsprechung in analoger Anwendung des § 267 Absatz 4 Satz 4 StPO für zulässig erachtet, wenn das Gericht trotz rechtzeitiger Einlegung des Rechtsmittels nach Aktenlage von der Anwendbarkeit des § 267 Absatz 4 Satz 1 StPO, also von der Rechtskraft des Urteils ausgehen durfte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2011 - 2 StR 405/11 -, 25. Oktober 2012 - 5 StR 512/12 - und 4. Oktober 2017 - 3 StR 397/17 -, jeweils bei juris; Kuckein/Bartel in Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 8. Auflage, § 267 Rz. 39; Wenske in Münchener Kommentar zur Strafprozessordnung, § 267 Rz. 476; anders noch BayObLG a.a.O.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht