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   BGH, 20.10.2011 - 2 StR 288/11   

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https://dejure.org/2011,3856
BGH, 20.10.2011 - 2 StR 288/11 (https://dejure.org/2011,3856)
BGH, Entscheidung vom 20.10.2011 - 2 StR 288/11 (https://dejure.org/2011,3856)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 2011 - 2 StR 288/11 (https://dejure.org/2011,3856)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 66 Abs 1 Nr 3 StGB vom 27.12.2003, § 66 StGB vom 22.12.2010, Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 104 Abs 1 GG
    Anordnung der Sicherungsverwahrung im Übergangsfall: Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nach Weitergeltungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts; Betäubungsmitteldelikt als ausreichend schwere Straftat

  • Wolters Kluwer

    Ansehung von künftig zu erwartenden Betäubungsmitteldelikte eines einzelnen Täters als sich auf den kriminellen Hang im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB a.F. StGB beziehende, schwere Straftaten

  • rewis.io

    Anordnung der Sicherungsverwahrung im Übergangsfall: Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nach Weitergeltungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts; Betäubungsmitteldelikt als ausreichend schwere Straftat

  • ra.de
  • rewis.io

    Anordnung der Sicherungsverwahrung im Übergangsfall: Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nach Weitergeltungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts; Betäubungsmitteldelikt als ausreichend schwere Straftat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB a.F. § 66 Abs. 1 Nr. 3
    Ansehung von künftig zu erwartenden Betäubungsmitteldelikte eines einzelnen Täters als sich auf den kriminellen Hang im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB a.F. StGB beziehende, schwere Straftaten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.07.2011 - 2 StR 184/11

    Grenzen der Sicherungverwahrung (verfassungskonforme Änderung; drohende Taten aus

    Auszug aus BGH, 20.10.2011 - 2 StR 288/11
    Insoweit gilt in der Übergangszeit ein gegenüber der bisherigen Rechtsanwendung strengerer Verhältnismäßigkeitsmaßstab (Senat, Urteil vom 7. Juli 2011 - 2 StR 184/11; BGH, Urteil vom 7. Juli 2011 - 5 StR 192/11; Beschluss vom 4. August 2011 - 3 StR 235/11).

    Das reicht aber, soweit jedenfalls keine besonderen Umstände hinzutreten, die den Betäubungsmittelhandel im Einzelfall konkret gefährlich erscheinen lassen, nicht aus, diese Delikte schweren Gewalttaten gleichzustellen, bei denen die nach der Verfassung besonders geschützten Rechtsgüter des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit der Tatopfer (Art. 2 Abs. 2 GG) gefährdet sind (Senat, Beschluss vom 7. Juli 2011 - 2 StR 184/11; vgl. auch BGH, Beschluss vom 11. August 2011 - 4 StR 279/11).

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus BGH, 20.10.2011 - 2 StR 288/11
    In materieller Hinsicht erweist sich die Anordnung der Sicherungsverwahrung jedoch nach Maßgabe der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2365/09 u.a. - Rn. 172, NJW 2011, 1931, 1946), welche die Strafkammer bei Erlass der angefochtenen Entscheidung noch nicht berücksichtigen konnte, als nicht mehr verhältnismäßig.

    Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 (aaO) ist die Vorschrift des § 66 StGB verfassungswidrig und gilt nur vorläufig bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber weiter.

  • BGH, 07.07.2011 - 5 StR 192/11

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Strafmilderung; selbst verschuldete

    Auszug aus BGH, 20.10.2011 - 2 StR 288/11
    Insoweit gilt in der Übergangszeit ein gegenüber der bisherigen Rechtsanwendung strengerer Verhältnismäßigkeitsmaßstab (Senat, Urteil vom 7. Juli 2011 - 2 StR 184/11; BGH, Urteil vom 7. Juli 2011 - 5 StR 192/11; Beschluss vom 4. August 2011 - 3 StR 235/11).
  • BGH, 11.08.2011 - 4 StR 279/11

    Aufhebung einer verfassungswidrigen Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 20.10.2011 - 2 StR 288/11
    Das reicht aber, soweit jedenfalls keine besonderen Umstände hinzutreten, die den Betäubungsmittelhandel im Einzelfall konkret gefährlich erscheinen lassen, nicht aus, diese Delikte schweren Gewalttaten gleichzustellen, bei denen die nach der Verfassung besonders geschützten Rechtsgüter des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit der Tatopfer (Art. 2 Abs. 2 GG) gefährdet sind (Senat, Beschluss vom 7. Juli 2011 - 2 StR 184/11; vgl. auch BGH, Beschluss vom 11. August 2011 - 4 StR 279/11).
  • BGH, 04.08.2011 - 3 StR 235/11

    Sicherungsverwahrung (regelmäßig keine Anordnung gegen sehr jungen Angeklagten);

    Auszug aus BGH, 20.10.2011 - 2 StR 288/11
    Insoweit gilt in der Übergangszeit ein gegenüber der bisherigen Rechtsanwendung strengerer Verhältnismäßigkeitsmaßstab (Senat, Urteil vom 7. Juli 2011 - 2 StR 184/11; BGH, Urteil vom 7. Juli 2011 - 5 StR 192/11; Beschluss vom 4. August 2011 - 3 StR 235/11).
  • BGH, 25.08.1992 - 1 StR 362/92

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit des Erwerbs von Cannabisharz (Haschisch)

    Auszug aus BGH, 20.10.2011 - 2 StR 288/11
    Durch Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, auch in nicht geringer Menge, wird zwar das Rechtsgut der Volksgesundheit verletzt oder gefährdet (vgl. BGHSt 38, 339, 342 f.).
  • BGH, 01.09.2009 - 3 StR 349/09

    Vikariierung; Vorwegvollzug; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 20.10.2011 - 2 StR 288/11
    Denn eine Anordnung über die Vollstreckungsreihenfolge von Strafe und Maßregel nach § 67 Abs. 2 S. 2 StGB könnte nicht mehr getroffen werden, weil sich der nach der Rechtsprechung zulässige Vorwegvollzug durch die vom Angeklagten erlittene Untersuchungshaft bereits erledigt hat (vgl. auch BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 5 StR 551/08; Beschluss vom 1. September 2009 - 3 StR 349/09).
  • BGH, 10.12.2008 - 5 StR 551/08

    Anordnung des Vorwegvollzugs der Maßregel (Maßgeblichkeit der

    Auszug aus BGH, 20.10.2011 - 2 StR 288/11
    Denn eine Anordnung über die Vollstreckungsreihenfolge von Strafe und Maßregel nach § 67 Abs. 2 S. 2 StGB könnte nicht mehr getroffen werden, weil sich der nach der Rechtsprechung zulässige Vorwegvollzug durch die vom Angeklagten erlittene Untersuchungshaft bereits erledigt hat (vgl. auch BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 5 StR 551/08; Beschluss vom 1. September 2009 - 3 StR 349/09).
  • BGH, 07.12.2023 - 5 StR 168/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Gerichtliche

    Die gegenteiligen Entscheidungen des 2. Strafsenats (BGH, Urteil vom 7. Juli 2011 - 2 StR 184/11, NStZ 2012, 32; Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 2 StR 288/11, BGHR StGB § 66 Weitergeltung 1), wonach das (einfache) Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge als Prognosetat für die Anordnung der Sicherungsverwahrung nicht ausreichen soll (vgl. auch Fischer, StGB, 70. Aufl., § 66 Rn. 61; Körner/Patzak/Volkmer/Fabricius, 10. Aufl., BtMG § 35 Rn. 580), stehen nicht entgegen.
  • BGH, 28.03.2012 - 2 StR 592/11

    Übernahme von Urteilsbestandteilen zu den persönlichen Verhältnissen des

    Gemessen daran ist die Verhältnismäßigkeit in der Regel nur gewahrt, wenn eine Gefahr schwerer Gewalt- oder Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Betroffenen abzuleiten ist (vgl. Senat, Urteil vom 7. Juli 2011 - 2 StR 184/11, NStZ 2012, 32; Urteil vom 19. Oktober 2011 - 2 StR 305/11, StV 2012, 213, 214; Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 2 StR 288/11).
  • OLG Hamm, 06.09.2018 - 3 Ws 308/18

    Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Fortdauer der Sicherungsverwahrung

    Anders kann dies sein, wenn besondere Umstände hinzutreten, die den Betäubungsmittelhandel im Einzelfall konkret gefährlich erscheinen lassen (BGH, Urteil vom 7. Juli 2011 - 2 StR 184/11, NStZ 2012, 32; Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 2 StR 288/11, juris).
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