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   BGH, 20.10.2011 - 4 StR 344/11   

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https://dejure.org/2011,4691
BGH, 20.10.2011 - 4 StR 344/11 (https://dejure.org/2011,4691)
BGH, Entscheidung vom 20.10.2011 - 4 StR 344/11 (https://dejure.org/2011,4691)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 344/11 (https://dejure.org/2011,4691)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 306 Abs. 1 Fall 2 StGB; § 22 StGB; § 303 StGB
    Brandstiftung (teilweise Zerstörung eines zu gewerblichen Zwecken genutzten Gebäudes); Zerstörung von Bauwerken; Sachbeschädigung

  • lexetius.com

    StGB § 306 Abs. 1 Fall 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 306 Abs 1 Alt 2 StGB
    Brandstiftung: Teilweise Zerstörung eines zu gewerblichen Zwecken genutzten Gebäudes

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Unbrauchbarmachung eines wesentlichen Teils eines Gebäudes als Voraussetzung für eine teilweise Zerstörung eines zu gewerblichen Zwecken genutzten Gebäudes im Zusammenhang mit vorsätzlicher Brandstiftung

  • rewis.io

    Brandstiftung: Teilweise Zerstörung eines zu gewerblichen Zwecken genutzten Gebäudes

  • ra.de
  • rewis.io

    Brandstiftung: Teilweise Zerstörung eines zu gewerblichen Zwecken genutzten Gebäudes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 306 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2
    Unbrauchbarmachung eines wesentlichen Teils eines Gebäudes als Voraussetzung für eine teilweise Zerstörung eines zu gewerblichen Zwecken genutzten Gebäudes im Zusammenhang mit vorsätzlicher Brandstiftung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Brandstiftung und die teilweise Zerstörung eines gewerblich genutzten Gebäudes

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Zur Brandstiftung in einem gewerblich genutzten Gebäude

  • juraexamen.info (Kurzinformation und Leitsatz)

    Einschränkende Auslegung des § 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB erforderlich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Brandstiftung gem. § 306 StGB

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Brandstiftung

Besprechungen u.ä. (3)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Teilweises Zerstören von Gebäuden durch eine Brandlegung (Prof. Dr. Michael Heghmanns; ZJS 2012, 553)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    "Teilweise Zerstörung durch Brandlegung" bei gewerblichen Zwecken dienenden Gebäuden

  • strafrechtsblogger.de (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Brandstiftung durch teilweise Zerstörung eines Gebäudes gemäß § 306 Abs. 1 StGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 57, 50
  • NJW 2012, 693
  • NStZ 2012, 215
  • NZM 2012, 129
  • NJ 2012, 302
  • StV 2012, 469
  • JR 2012, 308
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.09.2002 - 4 StR 165/02

    Vollendete schwere Brandstiftung (Tatbestandsalternative "teilweises Zerstören"

    Auszug aus BGH, 20.10.2011 - 4 StR 344/11
    Sie liegt wie im Fall der teilweisen Zerstörung eines Wohngebäudes regelmäßig erst dann vor, wenn das Gebäude für eine nicht unbeträchtliche Zeit wenigstens für einzelne seiner Zweckbestimmungen oder wenn ein für die ganze Sache zwecknötiger Teil unbrauchbar gemacht wird, ferner dann, wenn einzelne Bestandteile des Gebäudes, die für einen selbständigen Gebrauch bestimmt oder eingerichtet sind, wie etwa eine einzelne Abteilung des Gebäudes, gänzlich vernichtet werden (im Anschluss an Senatsurteil vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14).

    Danach ist ein Gebäude im Sinne der §§ 306 Abs. 1, 306a Abs. 1, 2 StGB teilweise zerstört, wenn es für eine nicht unbeträchtliche Zeit wenigstens für einzelne seiner Zweckbestimmungen unbrauchbar gemacht, wenn ein für die ganze Sache zwecknötiger Teil unbrauchbar wird oder wenn einzelne Bestandteile der Sache, die für einen selbständigen Gebrauch bestimmt oder eingerichtet sind, gänzlich vernichtet werden (Senatsurteil vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14, 20 zu § 306a StGB m. Anm. Radtke, NStZ 2003, 432; LK-StGB/Wolff, 12. Aufl., § 306 Rn. 13 f.; SSW-StGB/Wolters § 306 Rn. 14).

  • BGH, 20.04.1988 - 3 StR 138/88

    Unterlassen der Festsetzung der Tagessatzhöhe im tatrichterlichen Urteil

    Auszug aus BGH, 20.10.2011 - 4 StR 344/11
    Dies ist auch dann erforderlich, wenn aus einer Geldstrafe und Freiheitsstrafen eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet wird (BGH, Beschluss vom 20. April 1988 - 3 StR 138/88, BGHR StGB § 54 Abs. 3 Tagessatzhöhe 2).
  • BGH, 06.05.2008 - 4 StR 20/08

    Schwere Brandstiftung (teilweises Zerstören durch Brandlegung bei einem

    Auszug aus BGH, 20.10.2011 - 4 StR 344/11
    Die teilweise Zerstörung etwa eines Mehrfamilienhauses hat der Bundesgerichtshof daher nicht schon dann angenommen, wenn Mobiliar zerstört wird, sondern erst dann, wenn eine zu Wohnzwecken bestimmte "Untereinheit" wegen der Brandlegungsfolgen aus der Sicht eines "verständigen" Wohnungsinhabers für eine beträchtliche Zeitspanne nicht mehr benutzbar ist (Senatsbeschluss vom 6. Mai 2008 - 4 StR 20/08, NStZ 2008, 519, Tz. 2; Beschluss vom 10. Januar 2007 - 5 StR 401/06, NStZ 2007, 270, Tz. 11).
  • BGH, 05.12.2001 - 3 StR 422/01

    Besonders schwere Brandstiftung; Inbrandsetzen eines zur Wohnung von Menschen

    Auszug aus BGH, 20.10.2011 - 4 StR 344/11
    Dabei kann sich die länger andauernde Unbenutzbarkeit auch aus einer starken Verrußung ergeben (BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2001 - 3 StR 422/01, StV 2002, 145).
  • BGH, 10.01.2007 - 5 StR 401/06

    Vollendung bei der schweren Brandstiftung (ein zur Wohnung von Menschen dienendes

    Auszug aus BGH, 20.10.2011 - 4 StR 344/11
    Die teilweise Zerstörung etwa eines Mehrfamilienhauses hat der Bundesgerichtshof daher nicht schon dann angenommen, wenn Mobiliar zerstört wird, sondern erst dann, wenn eine zu Wohnzwecken bestimmte "Untereinheit" wegen der Brandlegungsfolgen aus der Sicht eines "verständigen" Wohnungsinhabers für eine beträchtliche Zeitspanne nicht mehr benutzbar ist (Senatsbeschluss vom 6. Mai 2008 - 4 StR 20/08, NStZ 2008, 519, Tz. 2; Beschluss vom 10. Januar 2007 - 5 StR 401/06, NStZ 2007, 270, Tz. 11).
  • BGH, 06.03.2013 - 1 StR 578/12

    Brandstiftung (Vorsatz; Versuch: unmittelbares Ansetzen); schwere Brandstiftung

    Eine teilweise Zerstörung, bei der es sich um eine solche von Gewicht handeln muss (BGH, Urteile vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14, 20 und vom 17. November 2010 - 2 StR 399/10, BGHSt 56, 94, 96 Rn. 9; BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 344/11, BGHSt 57, 50, 51 f. Rn. 7 mwN), ist gegeben, wenn einzelne wesentliche Teile eines Objekts, die seiner tatbestandlich geschützten Zweckbestimmung entsprechen, unbrauchbar geworden sind oder eine von mehreren tatbestandlich geschützten Zweckbestimmungen brandbedingt aufgehoben ist (BGH, aaO, BGHSt 57, 50, 51 f. Rn. 7 mwN).

    Ob ein Zerstörungserfolg vorliegt, muss der Tatrichter nach den Umständen des einzelnen Falles unter Berücksichtigung der konkreten Nutzungszwecke bei wertender Betrachtung beurteilen (BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 344/11, BGHSt 57, 50, 52 Rn. 8).

    Zwar können erhebliche Verrußungen in einem Tatobjekt grundsätzlich genügen, um einen Taterfolg in Gestalt der teilweisen Zerstörung durch Brandlegung anzunehmen (BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2001 - 3 StR 422/01, StV 2002, 145; BGH, Urteil vom 17. November 2010 - 2 StR 399/10, BGHSt 56, 94, 95 Rn. 8; BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 344/11, BGHSt 57, 50, 52 Rn. 7 aE).

  • BGH, 18.11.2020 - 4 StR 35/20

    Wohnungseinbruchdiebstahl (falscher Schlüssel: bei dem Berechtigten in

    Eine teilweise Zerstörung ist gegeben, wenn einzelne wesentliche Teile eines Objekts, die seiner tatbestandlich geschützten Zweckbestimmung entsprechen, unbrauchbar geworden sind oder eine von mehreren tatbestandlich geschützten Zweckbestimmungen brandbedingt aufgehoben ist (BGH, Urteil vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14; Beschlüsse vom 20. Oktober 2011 ? 4 StR 344/11, BGHSt 57, 50, 51 f.; vom 14. Januar 2014 ? 1 StR 628/13, NJW 2014, 1123, 1124; vom 16. August 2017 - 4 StR 320/17).
  • BGH, 24.08.2021 - 3 StR 247/21

    Teilweise Zerstören eines der Wohnung von Menschen dienenden Gebäudes bei

    Die Unbrauchbarkeit einer Untereinheit ist vielmehr für die Frage von Belang, ob die Beeinträchtigungen von solchem Gewicht sind, dass ein teilweises Zerstören des Gebäudes vorliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 344/11, BGHSt 57, 50 Rn. 7; Urteil vom 17. November 2010 - 2 StR 399/10, BGHSt 56, 94 Rn. 9).
  • BGH, 14.01.2014 - 1 StR 628/13

    Schwere Brandstiftung (Begriff der teilweisen Zerstörung eines Wohngebäudes durch

    Eine teilweise Zerstörung, bei der es sich um eine solche von Gewicht handeln muss (BGH, Urteile vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14, 20 und vom 17. November 2010 - 2 StR 399/10, BGHSt 56, 94, 96 Rn. 9; BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 344/11, BGHSt 57, 50, 51 f. Rn. 7 und vom 6. März 2013 - 1 StR 578/12, StV 2013, 632, 634 mwN), ist gegeben, wenn einzelne wesentliche Teile eines Objekts, die seiner tatbestandlich geschützten Zweckbestimmung entsprechen, unbrauchbar geworden sind oder eine von mehreren tatbestandlich geschützten Zweckbestimmungen brandbedingt aufgehoben ist (BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 344/11, BGHSt 57, 50, 51 f. Rn. 7 und vom 6. März 2013 - 1 StR 578/12, StV 2013, 632, 634 mwN).

    Ob ein Zerstörungserfolg vorliegt, muss der Tatrichter nach den Umständen des einzelnen Falles unter Berücksichtigung der konkreten Nutzungszwecke bei wertender Betrachtung beurteilen (BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 344/11, BGHSt 57, 50, 52 Rn. 8; vom 6. März 2013 - 1 StR 578/12, StV 2013, 632, 634).

    Zwar können erhebliche Verrußungen in einem Tatobjekt grundsätzlich genügen, um einen Taterfolg in Gestalt der teilweisen Zerstörung durch Brandlegung anzunehmen (BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2001 - 3 StR 422/01, StV 2002, 145; BGH, Urteil vom 17. November 2010 - 2 StR 399/10, BGHSt 56, 94, 95 Rn. 8; BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 344/11, BGHSt 57, 50, 52 Rn. 7 aE; vom 6. März 2013 - 1 StR 578/12, StV 2013, 632, 634).

  • BGH, 21.01.2020 - 3 StR 392/19

    Teilweise Zerstörung eines Gebäudes durch Brandlegung bei Unbrauchbarkeit für

    Zum anderen liegt eine teilweise Zerstörung auch dann vor, wenn ein wesentlicher, funktionell selbständiger Teil des Gebäudes nicht mehr bestimmungsgemäß nutzbar ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 344/11, BGHSt 57, 50 Rn. 7 f.; vom 5. September 2017 - 3 StR 362/17, juris Rn. 27).
  • BGH, 16.08.2017 - 4 StR 320/17

    Brandstiftung (Begriff der teilweisen Zerstörung; Vorliegen eines minderschweren

    Eine teilweise Zerstörung, bei der es sich um eine solche von Gewicht handeln muss (BGH, Urteile vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14, 20, und vom 17. November 2010 - 2 StR 399/10, BGHSt 56, 94, 96 zu § 306a Abs. 2, § 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB: Verrußung von Kellerräumen in einem Wohnblock) ist gegeben, wenn einzelne wesentliche Teile eines Objekts, die seiner tatbestandlich geschützten Zweckbestimmung entsprechen, unbrauchbar geworden sind oder eine von mehreren tatbestandlich geschützten Zweckbestimmungen brandbedingt aufgehoben ist (BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 344/11, BGHSt 57, 50, 51 f., und vom 14. Januar 2014 - 1 StR 628/13, NJW 2014, 1123, 1124).
  • BGH, 05.09.2017 - 3 StR 362/17

    Teilweise Zerstörung eines Gebäudes durch Inbrandsetzen (für das ganze Objekt

    Ein Gebäude ist im Sinne des § 306a Abs. 1 StGB teilweise zerstört, wenn für eine nicht nur unerhebliche Zeit ein für das ganze Objekt zwecknötiger Teil oder dieses wenigstens für einzelne seiner wesentlichen Zweckbestimmungen unbrauchbar wird oder wenn einzelne seiner Bestandteile, die für einen selbständigen Gebrauch bestimmt oder eingerichtet sind, vernichtet werden (vgl. BGH, Urteil vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14, 20; Beschlüsse vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 344/11, BGHSt 57, 50, 51 f.; vom 6. März 2013 - 1 StR 578/12, NStZ 2014, 647, 648; vom 16. August 2017 - 4 StR 320/17, juris Rn. 9).
  • BGH, 26.04.2018 - 4 StR 624/17

    Brandstiftung (teilweise Zerstörung eines Gebäudes)

    aa) Ein Gebäude ist teilweise zerstört, wenn es für eine nicht unbeträchtliche Zeit wenigstens für einzelne seiner Zweckbestimmungen unbrauchbar gemacht wird, wenn ein für die ganze Sache zwecknötiger Teil unbrauchbar wird oder wenn einzelne Bestandteile der Sache, die für einen selbständigen Gebrauch bestimmt oder eingerichtet sind, gänzlich vernichtet werden (BGH, Urteil vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14, 20; Beschlüsse vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 344/11, BGHSt 57, 50, 51 f.; vom 16. August 2017 - 4 StR 320/17, StraFo 2017, 474; vom 5. September 2017 - 3 StR 362/17, Rn. 24; LK/Wolff, StGB, 12. Aufl., § 306 Rn. 13; MüKo-StGB/Radtke, 2. Aufl., § 306 Rn. 56).

    Ob ein Zerstörungserfolg vorliegt, muss der Tatrichter nach den Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung der konkreten Nutzungszwecke beurteilen (BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 344/11, BGHSt 57, 50, 52; vom 14. Januar 2014 - 1 StR 628/13, NJW 2014, 1123, 1124).

  • OLG Bamberg, 15.04.2014 - 3 Ss 56/14

    Revision, Sachrüge, Berufung, Urteilsaufhebung, Zurückverweisung,

    Ist die Bestimmung unterblieben, ist das Verfahren in der Regel zur Nachholung an die Vorinstanz zurückzuverweisen; einer Aufhebung der Gesamtstrafe oder der Anzahl der Tagessätze der einbezogenen Geldstrafe bedarf es nicht (Anschluss u.a. an BGHSt 30, 93; 34, 90; 57, 50 und BayObLG NStZ 1985, 502 = VRS 69, 433).

    Die Nachprüfung des Urteils aufgrund der statthaften und auch im Übrigen zulässigen Revision hat mit Ausnahme der vom Landgericht entgegen § 40 Abs. 2 StGB unterlassenen, jedoch auch im Falle des § 53 Abs. 2 Satz 1 StGB nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung (BGHSt 30, 93; 34, 90; 57, 50; BGH, Beschlüsse vom 11.12.1980 - 4StR 653/80 = VRS 60 [1981], 192, vom 09.03.1993 - 4 StR 68/93 [bei Nack], vom 13.02.1992 4 StR 549/91 [bei Nack], vom 11.08.2004 - 2 StR 224/04 [bei juris] und vom 08.08.2007 - 2 StR 316/07 [bei juris]; vgl. auch BayObLG …

  • BGH, 09.10.2018 - 4 StR 322/18

    Vorwegvollzug eines Teils der erkannten Gesamtfreiheitsstrafe vor der Maßregel

    Eine solche Festsetzung ist auch dann erforderlich, wenn - wie hier - aus einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet wird (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 344/11).
  • BGH, 16.12.2014 - 1 StR 509/14

    Nachholung einer versehentlich unterbliebenen Festsetzung der Höhe eines

  • BGH, 07.02.2012 - 5 StR 13/12

    Unbegründete Revision; Rücknahme der Revision (Kosten)

  • LG Bonn, 17.08.2020 - 21 KLs 27/19
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