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   BGH, 20.10.2015 - X ZR 149/12   

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https://dejure.org/2015,43673
BGH, 20.10.2015 - X ZR 149/12 (https://dejure.org/2015,43673)
BGH, Entscheidung vom 20.10.2015 - X ZR 149/12 (https://dejure.org/2015,43673)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 2015 - X ZR 149/12 (https://dejure.org/2015,43673)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 PatG, § 63 Abs 2 S 1 PatG
    Rechte an einem Patent: Prüfungsumfang bei geltend gemachten Ansprüchen auf Übertragung eines Streitpatents wegen widerrechtlicher Entnahme, auf Einräumung einer Mitberechtigung und/oder Benennung als Miterfinder - Kfz-Stahlbauteil

  • IWW

    § 8 Satz 1 und 2 PatG, § 63 Abs. 2 Satz 1 PatG, § 7 Abs. 2 PatG, § 8 PatG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung der widerrechtlichen Entnahme einer zum Patent angemeldeten Lehre; Einräumung einer Mitberechtigung an einem Patent und Anspruch auf Nennung als (Mit-)Erfinder; ZinkThermodiffusionsverfahren zum (Oberflächen-)Korrosionsschutz von Bauteilen aus hochfestem ...

  • rewis.io

    Rechte an einem Patent: Prüfungsumfang bei geltend gemachten Ansprüchen auf Übertragung eines Streitpatents wegen widerrechtlicher Entnahme, auf Einräumung einer Mitberechtigung und/oder Benennung als Miterfinder - Kfz-Stahlbauteil

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 8 Abs. 2 S. 1; PatG § 63 Abs. 2 S. 1

  • rechtsportal.de

    PatG § 8 ; PatG § 63 Abs. 2 S. 18
    Geltendmachung der widerrechtlichen Entnahme einer zum Patent angemeldeten Lehre; Einräumung einer Mitberechtigung an einem Patent und Anspruch auf Nennung als (Mit-)Erfinder; ZinkThermodiffusionsverfahren zum (Oberflächen-)Korrosionsschutz von Bauteilen aus hochfestem ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vindikationsanspruch auch bei schöpferischem Anteil an Gegenstand

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Kfz-Stahlbauteil

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vindikationsanspruch auch bei schöpferischem Anteil an Gegenstand

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 340
  • GRUR 2016, 265
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.05.2011 - X ZR 53/08

    Atemgasdrucksteuerung

    Auszug aus BGH, 20.10.2015 - X ZR 149/12
    Bei seinen Ausführungen zur Bestimmung des im Streitpatent unter Schutz gestellten Gegenstands geht das Berufungsgericht, auch soweit hierfür Entscheidungen des Senats zitiert werden, die zur Frage des schöpferischen Beitrags ergangen sind (BGH, Urteil vom 17. Mai 2011 - X ZR 53/08, GRUR 2011, 903 Rn. 16 - Atemgasdrucksteuerung), zwar von zutreffenden Obersätzen aus.

    Eine Leistung kommt nur dann nicht mehr als schöpferischer Beitrag in Betracht, wenn er nach Modifikation der Patentansprüche außerhalb des patentrechtlich geschützten Gegenstands liegt und deshalb eine Miterfinderschaft an diesem nicht mehr begründen kann (BGH GRUR 2011, 903 Rn. 16 - Atemgasdrucksteuerung).

    Für die Bewertung, ob in der Nutzbarmachung eines im Stand der Technik bekannten Elements im Rahmen einer Erfindung ein schöpferischer Beitrag gesehen werden kann, kommt es auf dessen Stellenwert innerhalb der Erfindung und die Art und den technischen Sinngehalt seines Einsatzes im Rahmen der Problemlösung durch die technische Lehre in ihrer Gesamtheit an (vgl. BGH GRUR 2011, 903 Rn. 21 - Atemgasdrucksteuerung).

  • BGH, 11.11.1980 - X ZR 58/79

    Spinnturbine II

    Auszug aus BGH, 20.10.2015 - X ZR 149/12
    Ob eine widerrechtliche Entnahme vorliegt, lässt sich in der dafür vorzunehmenden Gesamtschau zuverlässig nur auf der Grundlage festgestellter Übereinstimmungen zwischen der als entnommen geltend gemachten und der angemeldeten Lehre beurteilen (Weiterführung von BGH, Urteil vom 11. November 1980, X ZR 58/79, BGHZ 78, 358 ff. - Spinnturbine II und Urteil vom 17. Januar 1995, X ZR 130/93, Mitt. 1996, 16, 18 - Gummielastische Masse I).

    a) Ob ein Berechtigter nach § 8 Satz 1 und 2 PatG die Übertragung eines Patents oder die Einräumung einer Mitberechtigung daran verlangen kann und ob ein Anspruch auf Nennung als (Mit-)Erfinder nach § 63 Abs. 2 Satz 1 PatG besteht, erfordert einen prüfenden Vergleich der zum Patent angemeldeten Lehre mit derjenigen, deren widerrechtliche Entnahme geltend gemacht wird (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 1980 - X ZR 58/79, BGHZ 78, 358 ff. - Spinnturbine II).

  • BGH, 17.01.1995 - X ZR 130/93

    Ansprüche des Arbeitgebers wegen widerrechtlicher Entnahme einer

    Auszug aus BGH, 20.10.2015 - X ZR 149/12
    Ob eine widerrechtliche Entnahme vorliegt, lässt sich in der dafür vorzunehmenden Gesamtschau zuverlässig nur auf der Grundlage festgestellter Übereinstimmungen zwischen der als entnommen geltend gemachten und der angemeldeten Lehre beurteilen (Weiterführung von BGH, Urteil vom 11. November 1980, X ZR 58/79, BGHZ 78, 358 ff. - Spinnturbine II und Urteil vom 17. Januar 1995, X ZR 130/93, Mitt. 1996, 16, 18 - Gummielastische Masse I).

    Das gilt schon deshalb, weil dem Vindikationsanspruch auch derjenige ausgesetzt ist, der keine vollständige und eventuell für sich allein schutzfähige Erfindung, aber einen wesentlichen Beitrag zu dem von ihm angemeldeten oder für ihn geschützten Gegenstand entnommen hat, sofern das Entnommene einen erfinderischen Beitrag, einen schöpferischen Anteil oder eine qualifizierte Mitwirkung an dem Gegenstand der Anmeldung oder des erteilten Schutzrechts darstellt (BGH, Urteil vom 17. Januar 1995 - X ZR 130/93, Mitt. 1996, 16, 18 - Gummielastische Masse I).

  • BGH, 01.08.2006 - X ZR 114/03

    Restschadstoffentfernung

    Auszug aus BGH, 20.10.2015 - X ZR 149/12
    Mit seiner Annahme, Patentanspruch 1 erfasse nur die Verwendung solcher hochfester Struktur- oder Sicherheitsbauteile eines Kraftfahrzeugs, die im Crashfall einen gezielten Faltenwurf ausbilden sollen, hat das Berufungsgericht Patentanspruch 1 unter seinen Wortsinn ausgelegt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 1. August 2006 - X ZR 114/03, GRUR 2006, 962, 965 - Restschadstoffentfernung, insoweit nicht in BGHZ 169, 30 abgedruckt).
  • BGH, 31.03.2009 - X ZR 95/05

    Straßenbaumaschine

    Auszug aus BGH, 20.10.2015 - X ZR 149/12
    Der Auslegung des Streitpatents durch das Berufungsgericht, die im Vindikationsprozess wie im Verletzungsprozess (vgl. dazu BGH, Urteil vom 31. März 2009 - X ZR 95/05, BGHZ 180, 215 Rn. 16 mwN - Straßenbaumaschine) der uneingeschränkten rechtlichen Nachprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt, kann nicht beigetreten werden.
  • BGH, 14.02.2017 - X ZR 64/15

    Arbeitnehmererfindung: Schriftformerfordernis für die Erfindungsmeldung;

    Ob ein Kanalrohrsystem als solches im Stand der Technik bereits bekannt war oder ob die Schlauchinnenfolie für sich betrachtet patentfähig wäre, ist, wie das Berufungsgericht ebenfalls zutreffend ausgeführt hat, schon deshalb unerheblich, weil der Beitrag eines Miterfinders auch dann zu einer Mitberechtigung führen kann, wenn er für sich gesehen nicht die Patentfähigkeit begründen könnte (vgl. nur Urteil vom 20. Oktober 2015 - X ZR 149/12, GRUR 2016, 265 Rn. 22 - Kfz-Stahlbauteil).
  • BGH, 26.07.2022 - X ZR 1/21

    Anspruch des Berechtigten auf Übertragung eines Patents wegen widerrechtlicher

    Dafür ist in erster Linie zu untersuchen, inwieweit beide Lehren übereinstimmen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 20. Oktober 2015 - X ZR 149/12, GRUR 2016, 265 Rn. 22 - Kfz-Stahlbauteil; Urteil vom 4. August 2020 - X ZR 38/19, GRUR 2020, 1186 Rn. 41 - Mitralklappenprothese).

    Dafür ist in erster Linie zu untersuchen, inwieweit beide Lehren übereinstimmen (BGH, Urteil vom 20. Oktober 2015 - X ZR 149/12, GRUR 2016, 265 Rn. 22 - Kfz-Stahlbauteil; Urteil vom 4. August 2020 - X ZR 38/19, GRUR 2020, 1186 Rn. 41 - Mitralklappenprothese).

    b) Der Auslegung des Streitpatents durch das Berufungsgericht, die auch im Vindikationsprozess der uneingeschränkten rechtlichen Nachprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt (BGH GRUR 2016, 265 Rn. 19 - Kfz-Stahlbauteil), kann nicht beigetreten werden.

  • BGH, 04.08.2020 - X ZR 38/19

    Mitralklappenprothese

    Ob und gegebenenfalls inwieweit eine widerrechtliche Entnahme vorliegt, lässt sich in der dafür vorzunehmenden Gesamtschau zuverlässig nur auf der Grundlage festgestellter Übereinstimmungen zwischen der als entnommen geltend gemachten und der angemeldeten Lehre beurteilen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 20. Oktober 2015 - X ZR 149/12, GRUR 2016, 265 Rn. 22 - Kfz-Stahlbauteil).

    Ob und gegebenenfalls inwieweit eine widerrechtliche Entnahme vorliegt, lässt sich in der dafür vorzunehmenden Gesamtschau zuverlässig nur auf der Grundlage festgestellter Übereinstimmungen zwischen der als entnommen geltend gemachten und der angemeldeten Lehre beurteilen (BGH, Urteil vom 20. Oktober 2015 - X ZR 149/12, GRUR 2016, 265 Rn. 22 - Kfz-Stahlbauteil).

  • OLG Karlsruhe, 13.04.2018 - 6 U 161/16

    Rohrleitungsprüfung - Übertragung ausländischer Arbeitnehmererfindungs- und

    Der so benannte Beitrag ist darauf zu prüfen, ob er zur Lösung der Aufgabe beigetragen hat, ohne dass der Beitrag gerade den entscheidenden Teil der Erfindung betreffen müsste, solange es sich nicht um einen Beitrag handelt, der den Gesamterfolg nicht maßgeblich beeinflusst hat (BGH, Urteil vom 20. Oktober 2015 - X ZR 149/12, GRUR 2016, 265 Rn. 22 - Kfz-Stahlbauteil; BGH, Urteil vom 17. Januar 1995 - X ZR 130/93, NJW-RR 1995, 696 - juris-Rn. 43 - gummielastische Masse).
  • LG Düsseldorf, 12.05.2022 - 4a O 37/20

    Messrolle

    Dafür ist in erster Linie zu untersuchen, inwieweit beide Lehren übereinstimmen, wozu eine Gesamtschau vorzunehmen ist (BGH, GRUR 2016, 265 Rn. 22 - Kfz-Stahlbauteil).

    Eine Leistung kommt nur dann nicht mehr als schöpferischer Beitrag in Betracht, wenn sie nach Modifikation der Patentansprüche außerhalb des patentrechtlich geschützten Gegenstandes liegt und deshalb eine Miterfinderschaft an diesem nicht mehr begründen kann (BGH, GRUR 2016, 265, 268 - Kfz-Stahlbauteil; GRUR 2011, 903 - Atemgasdrucksteuerung).

    Dem Vindikationsanspruch ist auch derjenige ausgesetzt, der keine vollständige und eventuell für sich allein schutzfähige Erfindung, aber einen wesentlichen Beitrag zu dem von ihm angemeldeten oder für ihn geschützten Gegenstand entnommen hat, sofern das Entnommene einen erfinderischen Beitrag, einen schöpferischen Anteil oder eine qualifizierte Mitwirkung an dem Gegenstand der Anmeldung oder des erteilten Schutzrechts darstellt (BGH, GRUR 2016, 265 Rn. 22 - Kfz-Stahlbauteil; BGH, NJW-RR 1995, 696, 698 - Gummielastische Masse I).

  • LG Düsseldorf, 19.12.2017 - 4b O 28/15

    Katheterballonbeschichtungsverfahren

    (BGH Urteil vom 20.10.2015, Az. X ZR 149/12 - Kfz-Stahlbauteil).

    Ein Vindikationsanspruch besteht aber auch dann, wenn keine vollständige und eventuell für sich allein schutzfähige Erfindung getätigt wurde, der Berechtigte aber einen wesentlichen Beitrag zu dem angemeldeten oder geschützten Gegenstand geleistet hat, sofern der Beitrag einen erfinderischen Beitrag, einen schöpferischen Anteil oder eine qualifizierte Mitwirkung an dem Gegenstand der Anmeldung oder des erteilten Schutzrechts darstellt (vgl. BGH Urteil vom 20.10.2015, Az. X ZR 149/12 - Kfz-Stahlbauteil).

    Auch derjenige ist einem Vindikationsanspruch ausgesetzt, der keine vollständige und eventuell für sich allein schutzfähige Erfindung, aber einen wesentlichen Beitrag zu dem von ihm angemeldeten oder für ihn geschützten Gegenstand entnommen hat, sofern das Entnommene einen erfinderischen Beitrag, einen schöpferischen Anteil oder eine qualifizierte Mitwirkung an dem Gegenstand der Anmeldung oder des erteilten Schutzrechts darstellt (vgl. BGH, Mitt. 2016, 122 - Kfz-Stahlbauteil; Mitt. 1996, 16 - Gummielastische Masse I; GRUR 1981, 186 - Spinnturbine II).

  • LG München I, 26.10.2022 - 21 O 7127/20

    Anspruch auf Einräumung einer Mitberechtigung an einer Patentanmeldung bei

    Ein Anspruch auf Vollvindikation besteht nur bei Wesensgleichheit (vgl. BGH GRUR 2016, 265, Rn. 22 - Kfz-Stahlbauteil; Werner, GRUR-Prax 2019, 149).

    b) Für die eine Mitberechtigung begründende Miterfinderschaft reicht indes bereits ein eigenständiger schöpferischer Beitrag aus, der nicht unbedingt selbständig erfinderisch sein muss, sog. qualifizierte Mitwirkung (BGH GRUR 2011, 903 Rn. 14 - Atemgasdrucksteuerung; GRUR 2016, 265, Rn. 22 - Kfz-Stahlbauteil).

    Von schöpferischer Förderung einer Erfindung kann nicht erst und nur dann die Rede sein, wenn sie in die endgültige Fassung der Ansprüche Eingang gefunden hat, sondern dafür kann ausreichen, wenn damit auf dem Wege zur endgültigen Gestalt der Erfindung beigetragen wurde (BGH GRUR 2016, 265, Rn. 31 - Kfz-Stahlbauteil mit Verweis auf BGH GRUR 2011, 903, Rn. 16 - Atemgasdrucksteuerung).

  • LG München I, 17.04.2019 - 21 O 2247/17

    Verhältnis von Vindikations- und Nichtigkeitsklage

    Das lässt sich in der dafür vorzunehmenden Gesamtschau zuverlässig nur auf der Grundlage festgestellter Übereinstimmungen zwischen der als entnommen geltend gemachten und der angemeldeten Lehre beurteilen (GRUR 2016, 265 Rn. 22 - Kfz-Stahlbauteil zu § 8 PatG).

    Von schöpferischer Förderung einer Erfindung kann nicht erst und nur dann die Rede sein, wenn sie in die endgültige Fassung der Ansprüche Eingang gefunden hat, sondern dafür kann ausreichen, wenn damit auf dem Wege zur endgültigen Gestalt der Erfindung beigetragen wurde (BGH GRUR 2016, 265 Rn. 31 - KfzStahlbauteil mit Verweis auf BGH GRUR 2011, 903 Rn. 16 - Atemgasdrucksteuerung).

  • OLG Düsseldorf, 03.05.2018 - 2 U 79/16

    Begriff der Arbeitnehmererfindung

    Eine Leistung kommt nur dann nicht mehr als schöpferischer Beitrag in Betracht, wenn sie nach Modifikation der Patentansprüche außerhalb des patentrechtlich geschützten Gegenstandes liegt und deshalb eine Miterfinderschaft an diesem nicht mehr begründen kann (BGH, GRUR 2016, 265, 268 - Kfz-Stahlbauteil; GRUR 2011, 903 - Atemgasdrucksteuerung).
  • LG München I, 22.02.2018 - 7 O 4209/17

    Vindikation einer Patentanmeldung

    Ob eine widerrechtliche Entnahme vorliegt, lässt sich in der dafür vorzunehmenden Gesamtschau zuverlässig nur auf der Grundlage festgestellter Übereinstimmungen zwischen der als entnommen geltend gemachten und der angemeldeten Lehre beurteilen (BHG, Urteil vom 20.12.2015, X ZR 149/12 - Kfz-Stahlbauteil).
  • OLG München, 20.05.2021 - 6 U 2408/17

    Voraussetzungen der widerrechtlichen Entnahme

  • OLG Düsseldorf, 09.03.2017 - 2 U 42/16
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2017 - 2 U 42/16
  • LG München I, 14.04.2016 - 7 O 4170/15

    Anspruch auf Einräumung einer Mitinhaberschaft an Europäischen Patentanmeldungen

  • LG München I, 02.06.2016 - 7 O 19987/15

    Abtretungsanspruch ist unabhängig von der Patentfähigkeit

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