Rechtsprechung
   BGH, 20.10.2016 - AK 53/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,39208
BGH, 20.10.2016 - AK 53/16 (https://dejure.org/2016,39208)
BGH, Entscheidung vom 20.10.2016 - AK 53/16 (https://dejure.org/2016,39208)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 2016 - AK 53/16 (https://dejure.org/2016,39208)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,39208) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 112 StPO; § 121 StPO; § 122 StPO; § 129a StGB; §129b StGB
    Prüfungsgegenstand im Haftprüfungsverfahren (vorgelegter Haftbefehl; geschilderter Lebenssachverhalt; rechtliche Würdigung; Verkündung des erweiterten Haftbefehls); dringender Tatverdacht der Beteiligung an einer außereuropäischen terroristischen Vereinigung (Islamischer ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    §§ 211, ... 212 StGB, §§ 239a, 239b StGB, § 89a Abs. 1, 2 Nr. 1 und 2 StGB, § 270 StPO, § 122 Abs. 1 StPO, § 114a, § 115 Abs. 2 StPO, § 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 2 Variante 2 StGB, § 129a Abs. 1 Satz 2 StGB, § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 112 Abs. 3 StPO, § 116 StPO, § 121 Abs. 1 StPO, § 121 Abs. 1 Variante 3 StPO, § 121 Abs. 3 Satz 2 StPO, § 120 Abs. 1 Nr. 6 GVG, § 121 Abs. 1 Varianten 1 und 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Fortdauer der Untersuchungshaft aufgrund einer Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 112 Abs. 2 Nr. 2
    Fortdauer der Untersuchungshaft aufgrund einer Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.07.2016 - AK 41/16

    Haftprüfungsverfahren (Prüfungsgegenstand; kein Vollzug des Haftbefehls bei

    Auszug aus BGH, 20.10.2016 - AK 53/16
    Zwar ist nur der nach § 122 Abs. 1 StPO vorgelegte Haftbefehl Gegenstand der Haftprüfung (vgl. KK/Schultheis, StPO, 7. Aufl., § 121 Rn. 24) und damit grundsätzlich auch ausschließlich der darin gegenüber dem Angeklagten erhobene Vorwurf (BGH, Beschluss vom 28. Juli 2016 - AK 41/16, juris Rn. 9).
  • BGH, 06.10.2016 - AK 52/16

    Fortdauer der Untersuchungshaft aufgrund der Mitgliedschaft in einer

    Auszug aus BGH, 20.10.2016 - AK 53/16
    Auf die Handlungen des Angeklagten ist deutsches Strafrecht anwendbar: Dies folgt unmittelbar aus § 129b Abs. 1 Satz 2 Variante 2 StGB, weil der Beschuldigte Deutscher ist (vgl. zum Strafanwendungsrecht nach § 129a Abs. 1 Satz 2 StGB nunmehr auch BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2016 - AK 52/16, juris).
  • OLG Hamburg, 24.06.2003 - 2 Ws 164/03

    Beteiligung von Schöffen an einem richterlichen Beschluss über die Haftfortdauer;

    Auszug aus BGH, 20.10.2016 - AK 53/16
    Dadurch wurde dem Zweck der Anhörungsvorschriften (§ 114a, § 115 Abs. 2 StPO) genügt, so dass die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der eine Erweiterung des Haftbefehls im Haftprüfungsverfahren nur berücksichtigt werden kann, wenn dieser erweiternde Beschluss wiederum ordnungsgemäß verkündet wurde (Beschluss vom 20. September 2001 - 2 BvR 1144/01, NStZ 2002, 157, 158), einer Einbeziehung der im Haftfortdauerbeschluss vom 19. September 2016 genannten tatsächlichen Anhaltspunkte in die nunmehr vom Senat vorzunehmende Haftprüfung nicht entgegensteht (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 24. Juni 2003 - 2 Ws 164/03, NStZ-RR 2003, 346, 347; KKSchultheis aaO, § 121 Rn. 25).
  • BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1144/01

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 iVm Art 104 Abs 1 S 1 durch

    Auszug aus BGH, 20.10.2016 - AK 53/16
    Dadurch wurde dem Zweck der Anhörungsvorschriften (§ 114a, § 115 Abs. 2 StPO) genügt, so dass die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der eine Erweiterung des Haftbefehls im Haftprüfungsverfahren nur berücksichtigt werden kann, wenn dieser erweiternde Beschluss wiederum ordnungsgemäß verkündet wurde (Beschluss vom 20. September 2001 - 2 BvR 1144/01, NStZ 2002, 157, 158), einer Einbeziehung der im Haftfortdauerbeschluss vom 19. September 2016 genannten tatsächlichen Anhaltspunkte in die nunmehr vom Senat vorzunehmende Haftprüfung nicht entgegensteht (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 24. Juni 2003 - 2 Ws 164/03, NStZ-RR 2003, 346, 347; KKSchultheis aaO, § 121 Rn. 25).
  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 537/14

    Konkurrenzen bei Organisationsdelikten (kriminelle/terroristische Vereinigung;

    Auszug aus BGH, 20.10.2016 - AK 53/16
    Ob er durch seine Handlungen gegebenenfalls weitere Strafvorschriften verletzt hat - Verstöße gegen das WaffG und das KrWaffKontrG hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf nach "§ 154a Abs. 1 StPO' ausgeschieden - und welche Auswirkungen dies auf die Strafbarkeit wegen der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung haben kann (zur konkurrenzrechtlichen Beurteilung von Handlungen, die mitgliedschaftliche Beteiligungsakte an einer terroristischen Vereinigung darstellen und zugleich den Tatbestand einer anderen Strafvorschrift erfüllen vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, BGHSt 60, 308, 311 ff.), kann offen bleiben, weil schon der Verdacht der Mitgliedschaft im IS die Haftfortdauer trägt.
  • BGH, 09.02.2021 - AK 3/21

    Gründung und der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung als

    Das Haftprüfungsgericht ist aber an einer anderen rechtlichen Würdigung der im Haftbefehl geschilderten prozessualen Tat - auch auf verdichteter Tatsachengrundlage (s. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2016 - AK 53/16, juris Rn. 8) - nicht gehindert (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - AK 63/17, NStZ-RR 2018, 53, 54).
  • BGH, 03.09.2020 - AK 27/20

    Dringender Tatverdacht wegen Gründung einer terroristischen Vereinigung (Gründer;

    Das Haftprüfungsgericht ist aber an einer anderen rechtlichen Würdigung der im Haftbefehl geschilderten prozessualen Tat - auch auf verdichteter Tatsachengrundlage (s. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2016 - AK 53/16, juris Rn. 8) - nicht gehindert (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - AK 63/17, NStZ-RR 2018, 53, 54).
  • BGH, 20.04.2021 - AK 30/21

    Strafbare Beteiligung an Aktivitäten des Islamischen Staates: Voraussetzungen

    Soweit die Anklageschrift der Angeschuldigten einen weiteren Fall der Inbesitznahme von Wohnraum und damit ein weiteres Kriegsverbrechen nach § 9 Abs. 1 VStGB in Tateinheit mit mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung zur Last legt (Fall III. 6. der Anklageschrift; Inbesitznahme einer Wohnung in der Ortschaft D.     im Zeitraum September 2014 bis Januar 2015), hat dieser Tatvorwurf im Rahmen der vom Senat zu treffenden Haftfortdauerentscheidung außer Betracht zu bleiben, weil er nicht Gegenstand des Haftbefehls ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2017 - AK 63/17, NStZ-RR 2018, 53, 54; vom 20. Oktober 2016 - AK 53/16, juris Rn. 6 ff.; KK-StPO/Schultheis, 8. Aufl., § 121 Rn. 24).
  • BGH, 06.12.2017 - AK 63/17

    Überprüfung der Fortdauer von Untersuchungshaft: Gegenstand der Prüfung;

    Diese Beschränkung bezieht sich auf den geschilderten Lebenssachverhalt, aus dem sich die dem Beschuldigten angelastete prozessuale Tat ergibt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juli 2016 - AK 41/16, juris Rn. 8 f.; vom 20. Oktober 2016 - AK 53/16, juris Rn. 8; vom 11. Januar 2017 - AK 67/16, juris Rn. 22).
  • BGH, 06.12.2017 - AK 64/17

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung;

    Der dem Angeschuldigten mit der Anklageschrift angelastete erneute Anschluss an diese terroristische Vereinigung nach vorausgegangener Beendigung der ersten Mitgliedschaft umschreibt einen weiteren Lebenssachverhalt, der vom vorgelegten Haftbefehl nicht umfasst ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juli 2016 - AK 41/16, juris Rn. 8 f.; vom 20. Oktober 2016 - AK 53/16, juris Rn. 8; vom 11. Januar 2017 - AK 67/16, juris Rn. 22; BeckOK StPO/Krauß, § 122 Rn. 6; KK-Schultheis, StPO, 7. Aufl., § 121 Rn. 24a).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht