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   BGH, 20.10.2020 - X ZR 7/20   

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https://dejure.org/2020,42302
BGH, 20.10.2020 - X ZR 7/20 (https://dejure.org/2020,42302)
BGH, Entscheidung vom 20.10.2020 - X ZR 7/20 (https://dejure.org/2020,42302)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 2020 - X ZR 7/20 (https://dejure.org/2020,42302)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 528 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 516 Abs. 1 BGB, § 1804 Satz 1 BGB, § 226 BGB, § 528 BGB, § 516 BGB, § 528 Abs. 1 BGB, § 519 Abs. 1 BGB, § 563 Abs. 3 ZPO, § 818 Abs. 3 BGB, § 818 Abs. 4, § 819 BGB

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 516 Abs. 1, 528 Abs. 1 S. 1
    Dingliches Wohnungsrecht als Zuwendung aus dem Vermögen des Wohnungsberechtigten

  • Wolters Kluwer

    Darstellen des Verzichts auf ein dingliches Wohnungsrecht als Zuwendung aus dem Vermögen des Wohnungsberechtigten bei Hinderung an der Ausübung des Rechts dauerhaft im Zeitpunkt des Verzichts; Ersatz des Werts einer Schenkung wegen Verarmung

  • rewis.io

    Schenkung: Verzicht des Wohnungsberechtigten auf ein Wohnungsrecht bei Vorliegen eines dauerhaften Ausübungshindernisses

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 516 Abs. 1 ; BGB § 528 Abs. 1 S. 1
    Darstellen des Verzichts auf ein dingliches Wohnungsrecht als Zuwendung aus dem Vermögen des Wohnungsberechtigten bei Hinderung an der Ausübung des Rechts dauerhaft im Zeitpunkt des Verzichts; Ersatz des Werts einer Schenkung wegen Verarmung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch ein Verzicht auf ein nicht genutztes Wohnungsrecht ist eine Schenkung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verzicht auf Wohnungsrecht stellt eine Schenkung dar!

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Verzicht auf Wohnungsrecht als Schenkung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verzicht auf ein dingliches Wohnungsrecht als Zuwendung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verzicht auf Wohnungsrecht als Schenkung auch bei Unmöglichkeit der Ausübung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 227, 188
  • MDR 2021, 223
  • NZM 2021, 728
  • FamRZ 2021, 556
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 07.11.2006 - X ZR 184/04

    Voraussetzungen der Rückforderung einer Schenkung wegen Notbedarfs; Pfändbarkeit

    Auszug aus BGH, 20.10.2020 - X ZR 7/20
    Voraussetzung ist lediglich, dass der Notbedarf nach Abschluss des Schenkungsvertrags entstanden ist (BGH, Urteil vom 7. November 2006 - X ZR 184/04, BGHZ 169, 320 Rn. 18).

    Vor Abschluss des Schenkungsvertrags kann ein Anspruch des Schenkers gegen den Beschenkten nicht bestehen (BGH, Urteil vom 7. November 2006 - X ZR 184/04, BGHZ 169, 320 Rn. 18).

    Hingegen kommt es nicht darauf an, wann der Beklagten die durch den Verzicht auf das Wohnungsrecht und dessen Löschung eingetretene Wertsteigerung zugeflossen ist (BGHZ 169, 320 Rn. 19).

  • BGH, 26.10.1999 - X ZR 69/97

    Eintritt der Bedürftigkeit des Schenkers

    Auszug aus BGH, 20.10.2020 - X ZR 7/20
    Außerdem kann der Berechtigte dann, wenn das Wohnungsrecht Dritten nicht zur Ausübung überlassen werden darf, einer anderweitigen Nutzung der Wohnung, etwa einer Vermietung durch den Eigentümer an Dritte, grundsätzlich widersprechen (BGH, Urteil vom 26. Oktober 1999 - X ZR 69/97, NJW 2000, 728, 730 [zu II 2 b, insoweit in BGHZ 143, 51 nicht abgedruckt]).

    Dieser Wert spiegelt sich regelmäßig in der Erhöhung des Verkehrswerts des Grundstücks bei Wegfall des Wohnungsrechts, da nur der sich hieraus ergebende Wertzuwachs dem Beschenkten zugutekommt (BGH, Urteil vom 17. April 2018 - X ZR 65/17, BGHZ 218, 227 Rn. 13; BGH, Urteil vom 26. Oktober 1999 - X ZR 69/97, NJW 2000, 728, 730).

  • BGH, 13.07.2012 - V ZR 206/11

    Bereicherungsanspruch des Wohnungsberechtigten bei eigenmächtiger Vermietung der

    Auszug aus BGH, 20.10.2020 - X ZR 7/20
    Ein nur in der Person des Berechtigten liegendes Ausübungshindernis führt hingegen nicht generell zum Erlöschen des Rechts, selbst wenn das Hindernis auf Dauer besteht, etwa deshalb, weil der Berechtigte in ein Pflegeheim aufgenommen wird und nicht damit zu rechnen ist, dass er in die Wohnung zurückkehren kann (BGH, Urteil vom 19. Januar 2007 - V ZR 163/06, NJW 2007, 1884 Rn. 13; Urteil vom 13. Juli 2012 - V ZR 206/11, NJW 2012, 3572 Rn. 6).

    Beide können die aufgrund einer unberechtigten Vermietung erzielten Mieteinnahmen aber grundsätzlich nicht vom jeweils anderen Teil herausverlangen, weil ihnen insoweit keine Nutzungsbefugnis zusteht (BGH, Urteil vom 13. Juli 2012 - V ZR 206/11, NJW 2012, 3572 Rn. 9 ff.).

  • BGH, 19.01.2007 - V ZR 163/06

    Rechtsfolgen der Verhinderung des Wohnungsberechtigten an der Ausübung des

    Auszug aus BGH, 20.10.2020 - X ZR 7/20
    Ein nur in der Person des Berechtigten liegendes Ausübungshindernis führt hingegen nicht generell zum Erlöschen des Rechts, selbst wenn das Hindernis auf Dauer besteht, etwa deshalb, weil der Berechtigte in ein Pflegeheim aufgenommen wird und nicht damit zu rechnen ist, dass er in die Wohnung zurückkehren kann (BGH, Urteil vom 19. Januar 2007 - V ZR 163/06, NJW 2007, 1884 Rn. 13; Urteil vom 13. Juli 2012 - V ZR 206/11, NJW 2012, 3572 Rn. 6).

    Deshalb besteht grundsätzlich auch kein Grund dafür, dass der Umzug des Berechtigten in ein Pflegeheim zu einer wirtschaftlichen Besserstellung des Eigentümers führt (BGH, Urteil vom 19. Januar 2007 - V ZR 163/06, NJW 2007, 1884 Rn. 23; Urteil vom 9. Januar 2009 - V ZR 168/07, NJW 2009, 1348 Rn. 17).

  • BGH, 25.01.2012 - XII ZB 479/11

    Betreuung: Verzicht des Betreuers auf ein zu Gunsten des Betreuten bestelltes

    Auszug aus BGH, 20.10.2020 - X ZR 7/20
    ee) Aus der vom Berufungsgericht herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 25. Januar 2012 - XII ZB 479/11, NJW 2012, 1956) ergibt sich nichts Abweichendes.

    Einen solchen Nachteil hat der Bundesgerichtshof im dort zugrundeliegenden Fall verneint, weil dem Wohnungsrecht, an dessen Ausübung der Betreute auf Dauer gehindert war, eine laufende Kostenbelastung durch Hausgeld und Nebenkosten gegenüberstand, so dass die Aufgabe des Wohnungsrechts für den Betreuten wirtschaftlich günstig war (BGH, Beschluss vom 25. Januar 2012 - XII ZB 479/11, NJW 2012, 1956 Rn. 16 ff.).

  • BGH, 17.01.1996 - IV ZR 184/94

    Umfang des Rückforderungsanspruchs bei regelmäßig wiederkehrendem

    Auszug aus BGH, 20.10.2020 - X ZR 7/20
    Aus diesem Erfordernis ergibt sich nicht, dass die Bedürftigkeit Folge der Schenkung sein muss (BGH, Urteil vom 19. Oktober 2004 - X ZR 2/03, NJW 2005, 670, 671; Urteil vom 17. Januar 1996 - IV ZR 184/94, NJW 1996, 987).
  • BGH, 01.07.1987 - IVb ZR 70/86

    Begriff der Schenkung oder Ausstattung

    Auszug aus BGH, 20.10.2020 - X ZR 7/20
    An dieser Voraussetzung fehlt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs etwa dann, wenn Arbeits- oder Dienstleistungen (BGH, Urteil vom 8. Juli 1982 - IX ZR 99/80, BGHZ 84, 361, 365; Urteil vom 1. Juli 1987 - IVb ZR 70/86, BGHZ 101, 229, 232) oder Gebrauchsüberlassungen (BGH, Urteil vom 11. Dezember 1981 - V ZR 247/80, BGHZ 82, 354, 356 f.) zugewendet werden.
  • BGH, 11.12.1981 - V ZR 247/80

    Wohnrecht für ehemalige Haushälterin - § 598 BGB, §§ 516, 517 BGB, vertraglich

    Auszug aus BGH, 20.10.2020 - X ZR 7/20
    An dieser Voraussetzung fehlt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs etwa dann, wenn Arbeits- oder Dienstleistungen (BGH, Urteil vom 8. Juli 1982 - IX ZR 99/80, BGHZ 84, 361, 365; Urteil vom 1. Juli 1987 - IVb ZR 70/86, BGHZ 101, 229, 232) oder Gebrauchsüberlassungen (BGH, Urteil vom 11. Dezember 1981 - V ZR 247/80, BGHZ 82, 354, 356 f.) zugewendet werden.
  • BGH, 17.04.2018 - X ZR 65/17

    Wirtschaftliche Betrachtungsweise zur Bestimmung des Umfangs des

    Auszug aus BGH, 20.10.2020 - X ZR 7/20
    Dieser Wert spiegelt sich regelmäßig in der Erhöhung des Verkehrswerts des Grundstücks bei Wegfall des Wohnungsrechts, da nur der sich hieraus ergebende Wertzuwachs dem Beschenkten zugutekommt (BGH, Urteil vom 17. April 2018 - X ZR 65/17, BGHZ 218, 227 Rn. 13; BGH, Urteil vom 26. Oktober 1999 - X ZR 69/97, NJW 2000, 728, 730).
  • BGH, 09.01.2009 - V ZR 168/07

    Ergänzende Vertragsauslegung einer schuldrechtlichen Vereinbarung über die

    Auszug aus BGH, 20.10.2020 - X ZR 7/20
    Deshalb besteht grundsätzlich auch kein Grund dafür, dass der Umzug des Berechtigten in ein Pflegeheim zu einer wirtschaftlichen Besserstellung des Eigentümers führt (BGH, Urteil vom 19. Januar 2007 - V ZR 163/06, NJW 2007, 1884 Rn. 23; Urteil vom 9. Januar 2009 - V ZR 168/07, NJW 2009, 1348 Rn. 17).
  • BGH, 10.01.1951 - II ZR 18/50

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.07.1982 - IX ZR 99/80

    Voraussetzungen eines Ausgleichsanspruchs im Hinblick auf finanzielle

  • BGH, 19.10.2004 - X ZR 2/03

    Rückforderung eines zum Schonvermögen des Schenkers gehörigen Geschenks durch den

  • BGH, 05.09.2017 - X ZR 119/16

    Übertragung von Wertpapieren auf Grundlage eines "Vertrags zugunsten Dritter für

  • BGH, 02.07.1990 - II ZR 243/89

    Schenkung eines Kommanditanteils; Widerruf der Schenkung wegen groben Undanks

  • LG Lübeck, 07.12.2022 - 10 O 101/22

    Erlöschen von Dienstbarkeit bei subjektivem Ausübungshindernis

    Der Bundesgerichtshof hat in Fortführung seiner Rechtsprechung in seinem Urteil vom 20. Oktober 2020 - X ZR 7/20 -, BGHZ 227, 188, ausgeführt, dass ein nur in der Person des Berechtigten liegendes Ausübungshindernis nicht generell zum Erlöschen eines dinglichen Wohnrechts führt, selbst wenn das Hindernis auf Dauer besteht, etwa deshalb, weil der Berechtigte in ein Pflegeheim aufgenommen wird und nicht damit zu rechnen ist, dass er in die Wohnung zurückkehren kann (BGH, a. a. O. juris Rn. 23 m. w. N.).

    Die Zustimmung zur entschädigungslosen Löschung des Wohnrechts wäre eine Schenkung (BGH, Urteil vom 20. Oktober 2020 - X ZR 7/20 -, Leitsatz, juris Rn. 20, 23, 28), zu der der Betreuer gemäß §§ 1908i Abs. 2 Satz 1, 1804 BGB nicht berechtigt ist.

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