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   BGH, 20.10.2021 - I ZR 96/20   

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https://dejure.org/2021,41990
BGH, 20.10.2021 - I ZR 96/20 (https://dejure.org/2021,41990)
BGH, Entscheidung vom 20.10.2021 - I ZR 96/20 (https://dejure.org/2021,41990)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 2021 - I ZR 96/20 (https://dejure.org/2021,41990)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Kurventreppenlift - Ein Vertrag über die Lieferung und Montage eines Kurventreppenlifts mit einer individuell erstellten, an die Wohnverhältnisse des Kunden angepassten Laufschiene ist ein Werkvertrag und von § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht erfasst

  • openjur.de

    Kurventreppenlift

  • bundesgerichtshof.de PDF

    Kurventreppenlift

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Kurventreppenlift

    Art 2 Nr 4 EURL 83/2011, Art 2 Nr 5 EURL 83/2011, Art 2 Nr 6 EURL 83/2011, Art 9 Abs 2 Buchst a EURL 83/2011, Art 9 Abs 2 Buchst b EURL 83/2011

  • IWW
  • JurPC

    Kurventreppenlift

  • Wolters Kluwer

    Revision einer eingetragenen Verbraucherzentrale wegen des Widerrufsrechts eines Vertrages über die Lieferung und Montage eines Kurventreppenlifts ; Rechtmäßigkeit des Ausschlusses des Widerufsrechts

  • rewis.io

    Kurventreppenlift

  • Betriebs-Berater

    Widerrufsrecht bei Vertrag über Lieferung und Montage eines Kurventreppenlifts

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Gilt das Widerrufsrecht bei der Bestellung eines Treppenlifts? Zur Abgrenzung Werkvertrag - Werklieferungsvertrag - §§ 312g, 312d BGB

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    UWG § 3 Abs. 1; UWG § 3a; UWG § 8 Abs. 1 S. 2; BGB § 312d Abs. 1; BGB § 312g Abs. 1; BGB § 312g Abs. 2 Nr. 1; BGB § 433; BGB § 474; BGB § 631; BGB § 650; EGBGB Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1
    Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Verträgen über Kurventreppenlifte mit individuell geformten Laufschienen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    A) Ein Vertrag über die Lieferung und Montage eines Kurventreppenlifts mit einer individuell erstellten, an die Wohnverhältnisse des Kunden angepassten Laufschiene ist ein Werkvertrag. Wird ein solcher Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen mit einem Verbraucher ...

  • rechtsportal.de

    Revision einer eingetragenen Verbraucherzentrale wegen des Widerrufsrechts eines Vertrages über die Lieferung und Montage eines Kurventreppenlifts; Rechtmäßigkeit des Ausschlusses des Widerufsrechts

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht/Zivilrecht: Kurventreppenlift

  • datenbank.nwb.de

    Kurventreppenlift

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Lieferung und Montage von Treppenlift mit individueller Laufschiene ist Werkvertrag!

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zum Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB für einen Vertrag über die Lieferung und Montage eines Kurventreppenlifts mit einer individuell erstellten, an die Wohnverhältnisse des Kunden angepassten Laufschiene

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (21)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Kurventreppenlift

    Zum Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen über die Lieferung und Montage eines Kurventreppenlifts

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen über die Lieferung und Montage eines Kurventreppenlifts

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Auch beim Kauf eines individuell an das Haus anzupassenden Treppenlifts gilt das Widerrufsrecht

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht des Verbrauchers nach § 312d BGB bei Vertrag über Treppenlift aus individuell angepassten Teilen - Ausnahme in § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB greift nicht

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Auch beim Kurventreppenlift gibt es ein Widerrufsrecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der (Kurven-)Treppenlift - und das Widerrufsrecht

  • lto.de (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht: Individueller Treppenlift per Werkvertrag

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen über die Lieferung und Montage eines Kurventreppenlifts ...

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen über die Lieferung und Montage eines Kurventreppenlifts

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Zum Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen über die Lieferung und Montage eines Kurventreppenlifts

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht kann auch bei individuell angefertigten Leistungen gelten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht bei Bestellung Treppenlift?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht bei Treppenlift

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Ausschluss des Widerrufsrechts bei Kauf- und Werklieferungsverträgen möglich

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen über die Lieferung und Montage eines Kurventreppenlifts

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen über die Lieferung und Montage eines Kurventreppenlifts

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerruf eines Vertrages über Treppenlift.

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen über die Lieferung und Montage eines Kurventreppenlifts

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Für Kauf mit Einbau von Treppenlift besteht Widerrufsrecht

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht kann auch bei individuell angefertigten Leistungen gelten

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen über die Lieferung und Montage eines Kurventreppenlifts

Besprechungen u.ä. (2)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Widerrufsrecht bei Vertrag über Lieferung und Montage eines individuell angefertigten Kurventreppenlifts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Lieferung und Montage von Treppenlift mit individueller Laufschiene ist Werkvertrag! (IBR 2022, 18)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 121
  • MDR 2022, 111
  • GRUR 2021, 1531
  • NZM 2022, 230
  • VersR 2022, 780
  • WM 2023, 475
  • MMR 2022, 123
  • MIR 2021, Dok. 090
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.08.2018 - VII ZR 243/17

    Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Werkverträgen;

    Auszug aus BGH, 20.10.2021 - I ZR 96/20
    Danach zählen zu den Kaufverträgen im Sinne der Richtlinie nicht ausschließlich Kaufverträge im engeren Sinne (Kaufverträge im Sinne von §§ 433, 474 BGB), sondern auch bestimmte Arten von Verträgen, die eine Dienstleistung umfassen, nämlich Verträge über die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender Verbrauchsgüter (Werklieferungsverträge im Sinne von § 650 BGB) und Verträge, die die Montage solcher Güter im Verbund mit einem Kaufabschluss vorsehen (zur Richtlinie 1999/44/EG zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter vgl. EuGH, Urteil vom 7. September 2017 - C-247/16, NJW 2017, 3215 Rn. 37 - Schottelius; BGH, Urteil vom 30. August 2018 - VII ZR 243/17, NJW 2018, 3380 Rn. 20 f.).

    Zum Schutz der Unternehmer, die solche Dienstleistungen erbringen, sieht Art. 14 Abs. 3 der Richtlinie 2011/83/EU (§ 357 Abs. 8 BGB) für den Fall, dass der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausübt, nachdem er vom Unternehmer verlangt hat, mit der Dienstleistung während der Widerrufsfrist zu beginnen, einen Anspruch des Unternehmers auf Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Dienstleistung vor (vgl. BGH, NJW 2018, 3380 Rn. 23; zu den formellen Voraussetzungen des Wertersatzanspruchs vgl. BGH, Urteil vom 26. November 2020 - I ZR 169/19, WRP 2021, 343 Rn. 40 bis 45 und 72); für den Fall der vollständigen Erbringung der Dienstleistung sieht Art. 16 Buchst. a der Richtlinie 2011/83/EU (§ 356 Abs. 4 BGB) den Ausschluss des Widerrufsrechts vor, wenn der Unternehmer die Erbringung der Dienstleistung mit der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers und dessen Kenntnisnahme, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert, begonnen hatte.

    Liegt der Schwerpunkt dagegen auf der Montage- und Bauleistung bei der Herstellung eines funktionstauglichen Werks, etwa auf Einbau und Einpassung einer Sache in die Räumlichkeit, und dem damit verbundenen individuellen Erfolg, liegt ein Werkvertrag vor (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 2004 - VIII ZR 76/03, NJW-RR 2004, 850 unter II 1 [juris Rn. 10] [Solaranlage]; Urteil vom 19. Juli 2018 - VII ZR 19/18, BauR 2018, 1879 Rn. 19 [Einbauküche]; BGH, NJW 2018, 3380 Rn. 25 [Senkrechtlift], jeweils mwN).

    Die Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Richtlinie 1999/24/EG entspricht den Definitionen des Kaufvertrags und des Dienstleistungsvertrags in Art. 2 Nr. 5 und Nr. 6 der Richtlinie 2011/83/EU in Verbindung mit Erwägungsgrund 26 dieser Richtlinie und kann deshalb auf diese übertragen werden (vgl. BGH, BauR 2018, 1879 Rn. 20; NJW 2018, 3380 Rn. 26).

    In diesen Fällen stellt also die Dienstleistung keine bloße Ergänzung eines Kauf- oder Werklieferungsvertrags dar, sondern ist als Hauptgegenstand des Vertrags anzusehen (vgl. BGH, NJW 2018, 3380 Rn. 26).

    Auch ein verhältnismäßig geringer Montageaufwand steht daher der Einordnung als Werkvertrag nicht entgegen, wenn der Vertragsgegenstand eine Anpassung typisierter Einzelteile an die individuellen Wünsche des Bestellers erfordert (vgl. BGH, NJW-RR 2004, 850 unter II 1 [juris Rn. 12]; NJW 2018, 3380 Rn. 30).

  • EuGH, 07.09.2017 - C-247/16

    Schottelius - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie

    Auszug aus BGH, 20.10.2021 - I ZR 96/20
    Danach zählen zu den Kaufverträgen im Sinne der Richtlinie nicht ausschließlich Kaufverträge im engeren Sinne (Kaufverträge im Sinne von §§ 433, 474 BGB), sondern auch bestimmte Arten von Verträgen, die eine Dienstleistung umfassen, nämlich Verträge über die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender Verbrauchsgüter (Werklieferungsverträge im Sinne von § 650 BGB) und Verträge, die die Montage solcher Güter im Verbund mit einem Kaufabschluss vorsehen (zur Richtlinie 1999/44/EG zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter vgl. EuGH, Urteil vom 7. September 2017 - C-247/16, NJW 2017, 3215 Rn. 37 - Schottelius; BGH, Urteil vom 30. August 2018 - VII ZR 243/17, NJW 2018, 3380 Rn. 20 f.).

    Danach liegt bei Kaufverträgen, die auch eine Dienstleistung umfassen, wie Verträgen über die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender Verbrauchsgüter und Verträgen, die die Montage solcher Güter im Verbund mit einem Kaufabschluss vorsehen, ein Kaufvertrag im Sinne der Richtlinie 1999/44/EG vor, wenn die Dienstleistung den Verkauf lediglich ergänzt, nicht jedoch, wenn die Dienstleistung als Hauptgegenstand des Vertrags anzusehen ist (EuGH, NJW 2017, 3215 Rn. 37, 38, 44 - Schottelius).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union kommt es bei der für die Abgrenzung zwischen Kaufvertrag und Dienstvertrag erforderlichen Prüfung, ob die Dienstleistung den Verkauf lediglich ergänzt oder als Hauptgegenstand des Vertrags anzusehen ist, nicht nur auf Montageleistungen, sondern auch auf Leistungen an, die in der Herstellung oder Erzeugung von für die Erbringung einer Werkleistung erforderlichen Waren besteht (vgl. EuGH, NJW 2017, 3215 Rn. 37, 38, 44, 45 - Schottelius).

  • BGH, 03.03.2004 - VIII ZR 76/03

    Abgrenzung von Kaufvertrag mit Montageverpflichtung und Werkvertrag

    Auszug aus BGH, 20.10.2021 - I ZR 96/20
    Liegt der Schwerpunkt dagegen auf der Montage- und Bauleistung bei der Herstellung eines funktionstauglichen Werks, etwa auf Einbau und Einpassung einer Sache in die Räumlichkeit, und dem damit verbundenen individuellen Erfolg, liegt ein Werkvertrag vor (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 2004 - VIII ZR 76/03, NJW-RR 2004, 850 unter II 1 [juris Rn. 10] [Solaranlage]; Urteil vom 19. Juli 2018 - VII ZR 19/18, BauR 2018, 1879 Rn. 19 [Einbauküche]; BGH, NJW 2018, 3380 Rn. 25 [Senkrechtlift], jeweils mwN).

    Auch ein verhältnismäßig geringer Montageaufwand steht daher der Einordnung als Werkvertrag nicht entgegen, wenn der Vertragsgegenstand eine Anpassung typisierter Einzelteile an die individuellen Wünsche des Bestellers erfordert (vgl. BGH, NJW-RR 2004, 850 unter II 1 [juris Rn. 12]; NJW 2018, 3380 Rn. 30).

  • BGH, 19.07.2018 - VII ZR 19/18

    Rechtliche Einordnung eines Vertrags über die Lieferung und Montage einer Küche

    Auszug aus BGH, 20.10.2021 - I ZR 96/20
    Liegt der Schwerpunkt dagegen auf der Montage- und Bauleistung bei der Herstellung eines funktionstauglichen Werks, etwa auf Einbau und Einpassung einer Sache in die Räumlichkeit, und dem damit verbundenen individuellen Erfolg, liegt ein Werkvertrag vor (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 2004 - VIII ZR 76/03, NJW-RR 2004, 850 unter II 1 [juris Rn. 10] [Solaranlage]; Urteil vom 19. Juli 2018 - VII ZR 19/18, BauR 2018, 1879 Rn. 19 [Einbauküche]; BGH, NJW 2018, 3380 Rn. 25 [Senkrechtlift], jeweils mwN).

    Die Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Richtlinie 1999/24/EG entspricht den Definitionen des Kaufvertrags und des Dienstleistungsvertrags in Art. 2 Nr. 5 und Nr. 6 der Richtlinie 2011/83/EU in Verbindung mit Erwägungsgrund 26 dieser Richtlinie und kann deshalb auf diese übertragen werden (vgl. BGH, BauR 2018, 1879 Rn. 20; NJW 2018, 3380 Rn. 26).

  • BGH, 26.11.2020 - I ZR 169/19

    Grundstücksmaklervertrag: Beginn der Widerrufsfrist bei außerhalb von

    Auszug aus BGH, 20.10.2021 - I ZR 96/20
    Zum Schutz der Unternehmer, die solche Dienstleistungen erbringen, sieht Art. 14 Abs. 3 der Richtlinie 2011/83/EU (§ 357 Abs. 8 BGB) für den Fall, dass der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausübt, nachdem er vom Unternehmer verlangt hat, mit der Dienstleistung während der Widerrufsfrist zu beginnen, einen Anspruch des Unternehmers auf Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Dienstleistung vor (vgl. BGH, NJW 2018, 3380 Rn. 23; zu den formellen Voraussetzungen des Wertersatzanspruchs vgl. BGH, Urteil vom 26. November 2020 - I ZR 169/19, WRP 2021, 343 Rn. 40 bis 45 und 72); für den Fall der vollständigen Erbringung der Dienstleistung sieht Art. 16 Buchst. a der Richtlinie 2011/83/EU (§ 356 Abs. 4 BGB) den Ausschluss des Widerrufsrechts vor, wenn der Unternehmer die Erbringung der Dienstleistung mit der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers und dessen Kenntnisnahme, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert, begonnen hatte.
  • BGH, 07.03.2019 - I ZR 53/18

    Störerhaftung bei nicht gesichertem WLAN-Anschluss - Altfälle

    Auszug aus BGH, 20.10.2021 - I ZR 96/20
    a) Ein auf Erstbegehungsgefahr gestützter vorbeugender Unterlassungsanspruch besteht, wenn ernsthafte und greifbare tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, der Anspruchsgegner werde sich in naher Zukunft in der fraglichen Weise rechtswidrig verhalten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 7. März 2019 - I ZR 53/18, GRUR 2019, 947 Rn. 32 = WRP 2019, 1025 - Bring mich nach Hause, mwN).
  • BGH, 21.01.2021 - I ZR 17/18

    Berechtigte Gegenabmahnung

    Auszug aus BGH, 20.10.2021 - I ZR 96/20
    b) Zu Recht und von der Revision unbeanstandet hat das Berufungsgericht angenommen, dass die in § 312d BGB und in Art. 246a § 1 EGBGB enthaltenen Regelungen über die Informationen über das Widerrufsrecht der Verbraucher nach § 312g Abs. 1 BGB dem Schutz der Verbraucher dienende Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 3a UWG darstellen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 2021 - I ZR 17/18, GRUR 2021, 752 Rn. 47 = WRP 2021, 746 - Berechtigte Gegenabmahnung, mwN).
  • OLG Hamm, 10.12.2020 - 4 U 81/20

    Tragrohr individuell angefertigt: Einbau von Kurventreppenlift ist Werkvertrag!

    Auszug aus BGH, 20.10.2021 - I ZR 96/20
    Bei der Bestellung eines Kurventreppenlifts, der durch eine individuell erstellte Laufschiene auf die Wohnverhältnisse des Kunden zugeschnitten wird, steht für den Kunden nicht die Übereignung, sondern der Einbau eines Treppenlifts als funktionsfähige Einheit im Vordergrund, für dessen Verwirklichung die Lieferung der Einzelteile einen zwar notwendigen, aber untergeordneten Zwischenschritt darstellt (vgl. OLG Hamm, GRUR-RR 2021, 288, 289 [juris Rn. 51 bis 54]; LG Nürnberg-Fürth, ZVertriebsR 2020, 82, 83 [juris Rn. 28 bis 30]; aA LG München I, ZVertriebsR 2020, 379 f. [juris Rn. 15 bis 17]).
  • OLG Celle, 12.01.2022 - 14 U 111/21

    Werklohn für den Einbau einer Wärmepumpe; Wirksamkeit eines Widerrufs; Rückgabe

    ee) Das Widerrufsrecht ist nicht im Hinblick auf § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen, weil jener Ausschluss des Widerrufsrechts Werkverträge - um einen Werkvertrag handelt es sich hier, wovon im Übrigen auch die Parteien ausgehen - nicht erfasst (vgl. BGH, Urteil vom 30. August 2018 - VII ZR 243/17 -, juris; BGH, Urteil vom 20. Oktober 2021 - I ZR 96/20 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 02.03.2023 - 5 U 1/22

    Rechte eines Beziehers von Strom auf der Mittelspannungsebene nach Ausfall des

    Ein auf Erstbegehungsgefahr gestützter vorbeugender Unterlassungsanspruch besteht, wenn ernsthafte und greifbare tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, der Anspruchsgegner werde sich in naher Zukunft in der fraglichen Weise rechtswidrig verhalten (st. Rspr. zu § 8 UWG; vgl. BGH, Urt. v. 20.10.2021 - I ZR 96/20, GRUR 2021, 1531, 1534 Rn. 35 - Kurventreppenlift, mwN).
  • BGH, 28.07.2022 - I ZR 171/21

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bezugnahme auf Fachaussagen eines Arztes in

    Es sind auch keine ernsthaften und greifbaren tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Werbung der Beklagten unter isolierter Verwendung des Namens und der Berufsbezeichnung des Klägers festgestellt oder vorgetragen, die die Annahme einer Erstbegehungsgefahr rechtfertigen könnten (st. Rspr. zu diesem Maßstab; vgl. nur BGH, Urteil vom 20. Oktober 2021 - I ZR 96/20, GRUR 2021, 1531 [juris Rn. 35] = WRP 2022, 54 - Kurventreppenlift, mwN).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.2022 - 5 U 213/21

    Rechtliche Einordnung eines Vertrags zur Herstellung und Bereitstellung eines

    Je mehr die mit dem Warenumsatz verbundene Übertragung von Eigentum und Besitz der zu liefernden Sache auf den Vertragspartner im Vordergrund steht und je weniger dessen individuelle Anforderungen und die geschuldete Montage- und Bauleistung das Gesamtbild des Vertragsverhältnisses prägen, desto eher ist die Annahme eines Kauf- oder Werklieferungsvertrags geboten (vgl. BGH NJW-RR 2022, 121).

    Liegt der Schwerpunkt dagegen auf der Montage- und Bauleistung bei der Herstellung eines funktionstauglichen Werks, etwa auf Einbau und Einpassung einer Sache in die Räumlichkeit, und dem damit verbundenen individuellen Erfolg, liegt ein Werkvertrag vor (vgl. BGH, Urteil vom 20.10.2021, I ZR 96/20, zit. nach juris, dort Rn. 22).

  • OLG Brandenburg, 16.05.2023 - 6 U 47/21

    Wettbewerbsverstoß durch unzureichende Angaben zur Geltendmachung einer Garantie;

    Die von der Beklagten damit verletzten Informationspflichten stellen Marktverhaltensregelungen i.S.v. § 3a UWG dar (Köhler, in: ders./Bornkamm/Feddersen, UWG, 41. Auflage 2023, § 3a UWG, Rn. 1.311; vgl. auch BGH Urteil vom 20.10.2021 - I ZR 96/20, Kurventreppenlift, GRUR 2021, 1531, Rn. 14, 29, Urteil vom 10. November 2022 - I ZR 241/19, Herstellergarantie IV, GRUR 2022, 1832 Rn. 44).
  • OLG Brandenburg, 17.01.2023 - 6 U 26/22

    Unlauterer Wettbewerb durch im Internet angebotene Corona-Antigen-Schnelltests

    Die Annahme einer Erstbegehungsgefahr setzt ernsthafte und greifbare tatsächliche Anhaltspunkte dafür voraus, dass der Anspruchsgegner sich in naher Zukunft rechtswidrig verhalten wird (BGH, Urteil vom 20. Oktober 2021 - I ZR 96/20 - Kurventreppenlift, WRP 2022, 54 Rn. 35; Urteil vom 7. März 2019 - I ZR 53/18, GRUR 2019, 947 Rn. 32 - Bring mich nach Hause, m.w.N.).
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