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   BGH, 20.11.1961 - 2 StR 119/61   

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https://dejure.org/1961,905
BGH, 20.11.1961 - 2 StR 119/61 (https://dejure.org/1961,905)
BGH, Entscheidung vom 20.11.1961 - 2 StR 119/61 (https://dejure.org/1961,905)
BGH, Entscheidung vom 20. November 1961 - 2 StR 119/61 (https://dejure.org/1961,905)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 17, 66
  • NJW 1962, 924
  • MDR 1962, 422
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • RG, 02.01.1934 - 1 D 950/39

    1. Zum Begriffe "geeignet, die menschliche Gesundheit zu schädigen", i. S. der §§

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  • RG, 23.12.1924 - I 700/24

    1. Kann die zu den Gerichtsakten überreichte Abschrift einer Klageschrift als

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  • RG, 06.10.1930 - II 910/29

    1. Zum Begriff der öffentlichen Bücher und sonstigen öffentlichen Urkunden,

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  • RG, 14.11.1899 - 3304/99

    Liegt eine falsche Beurkundung im Sinne des § 271 St.G.B.'s vor, wenn der

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  • RG, 14.11.1932 - III 746/32

    Kann mittelbare Falschbeurkundung dadurch begangen werden, daß der Täter unter

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  • OLG Jena, 23.06.2009 - 1 Ws 222/09

    Urkundenfälschung im Vergabeverfahren; Vergabeakten als Gesamturkunde;

    Notwendig ist eine Beweiswirkung für und gegen jedermann (BGHSt 6, 380, 381; 17, 66, 67; 19, 19, 21).
  • BGH, 02.07.1968 - GSSt 1/68

    Öffentlicher Glaube des Kraftfahrzeugscheins

    Dabei ist auch die Anschauung des Rechtsverkehrs zu beachten (BGHSt 17, 66 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung; 20, 309, 313).
  • BGH, 06.10.1965 - 2 StR 560/64

    Wahl einer Vertrauensperson für den Schöffenwahlausschuss per

    Beurkundet in diesem Sinne sind aber nur diejenigen Erklärungen Verhandlungen oder Tatsachen, auf die sich die Beweiskraft der jeweiligen öffentlichen Urkunde erstreckt (BGHSt 17, 66 und die dort angeführten Nachweise).

    Hier greifen vielmehr die Erwägungen Platz, aus denen der Senat in BGHSt 17, 66, 68 [BGH 20.11.1961 - 2 StR 119/61] eine solche Möglichkeit für Bescheinigungen der Verwaltungsbehörden nach § 7 c Abs. 2 Satz 3 EStG 1951 verneint hat, Darauf kann verwiesen werden.

  • BayObLG, 13.06.1989 - RReg. 4 St 206/88
    Davon abgesehen ist der von ihr angeführten Entscheidung (BGHSt 17, 66 = NJW 1962, 924); die sich auf eine Bescheinigung der Verwaltungsbehörde nach § 7 c II 3 EStG 1951 bezieht, nicht die Auffassung zu entnehmen, einer von einem Amtsträger im Rahmen seiner Zuständigkeit beurkundeten Tatsache komme generell und ausnahmslos dann keine erhöhte Beweiskraftwirkung zu, wenn sie ihrer Funktion nach nur auf ein Besteuerungsverfahren beschränkt sei.
  • BGH, 16.11.1976 - 1 StR 607/76

    Bedeutung des Erwerbs, Besitzes und der Abgabe von Betäubungsmitteln im Rahmen

    Beurkundet sind nur diejenigen Tatsachen, auf die sich die Beweiskraft der jeweiligen öffentlichen Urkunde erstreckt (BGHSt 17, 66).
  • BGH, 19.06.1963 - 2 StR 168/63

    Einordnung eines Wohlfahrtsunterstützungsantrags als öffentliche Urkunde

    Dient sie nur dem inneren Dienstbetrieb, ist sie keine öffentliche Urkunde, selbst wenn sie zur Kontrolle, Ordnung oder Übersicht des Geschäftsbetriebes verwendet werden soll (RGSt 42, 161; 71, 46; 72, 377; BGHSt 7, 96 [BGH 05.01.1955 - 4 StR 503/54]; 12, 85, 88, 108 [BGH 30.09.1958 - 1 StR 310/58]; 17, 66) [BGH 10.11.1961 - 4 StR 70/61].
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