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   BGH, 20.11.1964 - KZR 3/64   

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https://dejure.org/1964,495
BGH, 20.11.1964 - KZR 3/64 (https://dejure.org/1964,495)
BGH, Entscheidung vom 20.11.1964 - KZR 3/64 (https://dejure.org/1964,495)
BGH, Entscheidung vom 20. November 1964 - KZR 3/64 (https://dejure.org/1964,495)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rinderbesamungsgenossenschaft zur Förderung der Rindviehzucht - Ausschluss frei praktizierender Tierärzte von der Rinderbesamung - Verpflichtung zum Schadensersatz wegen Verstoßes gegen das für marktbeherrschende Unternehmen geltende Diskriminierungsverbot - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 42, 318
  • NJW 1965, 500
  • MDR 1965, 192
  • GRUR 1965, 267
  • DB 1965, 66
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.11.1960 - KZR 1/60

    Rechtstellung marktbeherrschender Unternehmen in der Milch- und Fettwirtschaft

    Auszug aus BGH, 20.11.1964 - KZR 3/64
    Daß diese Monopolstellung der Beklagten - zumindest zu einen wesentlichen Teil - darauf beruht, daß nur sie die erforderliche Zulassung als "Besamungsstelle" erhalten hat, und daß ihre Monopolstellung sich räumlich auf das eng begrenzte Gebiet eines Landkreises und eines Stadtbezirks beschränkt, steht der Anwendung des § 22 Abs. 1 und damit auch des § 26 Abs. 2 GWB nicht entgegen (vgl. BGHZ 33, 259, 261 - "Holkereigenossenschaft").

    Der erkennende Senat ist deshalb übrigens auch bereits in seinen, die Beziehungen einer Molkereigenossenschaft zu den Milcherzeugern betreffenden, Urteilen vom 7. November 1960 (BGHZ 33, 259 - "Molkereigenossenschaft") und vom 2. April 1964 (BGHZ 41, 271 - "Werkmilchabzug") ohne weiteres davon ausgegangen, daß der Geschäftsverkehr einer kraft Gesetzes "marktbeherrschenden" Genossenschaft mit den an ihren Leistungen interessierten Personen an sich ein Geschäftsverkehr im Sinne des § 26 Abs. 2 GWB ist, mag er auch den Genossen gegenüber nicht nur durch schuldrechtliche Verträge, sondern auch durch die Satzung oder durch Beschlüsse des näheren geregelt werden können.

  • BGH, 02.04.1964 - KZR 10/62

    Ankauf von Rohprodukten zwecks Veredelung und nachfolgenden Weiterverkaufs;

    Auszug aus BGH, 20.11.1964 - KZR 3/64
    Der erkennende Senat ist deshalb übrigens auch bereits in seinen, die Beziehungen einer Molkereigenossenschaft zu den Milcherzeugern betreffenden, Urteilen vom 7. November 1960 (BGHZ 33, 259 - "Molkereigenossenschaft") und vom 2. April 1964 (BGHZ 41, 271 - "Werkmilchabzug") ohne weiteres davon ausgegangen, daß der Geschäftsverkehr einer kraft Gesetzes "marktbeherrschenden" Genossenschaft mit den an ihren Leistungen interessierten Personen an sich ein Geschäftsverkehr im Sinne des § 26 Abs. 2 GWB ist, mag er auch den Genossen gegenüber nicht nur durch schuldrechtliche Verträge, sondern auch durch die Satzung oder durch Beschlüsse des näheren geregelt werden können.

    Daß durch das Verhalten der Beklagten gegenüber den Klägern der Diskriminierungstatbestand des § 26 Abs. 2 GWB verwirklicht sein könnte, schließt an sich nicht aus, daß darin zugleich ein sogenannter Monopolmißbrauch, also ein Verstoß gegen die guten Sitten im Sinne des § 826 BGB liegen könnte (vgl. BGHZ 41, 271, 277, 278 - "Werkmilchabzug").

  • BVerfG, 30.05.1956 - 1 BvF 3/53

    Apothekenerrichtung

    Auszug aus BGH, 20.11.1964 - KZR 3/64
    Daß der tierärztliche Beruf nach § 1 Abs. 2 der Reichstierärzteordnung vom 3. April 1936 (RGBl I S, 347) "kein Gewerbe" ist und deshalb wohl auch im Sinne der Unterscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 5, 25, 29/30) zu den "nicht gewerblichen freien Berufen" gehört, steht dem nicht entgegen, wie denn überhaupt der Begriff des "Unternehmens" im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen durchaus nicht den gleichen Sinn hat wie auf anderen Rechtsgebieten (BGHZ 31, 105, 108/109,).
  • BGH, 26.10.1959 - KZR 2/59

    Kartellvertrag nach § 1 GWB

    Auszug aus BGH, 20.11.1964 - KZR 3/64
    Daß der tierärztliche Beruf nach § 1 Abs. 2 der Reichstierärzteordnung vom 3. April 1936 (RGBl I S, 347) "kein Gewerbe" ist und deshalb wohl auch im Sinne der Unterscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 5, 25, 29/30) zu den "nicht gewerblichen freien Berufen" gehört, steht dem nicht entgegen, wie denn überhaupt der Begriff des "Unternehmens" im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen durchaus nicht den gleichen Sinn hat wie auf anderen Rechtsgebieten (BGHZ 31, 105, 108/109,).
  • BGH, 15.12.1960 - KVR 1/60

    Auskunftsverlangen der Kartellbehörde

    Auszug aus BGH, 20.11.1964 - KZR 3/64
    Eine rechtskräftig gewordene Entscheidung eines für Kartellsachen zuständigen Gerichts zu dieser Frage liegt, soweit bekannt, bisher nicht vor; der Beschluß des Kammergerichts vom 12. Januar 1960 - "Vereidigte Buchprüfer II" (WuW E/OLG 322) ist durch den Beschluß des erkennenden Senats vom 15. Dezember 1960 (BGHZ 34, 42) aus verfahrensrechtlichen Gründen aufgehoben und somit nicht rechtskräftig geworden.
  • BGH, 14.06.1963 - KZR 5/62

    Lückenlosigkeit der Preisbindung

    Auszug aus BGH, 20.11.1964 - KZR 3/64
    Aus dem Gesichtspunkt eines Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb könnten die Kläger, wie bereits das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, ihre Ansprüche schon deshalb nicht herleiten, weil diese Haftungsgrundlage nur subsidiären, lückenausfüllenden Charakter hat und deshalb neben den hier einschlägigen Sondertatbeständen des Diskriminierungsverbots des § 26 Abs. 2 GWB und des Monopolmißbrauchs im Sinne des § 826 BGB nicht zum Zuge kommen kann (vgl. BGH GRUR 1964, 154, 156 bei II 3 - "Trockenrasierer" -, insoweit in BGHZ 40, 135 nicht abgedruckt).
  • BSG, 04.06.1964 - 6 RKa 22/61
    Auszug aus BGH, 20.11.1964 - KZR 3/64
    Es sei lediglich darauf hingewiesen, daß sich die Gedankengänge des Berufungsgerichts teilweise mit Erwägungen berühren, wie sie das Bundessozialgericht in dem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 4. Juni 1964 (NJW 1964, 2224 Nr. 19) zum Sprengelarztsystem in der Knappschaftsvernicherung angestellt hat.
  • BGH, 30.06.1966 - KZR 5/65

    Preisbindung für Schallplatten

    Mit welcher Bedeutung andere Gesetze das Wort "Verlag" oder mit dem Wort "Verlag" zusammengesetzte Wörter gebrauchen, ist für die Auslegung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen schon deshalb nicht verbindlich, weil die in diesem Gesetz verwendeten Begriffe, wie der erkennende Senat bereits wiederholt ausgesprochen hat (BGHZ 31, 105, 108 [BGH 26.09.1959 - KZR 2/59] /09; 42, 318, 325), hier durchaus nicht den gleichen Sinn haben müssen wie auf anderen Rechtsgebieten.
  • BGH, 15.11.1994 - KVR 29/93

    "Gasdurchleitung"; Zuständigkeit des Bundeskartellamts für eine

    Ein Unternehmen kann kartellrechtlich auch dann als Teilnehmer auf einem Markt und dann gegebenenfalls als marktbeherrschend im Sinne des § 22 GWB zu behandeln sein, wenn es in dem betreffenden Geschäftsverkehr noch nicht tätig ist und auch nicht tätig werden will; davon ist die Rechtsprechung schon in früheren Fällen - ohne dies allerdings näher zu erörtern - ausgegangen (BGH, Urt. v. 20.11.1964 - KZR 3/64, WuW/E 647, 648, 649 - Rinderbesamung I; Urt. v. 26.10.1972 - KZR 54/71, WuW/E 1238, 1241 f. - Registrierkassen).

    So ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß marktstarke und marktbeherrschende Unternehmen im Interesse der Freiheit des Wettbewerbs nach § 26 Abs. 2 GWB verpflichtet sein können, ihre Unternehmensmittel einzusetzen, um andere mit ihren Produkten zu beliefern (vgl. BGH, Urt. v. 20.11.1964 - KZR 3/64, WuW/E 647 - Rinderbesamung I; Urt. v. 26.10.1972 - KZR 54/71, WuW/E 1238 - Registrierkassen; Beschl. v. 25.10.1988 - KVR 1/87, WuW/E 2535, 2540 - Lüsterbehangsteine) oder Produkte anderer zur Weiternutzung abzunehmen (vgl. BGHZ 119, 335, 339 [BGH 06.10.1992 - KZR 10/91] - Stromeinspeisung; BGH, Urt. v. 13.11.1990 - KZR 25/89, WuW/E 2683, 2686 - Zuckerrübenanlieferungsrecht).

  • OLG Stuttgart, 09.12.2013 - 2 U 148/12

    Kartellrechtsverstoß: Unbestimmtheit eines Unterlassungsantrags;

    Dabei ist zu beachten - wie schon oben - dass das Merkmal, ob ein Geschäftsverkehr "gleichartigen Unternehmen üblicherweise zugänglich" ist, sich nicht nach der Geschäftspraxis gerade desjenigen Unternehmens bestimmen kann, dessen Verhalten gegenüber dem "diskriminierten" anderen Unternehmen die "Diskriminierung" bilden soll, sondern sich nach dem bestimmen muss, was sich innerhalb der in Betracht kommenden Kreise in natürlicher wirtschaftlicher Entwicklung als allgemein geübt und als angemessen empfunden herausgebildet hat (BGHZ 42, 318 [juris Tz. 18] - Rinderbesamung I ; Nothdurft a.a.O. § 20, 102).
  • OLG Stuttgart, 21.11.2013 - 2 U 46/13

    Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Wirksamkeitsprüfung für die Kündigung eines

    Dass, worauf sich die Klägerin bezieht, der Beklagte aufgrund seines Must-Carry-Status' "als Nachfrager für die speziell ihm medienrechtlich reservierten Kapazitäten gesetzt ist" (VI 875), er deshalb "ein rechtlich begründetes Nachfragemonopol" innehabe (VI 875), was auch kartellrechtlich relevant sei, wird von der insoweit von der Klägerin in Bezug genommenen Entscheidung BGHZ 42, 318 - Rinderbesamung I nicht getragen.
  • BGH, 13.12.2005 - KVR 13/05

    Stadtwerke Dachau

    Ein Unternehmen kann auch dann als Teilnehmer auf einem bestimmten Markt und gegebenenfalls als marktbeherrschend im Sinne von § 19 Abs. 2 GWB anzusehen sein, wenn es in dem betreffenden Geschäftsverkehr noch nicht tätig ist und auch nicht tätig werden möchte (BGHZ 128, 17, 27 - Gasdurchleitung; vgl. ferner BGH, Urt. v. 20.11.1964 - KZR 3/64, WuW/E 647, 648, 649 - Rinderbesamung I; Urt. v. 26.10.1972 - KZR 54/71, WuW/E 1238, 1241 f. - Registrierkassen).
  • BGH, 30.09.1971 - KZR 13/70

    Belieferungspflicht eines Kraftfahrzeugherstellers bzw. entsprechender

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Geschäftsverkehr im Sinne des § 26 Abs. 2 GWB "gleichartigen Unternehmen üblicherweise zugänglich" ist (Ergänzung zu BGHZ 42, 318, 326) [BGH 20.11.1964 - K ZR 3/64] .

    Maßgebend sind in dieser Hinsicht vielmehr die aus der natürlichen wirtschaftlichen Entwicklung Hervorgegangene Praxis und Auffassung der in Betracht kommenden Wirtschaftskreise (Senatsurteil BGHZ 42, 318, 326 [BGH 20.11.1964 - K ZR 3/64] m.w.N.), mithin ein objektiver Maßstab.

    Das Berufungsgericht hat in diesem Zusammenhang auf das schon erwähnte Senatsurteil BGHZ 42, 318, 326 [BGH 20.11.1964 - K ZR 3/64] (= WuW E/BGH 647, 651) - "Rinderbesamung I" - und das weitere Senatsurteil WuW E/BGH 836, 866 - "Rinderbesamung II" - hingewiesen.

  • BGH, 16.12.1976 - KVR 5/75

    Angehöriger freier Berufe (hier: Architekten) als Unternehmen - Die als

    Da nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs davon auszugehen ist, daß die Angehörigen freier Berufe nicht schlechthin von den Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auszunehmen sind (BGHZ 42, 318, 324; SenUrt. v. 19.9.74 - KZR 14/73, LM GWB § 26 Nr. 35 zu III 1; Großer Senat für Zivilsachen, Beschl. v. 22.3.76 - BGHZ 67, 81 zu 1 a), bedarf es bei der Beurteilung der von den Parteien in den Vordergrund gestellten Frage nur der Entscheidung, ob Architekten insoweit als Unternehmen im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen anzusehen sind, als sie Leistungen der in der GOA beschriebenen Art anbieten und damit mit anderen Architekten oder Dritten in Preiswettbewerb treten.

    Der Senat hat demgemäß wiederholt auch Träger der öffentlichen Gewalt nicht allgemein, sondern nur hinsichtlich bestimmter Arten von Handlungen als Unternehmen behandelt - soweit es nicht um Leistungen ging, die aufgrund hoheitlicher Bestimmungen gegeben und gefordert wurden (vgl. BGHZ 36, 91; 42, 318; 64, 232; SenUrt. v. 25.6.64 - KZR 4/64, WuW/E BGH 641).

  • BGH, 26.10.1972 - KZR 54/71

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Abzustellen ist aber nicht auf das Verhalten der Beklagten, das unter dem Gesichtspunkt der Diskriminierung zu prüfen ist, sondern auf das, was sich innerhalb der in Betracht kommenden Kreise in natürlicher wirtschaftlicher Entwicklung als allgemein üblich und als angemessen empfunden herausgebildet hat (BGHZ 42, 318 "Rinderbesamung I" - WuWE BGH 647, 651).
  • BGH, 10.10.1978 - KZR 10/77

    Preisbindung von Verlagserzeugnissen in allen Handelsstufen -

    Das Berufungsgericht ist zwar zutreffend davon ausgegangen, daß sich die Beantwortung der Frage, ob der angestrebte Geschäftsverkehr mit der Beklagten gleichartigen Unternehmen üblicherweise zugänglich ist, nicht nach der Geschäftspraxis der Beklagten als desjenigen Unternehmens bestimmt, in dessen Verhalten gegenüber der Klägerin die behauptete Diskriminierung liegen soll; maßgeblich ist vielmehr, was sich innerhalb der in Betracht kommenden Kreise in natürlicher wirtschaftlicher Entwicklung als allgemein geübt und als angemessen empfunden herausgebildet hat (vgl. BGHZ 42, 318, 326 - Rinderbesamung I; BGH GRUR 1968, 159, 161 = WuW/E 863, 867 - Rinderbesamung II; BGH NJW 1972, 483, 484 - Kraftwagen-Leasing).
  • BGH, 08.06.1967 - KZR 5/66

    Klage auf Beteiligung an der Durchführung der künstlichen Besamung bei den

    Auf die erste Revision der Kläger hat der erkennende Senat durch Urteil vom 20. November 1964 - KZR 3/64 - (BGHZ 42, 318) das erste Berufungsurteil vom 29. November 1963 aufgehoben und die Sache zur and er weiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
  • BGH, 26.02.1970 - KVR 2/69

    "Preiswettbewerb" auf einem oligopolistischen Markt

  • BGH, 07.03.1974 - KZR 10/73

    Schadensersatz infolge eines Verstoßes gegen das Diskriminierungsverbot -

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