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BGH, 20.11.1984 - IVa ZR 62/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Risikobegrenzung - Verschlussklausel - Verwahrklausel - VerhüllteObliegenheit - Abweisung einer Revision mangels Aussicht auf Erfolg
- RA Kotz
Verschlussklausel - Vorbehalt sicherer Aufbewahrung bzw. sicheren Verschlusses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1985, 156
Wird zitiert von ...
- BGH, 21.05.1986 - IVa ZR 132/84
Rechtliche Einordnung der Safe- und Depotklauseln in der Hausratversicherung
Der Senat hat daher in seinem Beschluß vom 20. November 1984 - IVa ZR 62/84 - VersR 1985, 156 - ausgeführt, daß die Verwahrklausel in Nr. 5.1.2 und die Verschlußklausel in Nr. 5.1.3 AVBSP 76 als verhüllte Obliegenheiten anzusehen sind.Der Unterschied zu Nr. 6.1.2 bis 6.1.6 AVBSP 76, die als Risikobegrenzungen anzusehen sind (vgl. zuletzt Senatsbeschluß vom 20.11.1984 - IVa ZR 62/84 - VersR 1985, 156), ergibt sich daraus, daß die genannten Bestimmungen feste Entschädigungsgrenzen bei objektiv bestimmt umrissenen Tatbeständen betreffen.
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