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   BGH, 20.11.1990 - IV ZR 113/89   

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https://dejure.org/1990,1716
BGH, 20.11.1990 - IV ZR 113/89 (https://dejure.org/1990,1716)
BGH, Entscheidung vom 20.11.1990 - IV ZR 113/89 (https://dejure.org/1990,1716)
BGH, Entscheidung vom 20. November 1990 - IV ZR 113/89 (https://dejure.org/1990,1716)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rentenzahlung aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung - Arglistige Täuschung durch Falschbeantwortung von Fragen in einem Versicherungsantrag - Auswirkungen einer Geistesstörung auf den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung - Verschweigen ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 123; VVG §§ 17 18
    Falsche Angaben über Gesundheitsstörungen beim Abschluß eines Vertrags über Berufsunfähigkeitsversicherung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 411
  • VersR 1984, 630
  • VersR 1985, 156
  • VersR 1987, 91
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.02.1984 - IVa ZR 63/82

    Voraussetzung eines unbefristeten Leistungsverweigerungsrechts des Versicherers;

    Auszug aus BGH, 20.11.1990 - IV ZR 113/89
    Das Berufungsgericht verkennt zwar nicht, daß falsche Angaben allein den Schluß auf eine arglistige Täuschung noch nicht rechtfertigen (vgl. Senatsurteil vom 22.2.1984 - IVa ZR 63/82 - VersR 1984, 630 unter 1).

    Hat der Versicherungsnehmer dem Agenten seine Kenntnis von Art und Ausmaß der Erkrankung vermittelt, so spricht dies gegen die Annahme eines arglistigen Verhaltens des Versicherungsnehmers (vgl. Senatsurteil vom 22.2.1984 - IVa ZR 63/82 - VersR 1984, 630 unter 1).

  • BGH, 12.11.1986 - IVa ZR 186/85

    Verschweigen von Wirbelsäulenschäden und Beschwerden bei Abschluss einer

    Auszug aus BGH, 20.11.1990 - IV ZR 113/89
    Der Vorsatz setzt bei einer arglistigen Täuschung aber auch die billigende Erkenntnis des Klägers voraus, die Beklagte könne durch sein Vorgehen über seinen Gesundheitszustand getäuscht und dadurch in ihrer Entscheidung beeinflußt werden (Senatsurteile vom 12.11.1986 - IVa ZR 186/85 - VersR 1987, 91 unter II. und vom 28.11.1984 - IVa ZR 81/83 - VersR 1985, 156 unter II. 4 a).
  • BGH, 28.11.1984 - IVa ZR 81/83

    Feststellung einer wirksamen Anfechtung eines Versicherungsvertrages bei

    Auszug aus BGH, 20.11.1990 - IV ZR 113/89
    Der Vorsatz setzt bei einer arglistigen Täuschung aber auch die billigende Erkenntnis des Klägers voraus, die Beklagte könne durch sein Vorgehen über seinen Gesundheitszustand getäuscht und dadurch in ihrer Entscheidung beeinflußt werden (Senatsurteile vom 12.11.1986 - IVa ZR 186/85 - VersR 1987, 91 unter II. und vom 28.11.1984 - IVa ZR 81/83 - VersR 1985, 156 unter II. 4 a).
  • LAG Niedersachsen, 20.05.2015 - 2 Sa 944/14

    Unwirksame Anfechtung eines dreiseitigen Vertrages zur Überleitung in eine

    Insofern spricht der Bundesgerichtshof auch von der "billigenden Erkenntnis" des Täuschenden, der Vertragspartner könne durch die falschen Angaben getäuscht und dadurch in seiner Entscheidung beeinflusst werden (BGH, 20. November 1990 - IV ZR 113/89 - NJW-RR 1991, 411).
  • OLG Stuttgart, 23.06.2014 - 7 U 51/14

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistanfechtung nach Ablauf der

    Für letzteren Umstand genügt es, dass Ehemann wusste oder damit rechnete und dabei billigend in Kauf nahm, dass der Beklagten die Erkrankung nicht bekannt war und bei ihrer Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (BGH NJW 1994, 253, 254; BGH NJW-RR 1991, 411, 412).
  • BGH, 28.02.2007 - IV ZR 331/05

    Pflicht des Versicherungsnehmers zur Angabe eines Schutzbriefs bei Beantragung

    In subjektiver Hinsicht setzt die Annahme von Arglist vielmehr zusätzlich voraus, dass der Versicherungsnehmer erkennt und billigt, dass der Versicherer seinen Antrag bei Kenntnis des wahren Sachverhalts gar nicht oder nur zu anderen Konditionen annehmen werde (vgl. Senatsurteile vom 28. November 1984 - IVa ZR 81/83 - VersR 1985, 156 unter II 4 a; vom 12. November 1986 - IVa ZR 186/85 - VersR 1987, 91 unter II und vom 20. November 1990 - IV ZR 113/89 - NJW-RR 1991, 411 unter I 2; vgl. auch Prölss in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 22 Rdn. 4; Langheid in Römer/Langheid, VVG 2. Aufl. § 22 Rdn. 6, beide jeweils m.w.N.).
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