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   BGH, 20.11.2003 - IX ZR 25/02   

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https://dejure.org/2003,14069
BGH, 20.11.2003 - IX ZR 25/02 (https://dejure.org/2003,14069)
BGH, Entscheidung vom 20.11.2003 - IX ZR 25/02 (https://dejure.org/2003,14069)
BGH, Entscheidung vom 20. November 2003 - IX ZR 25/02 (https://dejure.org/2003,14069)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Haftungsrechltiche Zurechnung eines Schadens an den Kläger bei pflichtwidriger Untätigkeit in Bezug auf die Berufung seiner Versicherung auf die Verjährung

  • Judicialis

    PflVG § 3 Nr. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PflVG § 3 Nr. 3 S. 3; BGB § 276
    Haftung eines Rechtsanwalts wegen Versäumung der Frist zur Geltendmachung eines Verkehrsunfallschadens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.11.2001 - IX ZR 278/00

    Kausalität der Pflichtverletzung im Rahmen der Anwlatshaftung

    Auszug aus BGH, 20.11.2003 - IX ZR 25/02
    Die pflichtwidrige Untätigkeit des Beklagten ist für den geltend gemachten Schaden ursächlich geworden; dieser ist ihm ungeachtet einer zusätzlichen Haftung der später vom Kläger beauftragten Rechtsanwälte auch haftungsrechtlich zuzurechnen (vgl. BGH, Urt. v. 18. März 1993 - IX ZR 120/92, WM 1993, 1376, 1377 f; v. 29. November 2001 - IX ZR 278/00, WM 2002, 505, 508).
  • BGH, 18.03.1993 - IX ZR 120/92

    Anwaltshaftung bei Musterprozessen ohne Verjährungsunterbrechung bezüglich

    Auszug aus BGH, 20.11.2003 - IX ZR 25/02
    Die pflichtwidrige Untätigkeit des Beklagten ist für den geltend gemachten Schaden ursächlich geworden; dieser ist ihm ungeachtet einer zusätzlichen Haftung der später vom Kläger beauftragten Rechtsanwälte auch haftungsrechtlich zuzurechnen (vgl. BGH, Urt. v. 18. März 1993 - IX ZR 120/92, WM 1993, 1376, 1377 f; v. 29. November 2001 - IX ZR 278/00, WM 2002, 505, 508).
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